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   OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 10 L 4381/98   

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OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 10 L 4381/98 (https://dejure.org/2000,58301)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.02.2000 - 10 L 4381/98 (https://dejure.org/2000,58301)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 10 L 4381/98 (https://dejure.org/2000,58301)
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 4 LC 232/08

    Einbeziehung von zwischen den einzelnen Fortbildungsabschnitten gelegenen

    Der Anwendung des Nettoprinzips bei der Berechnung der Ausbildungsdichte bei mehreren Maßnahmeabschnitten stehe auch das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Februar 2000 (10 L 4381/98) nicht entgegen.

    Bei der Berechnung dieser Ausbildungsdichte müssen bei einer in mehrere selbständige Abschnitte gegliederten Maßnahme auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsabschnitten gelegenen unterrichtsfreien Zeiten mit einbezogen werden (sog. Bruttomethode; vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 15.2.2000 - 10 L 4381/98 - VG Osnabrück, Urt. v. 27.5.2003 - 1 A 112/02 - VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 1.11.2007 - 10 E 1581/05; VG Lüneburg, Urt. v. 13.2.2008 - 5 A 261/06 - VG Hannover, Urt. v. 8.2.2007 - 10 A 6190/06 - a. A. OVG Münster, Beschl. v. 13.12.2000 - 16 B 1712/00 - u. v. 15.12.2000 - 16 B 1797/00 - VG Sigmaringen, Urt. v. 23.8.2006 - 1 K 1456/05 - VG Regensburg, Urt. v. 14.2.2006 - RO 4 K 04.2302 -).

    Für diese Auslegung spricht bereits der Umstand, dass § 2 Abs. 3 AFBG die Förderungsfähigkeit der Fortbildungsmaßnahme in ihrer Gesamtheit, d. h. vom Beginn bis zum Ende, und nicht die einzelner Maßnahmeabschnitte regelt (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 15.2.2000 - 10 L 4381/98 -).

    Es kommt hinzu, dass sich § 2 Abs. 3 Satz 3 AFBG nicht nur auf die in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AFBG geregelte Ausbildungsdichte, sondern auch auf den in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFBG normierten maximalen Zeitrahmen bezieht, der sich zweifelsohne auch bei Maßnahmen, die in selbständige Abschnitte gegliedert sind, auf die Gesamtmaßnahme von ihrem Beginn bis zu ihrem Ende erstreckt (vgl. dazu Bay. VGH, Urt. v. 19.6.2008 - 12 B 06.757 - Nds. OVG, Urt. v. 15.2.2000 - 10 L 4381/98 -).

    Dementsprechend hat der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 15. Februar 2000 (10 L 4381/98) ausgeführt, dass das Gesetz für die Förderungsfähigkeit auf die Maßnahme in ihrer Gesamtheit abstellt und es nicht genügen lässt, dass lediglich einzelne ihrer Teile, nämlich selbständige Maßnahmeabschnitte, für sich gesehen die an die Förderung zu stellenden zeitlichen Anforderungen erfüllen.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 17.08

    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für

    Der Senat sieht daher keinen Anlass, näher auf die im vorliegenden Verfahren bislang nicht vertiefte Frage einzugehen, ob für die Berechnung der Unterrichtsdichte bei einer in mehrere selbständige Abschnitte gegliederten Maßnahme auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsblöcken gelegenen unterrichtsfreien Zeiten mit einbezogen werden müssen (sog. Bruttomethode: so etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 2000 - 10 L 4381/98 - VG Osnabrück, Urteil vom 27. Mai 2003 - 1 A 112/02 - VG Frankfurt a.M. , Beschluss vom 1. November 2007 - 10 E 1581/05 - VG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2008 - 5 A 261/06 - VG Hannover, Urteil vom 8. Februar 2007 - 10 A 6190/06 -) oder diese Zwischenzeiten außer Betracht zu bleiben haben (sog. Nettomethode: so etwa OVG Münster, Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 - 16 B 1712/00 - und vom 15. Dezember 2000 - 16 B 1797/00 - VG Sigmaringen, Urteil vom 23. August 2006 - 1 K 1456.05 - VG Regensburg, Urteil vom 14. Februar 2006 - RO 4 K 04.2302 - [...] Rn. 37).
  • VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung; Chat Room; Eignung;

    Dies bedeutet, dass bei der Berechnung der Unterrichtsstunden auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsblöcken gelegenen unterrichtsfreien Zeiten mit einbezogen werden müssen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.02.2000 - 10 L 4381/98 - VG Osnabrück, Urt. v. 27.05.2003 - 1 A 112/02 - VG Hannover, Urt. v. 05.03.2007 - 10 E 899/98 - VG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.11.2007 - 10 E 1581/05 -, jeweils zitiert nach juris; VG Hannover, Urt. v. 08.07.2007 - 10 A 6190/06 -, Veröffentlichung nicht bekannt).

    Durch diese Regelungen wird impliziert, dass § 2 Abs. 3 AFBG die Fortbildungsmaßnahme in ihrer Gesamtheit, also von Beginn bis Ende einschließlich evtl. fortbildungsfreier Zeiten, und nicht nur einzelne Teileinheiten meint (vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 15.02.2000, a.a.O.).

    Durch diese Vorschrift hat der Gesetzgeber an die Förderungsfähigkeit bestimmte Anforderungen gestellt, die sich auf die in Absatz 1 geregelte Art der Fortbildung sowie ihr Niveau, auf die in Absatz 2 umschriebene Qualität und auf den in Absatz 3 festgelegten Zeitrahmen beziehen, der neben den in Absatz 1 und 2 genannten Kriterien einzuhalten ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.02.2000, a.a.O.).

