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   OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 10 LB 167/01   

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https://dejure.org/2002,28366
OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 10 LB 167/01 (https://dejure.org/2002,28366)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2002 - 10 LB 167/01 (https://dejure.org/2002,28366)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 (https://dejure.org/2002,28366)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 33/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Die Geschäftsanteile der D. Stärke GmbH erwarb die A. GmbH durch notariellen Vertrag vom 3. April 1991 von der Treuhandanstalt (im Einzelnen vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 -, n.v.).

    So hat der Senat noch mit Urteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 - angenommen, dass in Fällen der vorliegenden Art richtiger Adressat des Verwaltungsakts über die Rücknahme der Bewilligungsbescheide über Ausgleichszahlungen das Stärkeunternehmen als Adressat der zugrunde liegenden Bewilligungsbescheide sei.

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Die Geschäftsanteile der H. GmbH erwarb die E. GmbH durch notariellen Vertrag vom 3. April 1991 von der Treuhandanstalt (im Einzelnen vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 -, n.v.).

    So hat der Senat noch mit Urteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 - angenommen, dass in Fällen der vorliegenden Art richtiger Adressat des Verwaltungsakts über die Rücknahme der Bewilligungsbescheide über Ausgleichszahlungen das Stärkeunternehmen als Adressat der zugrunde liegenden Bewilligungsbescheide sei.

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Die Geschäftsanteile der G. GmbH erwarb die D. GmbH durch notariellen Vertrag vom 3. April 1991 von der Treuhandanstalt (im Einzelnen vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 -, n.v.).

    So hat der Senat noch mit Urteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 - angenommen, dass in Fällen der vorliegenden Art richtiger Adressat des Verwaltungsakts über die Rücknahme der Bewilligungsbescheide über Ausgleichszahlungen das Stärkeunternehmen als Adressat der zugrunde liegenden Bewilligungsbescheide sei.

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 162/08

    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse

    So hat der Senat noch mit Urteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 - angenommen, dass in Fällen der vorliegenden Art richtiger Adressat des Verwaltungsakts über die Rücknahme der Bewilligungsbescheide über Ausgleichszahlungen das Stärkeunternehmen als Adressat der zugrunde liegenden Bewilligungsbescheide sei.
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 156/08

    Für Rückforderungen von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von Speisekartoffeln ist

    In diesem Schreiben wird unter der Überschrift "Unregelmäßigkeiten im Bereich der Stärkekartoffelerzeugung in Deutschland; Durchführung von Rückforderungs- und Widerspruchsverfahren" erklärt: "Unter Bezugnahme auf die getroffene Abrede, das Verwaltungsverfahren für die Ausreichung von Zuwendungen für Ausgleichszahlungen für Stärkekartoffeln und Prämien für die Stärkeerzeugung die Brandenburger Unternehmen der Emslandstärke GmbH Kyritz und Golßen betreffend, erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Bezirksregierung Weser-Ems als nunmehr zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren für die Kampagne 1995/96 führt und über die Rücknahme bzw den Widerruf der Subventionen entscheidet." Daraus ergibt sich zunächst eine sachliche und örtliche Zuständigkeit der früheren Bezirksregierung Weser-Ems für die Rücknahme von Bewilligungsbescheiden des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg über Ausgleichszahlungen für Stärkekartoffelerzeuger für das Wirtschaftsjahr 1995/96 (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 188/08

    § 4a Abs. 1 Satz 5 Kartoffelstärkeprämienverordnung als entgegenstehende

    Die Geschäftsanteile der I. GmbH erwarb die F. GmbH durch notariellen Vertrag vom 3. April 1991 von der Treuhandanstalt (im Einzelnen vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 157/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

    Die Geschäftsanteile der H. GmbH mit Sitz in Loitz, der L. er Stärkefabrik GmbH und der M. er Stärke GmbH erwarb die I. GmbH durch notariellen Vertrag vom 3. April 1991 von der Treuhandanstalt (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

    Die Geschäftsanteile der Nordstärke GmbH mit Sitz in Loitz, der Golßener Stärkefabrik GmbH und der Kyritzer Stärke GmbH erwarb die A. GmbH durch notariellen Vertrag vom 3. April 1991 von der Treuhandanstalt (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LC 287/08

    Stärkeunternehmen erhalten Prämie i.S.d. Art. 5 VO 1868/94/EG nur bei Zahlung des

    Dass der Senat (Urteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 -) und nachfolgend das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 1. Juni 2006 - BVerwG 3 C 16.06 -) die Statthaftigkeit einer Anfechtungsklage gegen eine Sanktionsfestsetzung nach Art. 13 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 97/95 angenommen haben, rechtfertigt hier keine andere Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 187/08

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Rechtsscheinvollmacht im öffentlichen Recht im

    Die Geschäftsanteile der J. GmbH erwarb die G. GmbH durch notariellen Vertrag vom 3. April 1991 von der Treuhandanstalt (im Einzelnen vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - 10 LB 167/01 -, n.v.).
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