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LG Bonn, 10.09.2001 - 10 O 150/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 06.06.2013 - 5 U 9/12
Wegfall der Geschäftsgrundlage: Anpassung eines Prozessvergleichs über eine …
Ausgangspunkt des vorliegenden Rechtsstreits ist ein vor dem Landgericht Potsdam zum Az. 10 O 150/01 geführter Rechtsstreit.Es wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, den Beklagten sämtliche Schäden zu ersetzen, die diese dadurch erleiden, dass die im Vergleich vom 14. März 2002 (LG Potsdam, 10 O 150/01) vereinbarte Verlegung des Weges ganz oder teilweise nicht erfolgen kann,.
festzustellen, dass die Klägerin verpflichtet ist, den Beklagten sämtliche Schäden zu ersetzen, welche die Beklagten dadurch erleiden, dass die Klägerin bewirkt hat, dass die im Vergleich vom 14. März 2002 (LG Potsdam, 10 O 150/01) vereinbarte Verlegung des Weges ganz oder teilweise nicht erfolgen kann.
festzustellen, dass die Klägerin verpflichtet ist, den Beklagten sämtliche Schäden zu ersetzen, welche die Beklagten dadurch erleiden, dass die Klägerin bewirkt hat, dass die im Vergleich vom 14. März 2002 (LG Potsdam, 10 O 150/01) vereinbarte Verlegung des Weges ganz oder teilweise nicht erfolgen kann, indem sie.
70 Aufgrund des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 20. November 2003 (10 O 150/01) steht fest, dass der Vergleich jenen Rechtsstreit beendet hat und damit in prozessualer wie materiellrechtlicher Hinsicht wirksam ist.