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   OVG Niedersachsen, 17.11.1992 - 10 L 233/89   

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https://dejure.org/1992,9083
OVG Niedersachsen, 17.11.1992 - 10 L 233/89 (https://dejure.org/1992,9083)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.11.1992 - 10 L 233/89 (https://dejure.org/1992,9083)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. November 1992 - 10 L 233/89 (https://dejure.org/1992,9083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eutersalbe; Konzentration; Wirkstoffe; Tierarzneimittel; Tierkosmetika; Abgrenzung; Gemeinschaftsrechtlicher Arzneibegriff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eutersalbe; Konzentration; Wirkstoffe; Tierarzneimittel; Tierkosmetika; Abgrenzung; Gemeinschaftsrechtlicher Arzneibegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 13.05.1986 - 1 B 13/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.1992 - 10 L 233/89
    Sie bezieht sich auf ihr bisheriges Vorbringen und führt ergänzend aus, daß das angefochtene Urteil im Widerspruch zum Beschluß des OVG Bremen vom 13. Mai 1986 (- 1 B 13/86 -) stehe, wonach die Verkehrsauffassung über die Verwendbarkeit bestimmter Präparate allein nicht zur Qualifikation als Arzneimittel führen könne.

    Denn der von ihr zitierte Beschluß des OVG Bremen vom 13. Mai 1986 (- OVG 1 B 13/86 -, Pharma Recht 1986, 272) kommt hinsichtlich der starken grünen Eutercreme schon allein wegen des Kampfergehalts, der lediglich 13, 1 mg je 100 g beträgt, unter Berücksichtigung derselben Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes vom 1. November 1985, die auch das Verwaltungsgericht der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegt hat, zu der Erkenntnis, daß das Präparat zur Krankheitsverhütung und -heilung am Euter objektiv bestimmt ist und der Kampfer dem Präparat bereits die Zweckbestimmung eines Arzneimittels gibt (aaO, S. 274).

  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.1992 - 10 L 233/89
    Ein Rechtsmittel in diesem Sinne stellt neben der Revision jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision dar (BVerwG, Beschl. v. 20.3. 1986 - 3 B 3/86 -, NJW 1987, 601).
  • BVerwG, 02.10.1985 - 3 B 12.84

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof - Gemeinschaftsrechtliche Frage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.1992 - 10 L 233/89
    Nach Art. 177 Abs. 2 EWGV kann aber ein innerstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, eine derartige Frage dem EuGH vorlegen, wenn es eine Entscheidung darüber zum Erlaß seines Urteils für erforderlich hält (BVerwG, Beschl. v. 2.10.1985 - 3 B 12/84 -, NJW 1986, 1448).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.1992 - 10 L 233/89
    Die Gerichte haben diejenige Auslegung des nationalen Rechts zu wählen, die dem Inhalt der Richtlinie in der ihr vom EuGH gemäß Art. 177 EWGV gegebenen Auslegung entspricht (BVerfG, Beschl. v. 8.4. 1987 - 2 BvR 687/85 -, EuGRZ 9188, 113, 117).
  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.1992 - 10 L 233/89
    Art. 2 der Richtlinie beschränkt jedoch die Anwendung der Bestimmungen der Kapitel II-V auf solche Arzneispezialitäten, die zur Anwendung beim Menschen in den Mitgliedstaaten in den Verkehr gebracht werden sollen (vgl. EuGHE 1983, 3883, 3900).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2005 - 13 A 1010/02

    Pferdesalbe als Arzneimittel oder Tierpflegemittel; Gemeinschaftsrechtlicher

    Das Arzneimittelgesetz ist daher im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der EG-Arzneimittelrichtlinien auszulegen, Vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.4.1987 - 2 BvR 687/85 -, BVerfGE 75, 223 = NJW 1988, 1459; Nds. OVG, Urteil vom 17.11.1992 - 10 L 233/89 -, juris, auch wenn die zur Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien getroffenen Aussagen nicht ohne weiteres in das innerstaatliche Recht zu übertragen sind und den Richtlinien eine unmittelbare Verbindlichkeit zu Lasten des Bürgers nicht zukommt.

    BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 3 C 2.93 -, a.a.O. ; Nds. OVG, Urteil vom 17.11.1992 - 10 L 233/89 -.

    So aber BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 3 C 2.93 -, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 17.11.1992 - 10 L 233/89 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2005 - 13 A 1009/02
    Das Arzneimittelgesetz ist daher im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der EG-Arzneimittelrichtlinien auszulegen, Vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 -, BVerfGE 75, 223 = NJW 1988, 1459; Nds. OVG, Urteil vom 17. November 1992 - 10 L 233/89 -, juris, auch wenn die zur Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien getroffenen Aussagen nicht ohne weiteres in das innerstaatliche Recht zu übertragen sind und den Richtlinien eine unmittelbare Verbindlichkeit zu Lasten des Bürgers nicht zukommt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 3 C 2.93 -, a.a.O. ; Nds. OVG, Urteil vom 17. November 1992 - 10 L 233/89 -.

    Der Senat geht dabei im Grundsatz davon aus, dass auch die konkrete dosisabhängige pharmakologische Wirkung eines Präparats oder seiner Inhaltsstoffe die Verbrauchereinschätzung, ob es sich um ein Arzneimittel handelt, mit bestimmt, vgl. EuGH, Urteile vom 16. April 1991 - Rs C-112/89 -, a. a. O., und vom 20. Mai 1992 - Rs C-290/90 -, a. a. O.; BGH, Urteile vom 11. Juli 2002 - 1 ZR 34/01 -, a. a. O. und vom 25. April 2001 - 2 StR 374/00 -, a. a. O., und dass es nicht gerechtfertigt ist, die Frage der konkreten therapeutischen Wirksamkeit eines Präparats im Rahmen des Arzneimittelbegriffs außer Betracht zu lassen, so aber BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 3 C 2.93 -, a. a. O., Nds. OVG, Urteil vom 17. November 1992 - 10 L 233/89 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2005 - 13 A 2062/03

    Einordnung eines antiparasitären Klauenbehandlungsmittel als Arzneimittel;

    Mithin ist der Arzneimittelbegriff auch im Licht des Wortlauts und Zwecks der o.a. jüngsten EG-Arzneimittelrichtlinien zu verstehen, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 8.4.1987 - 2 BvR 687/85 -, BVerfGE 75, 223 = NJW 1988, 1459; Nds. OVG, Urteil vom 17.11.1992 - 10 L 233/89 -, juris, selbst wenn den Richtlinien eine unmittelbare Verbindlichkeit zu Lasten des Bürgers nicht zukommt.
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