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OVG Niedersachsen, 19.02.1991 - 10 L 11/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1986 - 9 A 178/84
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1991 - 10 L 11/89
In dieser Entscheidung ist, insoweit in Abweichung von der Rechtsprechung des früher zuständigen 9. Senats (vgl. etwa Urt. v. 26.11.1986 - 9 A 178/84 - NVwZ 1988, 450) § 19 Abs. 3 Satz 4 HG 87 dahin ausgelegt worden, daß auch Zinsforderungen, die in früheren Haushaltsjahren entstanden sind, zum gesetzlichen Erstattungsanspruch führen können.Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gilt für die Geltendmachung eines isolierten Zinsanspruchs nicht (vgl. auch Urt. d. früher zuständigen 9. Senats v. 26.11.1986, aaO, S. 451/452).
- BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1991 - 10 L 11/89
Einer gesonderten Form der Anhörung bedurfte es dabei nicht, weil die Bekl. im Ausgangsbescheid keine entscheidungserheblichen Tatsachen übersehen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1982 - 3 C 46.81 -, BVerwGE 66, 184 ff.). - BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1991 - 10 L 11/89
Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 7.2.1974, III C 115.74 -, BVerwGE 44, 339) darf ein Recht nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen. - BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1991 - 10 L 11/89
Dies gilt grundsätzlich auch für die Verjährungsvorschrift des § 197 BGB (BVerwG, Urt. v.18.5.1973 - 7 C 21/72 - NJW 1973, 1854, 1855), wonach Ansprüche auf Rückstände von Zinsen in vier Jahren verjähren.
- OVG Brandenburg, 11.02.2004 - 2 A 680/03
Zinsforderung wegen nicht alsbaldiger Verwendung von Fördermitteln, Auslegung des …
Der Zinsanspruch nach § 49 a Abs. 4 VwVfG soll die potentiellen Zinsgewinne pauschal abschöpfen, die vom Erhalt der Zuwendung bis zu ihrer zweckentsprechenden Verwendung entstehen können, und gleichzeitig den Nachteil ausgleichen, der dem Zuwendungsgeber dadurch entstanden ist, dass er in dem maßgebenden Zeitraum die Mittel nicht selbst zinsbringend oder anderweitig fördernd einsetzen konnte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2002, a.a.O., S. 222 f.; s.a. OVG Lüneburg, Urt. v. 19. Februar 1991 - 10 L 11/89 -Krämer/Schmidt, Zuwendungsrecht, J III 1 S. 10, 15). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 2 L 66/03
Verjährung, Zinsanspruch, Zuwendung (Subvention)
Er könnte die kurze Verjährung nicht dadurch unterlaufen, dass er die anfallenden Beträge über eine beliebige Zahl von Jahren auflaufen ließe, um sie sodann in einer Summe geltend zu machen (so aber wohl: OVG Lüneburg, Urteil vom 19.02.1991 - 10 L 11/89 -). - VG Weimar, 20.01.2005 - 8 K 4119/04
; Zuwendung; Zins; Verzinsung; zweckentsprechend; Verwendung; Verjährung; …
Beklagten ebenso wie die vergleichbare Argumentation des OVG Lüneburg (Urteil vom 19. Februar 1991, - 10 L 11/89 -, zit. nach Juris) nicht zu überzeugen.