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   OVG Niedersachsen, 30.05.1995 - 10 L 345/93   

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OVG Niedersachsen, 30.05.1995 - 10 L 345/93 (https://dejure.org/1995,11898)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.05.1995 - 10 L 345/93 (https://dejure.org/1995,11898)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Mai 1995 - 10 L 345/93 (https://dejure.org/1995,11898)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 62 Abs. 1 Nr. 2 KomWO ND; § 62 Abs. 1 Nr. 3 KomWO ND; § 34 Abs. 3 S. 1 KomWG ND
    Niedersachsen; Kommunalwahlen; Art und Weise der Kennzeichnung; Stimmzettel; Ungültigkeit des Stimmzettels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Niedersachsen; Kommunalwahlen; Art und Weise der Kennzeichnung; Stimmzettel; Ungültigkeit des Stimmzettels

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1990 - 15 A 2410/88

    Geltendes Recht; Anspruch auf Überlassung kommunaler Verwaltungsräume;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.1995 - 10 L 345/93
    Hat sich der Wähler bei der Eintragung versehen oder will er sie nachträglich ändern, so kann er sie ohne weiteres dadurch ungültig machen, daß er sie streicht (OVG Münster, NWVBl 1991, 238; Schiefel, § 34 NKWG Anm. 3.2).

    Der wirkliche Wille des Wählers kann nur dann ermittelt werden, wenn er eindeutig erklärt und damit zweifelsfrei zu erkennen ist (OVG Münster, NWVBl 1991, 238; vgl. hierzu auch Schiefel, § 34 NKWG Anm. 3.1).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1990 - 15 A 922/90

    Gültigkeit eines Stimmzettels; Kommunalwahlen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.1995 - 10 L 345/93
    Dies ist ein Verpflichtungsbegehren, das den Beklagten veranlassen soll, den feststellenden Verwaltungsakt zu erlassen, den er bei einer rechtsfehlerfreien Beurteilung der Wahleinsprüche der Kläger nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) Nds. Kommunalwahlgesetz - NKWG - i. d. F. der Bekanntmachung vom 28.10.1988 (GVBl. S. 189) und des Änderungsgesetzes vom 22.3.1990 (GVBl. S. 101) hätte erlassen müssen (vgl. hierzu im einzelnen OVG Münster, Urt. v. 28.11.1980, OVGE 35, 144, 145 sowie Urt. v. 19.12.1990, NWVBl 1991, 237; anders die durch die Neufassung des § 113 II 1 VwGO überholte Rechtsprechung des OVG Lüneburg, zitiert bei Schiefel, Niedersächsisches Kommunalwahlrecht, 2. Aufl. 1991 § 49 NKWG Anm. 1).

    Als Kennzeichnung ist jede Eintragung des Wählers auf dem Stimmzettel anzusehen, die einen eindeutigen Wählerwillen erkennen läßt (§§ 34 Abs. 3 Satz 1 NKWG, 62 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 NKWO; ebenso OVG Münster, NWVBl 1991, 237).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1980 - 15 A 1660/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.1995 - 10 L 345/93
    Dies ist ein Verpflichtungsbegehren, das den Beklagten veranlassen soll, den feststellenden Verwaltungsakt zu erlassen, den er bei einer rechtsfehlerfreien Beurteilung der Wahleinsprüche der Kläger nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) Nds. Kommunalwahlgesetz - NKWG - i. d. F. der Bekanntmachung vom 28.10.1988 (GVBl. S. 189) und des Änderungsgesetzes vom 22.3.1990 (GVBl. S. 101) hätte erlassen müssen (vgl. hierzu im einzelnen OVG Münster, Urt. v. 28.11.1980, OVGE 35, 144, 145 sowie Urt. v. 19.12.1990, NWVBl 1991, 237; anders die durch die Neufassung des § 113 II 1 VwGO überholte Rechtsprechung des OVG Lüneburg, zitiert bei Schiefel, Niedersächsisches Kommunalwahlrecht, 2. Aufl. 1991 § 49 NKWG Anm. 1).
  • VG Würzburg, 12.11.2008 - W 2 K 08.1377

    Wahlanfechtung; Eindeutige Kennzeichnung des Wahlvorschlags

    Statt eines Kreuzes ist vielmehr auch eine andere Kennzeichnung des zu wählenden Bewerbers möglich, so auch z.B. durch einen schrägen Strich (vgl. OVG Niedersachsen, U.v. 30.05.1995 - 10 L 345/93; VG Mainz, U.v. 22.11.2004 - 6 K 759/04.Mz; BayVGH, U.v. 29.10.2008 - 4 ZB 08.2434; OVG Thüringen, U.v. 27.03.2007 - 2 KO 28/07).

    Der Hinweis enthält aber keine verbindliche Vorgabe, sondern kann lediglich als Empfehlung einer Regelkennzeichnung verstanden werden (vgl. OVG Niedersachsen, U.v. 30.05.1995 - 10 L 345/93).

  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07

    Durchstreichen eines Kanditaten ist keine Wahlentscheidung für den

    Jede Kennzeichnung ist zugelassen, soweit sie den Wählerwille zweifelsfrei erkennen lässt (vgl. weitere Beispiele: Nieders. OVG, Urteil vom 30. Mai 1995 - 10 L 345/93 -, NdsVBl 1995, 209; VG Mainz, Urteil vom 22. November 2004 - 6 K 759/04.MZ -, zit. nach juris).
  • VG Oldenburg, 30.04.2003 - 2 B 1336/03

    Einspruch gegen die Wahl eines Bürgermeisters

    Nach alledem kann offen bleiben, ob die Antragsgegnerin überhaupt passiv legitimiert ist, weil jedenfalls die Klage gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 NKWG gegen die Vertretung, also den Gemeinderat zu richten wäre (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 30. Mai 1995 - 10 L 345/93 -, Nds.VBl. 1995, 209, das im Übrigen sinngemäß ausführte, die Klage in jenem Verfahren sei als Verpflichtungsklage statthaft).
  • VG Augsburg, 15.09.2020 - Au 1 K 20.928

    Berichtigung des Ergebnisses zur Wahl zum Gemeinderat

    Die durch den Beklagten angesprochene Entscheidung des OVG Lüneburg (U.v. 30.5.1995 - 10 L 345/93) steht dem - soweit überhaupt eine Vergleichbarkeit der entsprechenden Landeswahlvorschriften vorliegt - nicht entgegen.
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