  • VG München, 26.04.2012 - M 15 K 11.4527

    Überschreitung des maximalen Zeitrahmens der Gesamtmaßnahme

    Entsprechend hat schon das OVG Lüneburg (OVG Lüneburg v. 15.02.2000, 10 L 4381/98- juris) dargelegt, dass und weshalb selbst solche Zeiträume der Aufstiegsfortbildung in den Maßnahmezeitraum einzuberechnen sind, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt worden sind und für die schon deshalb eine Förderung nach dem AFBG nicht gegeben sein konnte.

    Der Kläger wird durch den Ausschluss von der Förderung allen Fortzubildenden gleichgestellt, die ihre Aufstiegsfortbildung von vornherein nicht innerhalb des in § 2 Abs. 3 Nr. 1 b bzw. 2 b AFBG vorgegebenen Zeitrahmens abschließen können, weil ihre Planung darauf beruht, einzelne Teile ihrer Aufstiegsfortbildung künftig außerhalb des zeitlichen Rahmens von § 2 Abs. 3 AFBG durchlaufen zu wollen (VG Osnabrück v. 27.05.2003, 1 A 112/02 unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg v. 15.02.2000, 10 L 4381/98).

  • VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.756

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Fachwirt für Finanzberatung; Maßnahme;

    Bereits das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es entgegen der Auffassung des OVG Münster vom 13.12.2000 (FamRZ 2002, 355) bei § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFBG auf eine Brutto - Betrachtung ankommt, bei Teilzeitmaßnahmen die gesamte Fortbildungsmaßnahme somit innerhalb von 48 Kalendermonaten einschließlich Unterbrechungszeiten abgeschlossen sein muss (vgl. NdsOVG vom 15.2.2000 Az. 10 L 4381/98 - juris; ebenso Trebes/Reifers, a.a.O., § 7 Anm. 6).
  • VG Osnabrück, 27.05.2003 - 1 A 112/02

    Aufstiegsausbildung; Aufstiegsausbildungsförderung; Bruttoberechnungsmethode;

    Dazu hat das Nds. Oberverwaltungsgericht in seinem zum Verfahren 10 L 4381/98 ergangenen Urteil vom 15.02.2000 Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 16 B 1712/00

    Anforderungen an die Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von

    Die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegte entgegengesetzte Rechtsansicht, die auch vom Niedersächsischen OVG in seinem Urteil vom 15. Februar 2000 - 10 L 4381/98 -, vom VG Darmstadt in seinem Beschluss vom 10. August 1999 - 8 E 929/99(2) - und vom VG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14. September 2000 - 13 L 2674/00 - vertreten wird, vermag den Senat nicht zu überzeugen, weil er insbesondere auf Grund einer systematischen Auslegung des Gesetzes, nämlich des Zusammenspiels der §§ 2, 6, 7 und 11 AFBG, zu einem für den Antragsteller günstigen Ergebnis gelangt.
  • VG Stuttgart, 25.06.2008 - 11 K 4031/07

    Aufstiegsausbildungsförderung; Höchstdauer der Maßnahme; Ausgestaltung durch den

    Nach der anderen Ansicht dagegen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.02.2000 - 10 L 4381/98 -, nicht veröffentlicht aber wörtlich wiedergegeben in VG Osnabrück, Urt. v. 27.05.2003 - 1 A 112/02 -, zit. nach juris; VG Hannover, Urt. v. 05.03.2007 - 10 E 899/98 - VG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.11.2007 - 10 E 1581/05 -, jeweils zitiert nach juris; VG Hannover, Urt. v. 08.07.2007 - 10 A 6190/06 -, Veröffentlichung nicht bekannt; VG Lüneburg, Urt. v. 13.02.2008 - 5 A 261/06 -, zit. nach juris) ist eine sog. Bruttobetrachtung anzustellen, wonach alle Zeiten vom ersten Fortbildungstag bis zum vorgesehenen Abschluss in Blick zu nehmen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2000 - 16 B 1797/00

    Meister-BAföG trotz langer Zwischenzeiten

    Die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegte entgegengesetzte Rechtsansicht, die auch vom Niedersächsischen OVG in seinem Urteil vom 15. Februar 2000 - 10 L 4381/98 -, vom VG Darmstadt in seinem Beschluss vom 10. August 1999 - 8 E 929/99(2) - und vom VG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14. September 2000 - 13 L 2674/00 - vertreten wird, vermag den Senat nicht zu überzeugen, weil er insbesondere auf Grund einer systematischen Auslegung des Gesetzes, nämlich des Zusammenspiels der §§ 2, 6, 7 und 11 AFBG, zu einem für den Antragsteller günstigen Ergebnis gelangt.
  • VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 ZB 09.2780

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Ergebnisrichtigkeit; Fachwirt für Finanzberatung

    Bei Teilzeitmaßnahmen muss die gesamte Fortbildungsmaßnahme innerhalb von 48 Kalendermonaten einschließlich Unterbrechungszeiten abgeschlossen sein (vgl. NdsOVG vom 15.2.2000 Az. 10 L 4381/98 - und vom 19.1.2010 Az. 4 LC 232/08 - ; ebenso Trebes/Reifers, AFBG, Stand: Juni 2010, § 7 Anm. 6).
  • VG Frankfurt/Main, 01.11.2007 - 10 E 1581/05

    Fristberechnung bei der Förderung der Teilnahme an Lehrgängen zur Meisterprüfung

  • VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.757

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Fachwirt für Finanzberatung; Maßnahme;

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