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   OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 10 LB 114/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18544
OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 10 LB 114/06 (https://dejure.org/2007,18544)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.07.2007 - 10 LB 114/06 (https://dejure.org/2007,18544)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 10 LB 114/06 (https://dejure.org/2007,18544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rindersonderprämie bei Versendung der Tiere in einen anderen Mitgliedstaat der EU

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 4 Abs. 2 Buchst. a VO 1254/1999/EG ; Art. 8 Abs. 2 VO 2342/1999/EG
    Anspruch auf Bewilligung von Rindersonderprämien und Schlachtprämien; Voraussetzung für die Gewährung der Sonderprämie; Ersetzung des Alterskriteriums durch ein Mindestschlachtgewicht; Gewährung der Prämie im Fall der Versendung prämienfähiger Tiere in einen anderen ...

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 1254/1999 Art. 4 Abs. 1; ; VO (EG) Nr. 1254/1999 Art. 4 Abs. 2a; ; VO (EG) Nr. 1254/1999 Art. 4 Abs. 6; ; VO (EG) Nr. 2342/1999 Art. 8 Abs. 1; ; VO (EG) Nr. 2342/1999 A... rt. 8 Abs. 2; ; VO (EG) Nr. 2342/1999 Art. 8 Abs. 6c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alter der Tiere; Haltungszeitraum; Rindersonderprämie; Versendung in einen anderen Mitgliedstaat der EU; Zeitpunkt des Alters der Tiere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Bewilligung von Rindersonderprämien und Schlachtprämien; Voraussetzung für die Gewährung der Sonderprämie; Ersetzung des Alterskriteriums durch ein Mindestschlachtgewicht; Gewährung der Prämie im Fall der Versendung prämienfähiger Tiere in einen anderen ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 01.07.2004 - C-295/02

    Gerken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 10 LB 114/06
    Nachdem der Kläger ursprünglich beantragt hatte, ihm aufgrund seiner im Antragsjahr 2000 gestellten Anträge eine ungekürzte Sonderprämie für Rindfleischerzeuger und eine ungekürzte Schlachtprämie für die jeweils beantragten Tiere zu gewähren und die Bescheide des Amtes für Agrarstruktur C. in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Weser-Ems vom 3. Juli 2002 aufzuheben, soweit sie seinem Begehren entgegenstehen, erklärten die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache insoweit für erledigt, als das Amt für Agrarstruktur C. mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1. Juli 2004 - C - 295/02 (Gerken ./. Amt für Agrarstruktur Verden) - Rindersonderprämien und Schlachtprämien in Höhe von 53.105,86 Euro nachbewilligt hatte.
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07

    Anforderungen an die Geltendmachung von Schlachtprämien und Sonderprämien für

    Durch diese Regelungen wird der materielle Anspruch eines Erzeugers auf Gewährung von Sonderprämien für männliche Rinder mit bestimmten Arten der Vermarktung - nämlich der Schlachtung des Tieres, der Versendung in einen anderen Mitgliedstaat oder der Ausfuhr in ein Drittland - verknüpft (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2007 - 10 LB 114/06 -, RdL 2008, 52).

    Denn der materielle Anspruch eines Erzeugers auf Gewährung der Sonderprämie für ein männliches Rind ist mit einer bestimmten Vermarktungsform verknüpft (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2007 - 10 LB 114/06 -, a.a.O.), die wiederum Voraussetzung für die Gewährung der Schlachtprämie für dasselbe Tier ist.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 10 LB 54/08

    Anspruch auf Schlachtprämien und Sonderprämien für männliche Rinder trotz einer

    Durch diese Regelungen wird der materielle Anspruch eines Erzeugers auf Gewährung von Sonderprämien für männliche Rinder mit bestimmten Arten der Vermarktung verknüpft, nämlich mit der Schlachtung des Tieres, der Versendung in einen anderen Mitgliedstaat oder der Ausfuhr in ein Drittland (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 2007 - 10 LB 114/06 -, RdL 2008, 52 und vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 -, RdL 2008, 346 = AUR 2009, 31).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 229/07

    Bewilligung von Sonderprämien und Schlachtprämien für Rinder; Getrennte

    Durch diese Regelungen wird der materielle Anspruch eines Erzeugers auf Gewährung von Sonderprämien für männliche Rinder mit bestimmten Arten der Vermarktung - nämlich der Schlachtung des Tieres, der Versendung in einen anderen Mitgliedstaat oder der Ausfuhr in ein Drittland - verknüpft (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 11.7. 2007 - 10 LB 114/06 -, RdL 2008, 52 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 32).
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