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   VG Saarlouis, 03.06.2009 - 10 L 354/09   

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https://dejure.org/2009,16416
VG Saarlouis, 03.06.2009 - 10 L 354/09 (https://dejure.org/2009,16416)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03.06.2009 - 10 L 354/09 (https://dejure.org/2009,16416)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 10 L 354/09 (https://dejure.org/2009,16416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen einer vorläufigen Fahrerlaubnis im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als Vorwegnahme der Hauptsache; Ausschluss einer anderen als die mit der einstweiligen Anordnung vorläufig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06

    Zur Erforderlichkeit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung für die

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.06.2009 - 10 L 354/09
    Sie vertritt, gestützt auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.7.2006 (Az.: 1 W 33/06) die Ansicht, dass ihr einmaliger Verstoß gegen die Strafvorschrift des § 142 StGB ohne erschwerende Umstände aufgrund des Zeitablaufs bzw. der endenden Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine Zweifel an ihrer Fahreignung (mehr) begründe, die die Anforderung einer MPU rechtfertigen könnten.

    Jedenfalls wir die Antragsgegnerin im Rahmen ihrer diesbezüglichen Überprüfung des der strafrechtlichen Verurteilung der Antragstellerin zugrunde liegenden Sachverhalts, wie er sich aus den Akten des betreffenden Strafverfahrens ergibt, die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in dessen Beschluss vom 27.07.2006 (Az.: 1 W 33/06) zu berücksichtigen haben; danach hat in Fällen der vorliegenden Art, speziell bei einem nur einmaligen Fehlverhalten, eine eingehende Einzelfallprüfung unter Beachtung der vom Oberverwaltungsgericht herausgearbeiteten Gesichtspunkte zu erfolgen und ist die Anordnung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens dann entsprechend zu begründen.

  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.06.2009 - 10 L 354/09
    dazu nur den Beschluss des BVerwG vom 17.5.1994, 11 B 157/93, DAR 1994, 372 = ZfS 1994, 432 = Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 23, zitiert nach juris.
  • OVG Saarland, 01.08.2005 - 1 Q 2/05

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung -

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.06.2009 - 10 L 354/09
    Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2005, 1 Q 2/05, m.w.N.
  • OVG Saarland, 07.11.1996 - 9 W 29/96
    Auszug aus VG Saarlouis, 03.06.2009 - 10 L 354/09
    Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 15. Aufl. 2007, § 123 Rdnr. 14 sowie den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 7.11.1996, 9 W 29/96, ZfS 1997, 117, zitiert nach juris.
  • VG Saarlouis, 06.06.2007 - 10 L 480/07

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.06.2009 - 10 L 354/09
    In diesem Sinne die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 6.6.2007, 10 L 480/07.
  • VG Augsburg, 01.10.2009 - Au 7 E 09.1387

    § 13 FeV als abschließende Regelung hinsichtlich der Kraftfahreignung bei

    Damit kann auch die Frage unbeantwortet bleiben, ob die durch die Erteilung der Fahrerlaubnis vorgenommene Vorwegnahme der Hauptsache (VG München vom 20.08.2007 - M 1 E 07.2725; VG des Saarlands vom 3.06.2009 - 10 L 354/09: VG Gelsenkirchen vom 27.04.2009 - 7 L 360/09; VGH Baden Württemberg vom 21.02.1991 - 10 S 308/91) ausnahmsweise unter dem Blickwinkel des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zulässig ist.
  • VG München, 25.01.2010 - M 1 E 09.5805

    Einstweilige Anordnung; vorläufige Erteilung einer Fahrerlaubnis; Verbot der

    Dies ist für die Fälle anerkannt, in welchen die andernfalls für den Antragsteller zu erwartenden Nachteile unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht (mehr) zu beseitigen wären und überdies ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 15. Auflage 2007, § 123 Rdnr. 13 ff m.w.N.; VG Gelsenkirchen vom 27.4.2009, Az. 7 L 360/09; VG des Saarlandes vom 3.6.2009, Az. 10 L 354/09, beide Juris).
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