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   LG Bonn, 21.07.2003 - 10 O 299/03   

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LG Bonn, 21.07.2003 - 10 O 299/03 (https://dejure.org/2003,21882)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.07.2003 - 10 O 299/03 (https://dejure.org/2003,21882)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 10 O 299/03 (https://dejure.org/2003,21882)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 288/94

    Voraussetzungenen für den Ausschluß des Kaskoversicherungsschutz bei Entwendung

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2003 - 10 O 299/03
    Anders als beim Zurücklassen des Fahrzeugscheins (vgl. dazu BGH VersR 1995, 909, 911 und 1996, 621, 622) ist deshalb in Fällen der vorliegenden Art - auch dann, wenn der Dieb vor seinem Diebstahlsentschluss nicht gesehen hat, dass sich der Kfz-Brief im Fahrzeug befindet - im allgemeinen die Annahme gerechtfertigt, dass hierdurch jedenfalls die Diebstahlsabsichten des Täters verstärkt worden sind und das Verhalten des Versicherungsnehmers zumindest mitursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls war (OLG Köln NJW-RR 1996, 351, 352; VersR 1995, 456, 457; vgl. auch Urteil der Kammer vom 23.4.1999 - 10 O 44/98 [n.v.]).

    Dass der Ursachenverlauf im Streitfall ein anderer gewesen wäre, der Fahrzeugdiebstahl also in jedem Fall auch dann erfolgt wäre, wenn der Brief sich nicht im Innern des Wohnwagens befunden hätte, ist demgegenüber eine Frage des hypothetischen Kausalverlaufs, für die der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast trägt (OLG Köln NJW-RR 1996, 351, 352 m.w.N.).

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2003 - 10 O 299/03
    Anders als beim Zurücklassen des Fahrzeugscheins (vgl. dazu BGH VersR 1995, 909, 911 und 1996, 621, 622) ist deshalb in Fällen der vorliegenden Art - auch dann, wenn der Dieb vor seinem Diebstahlsentschluss nicht gesehen hat, dass sich der Kfz-Brief im Fahrzeug befindet - im allgemeinen die Annahme gerechtfertigt, dass hierdurch jedenfalls die Diebstahlsabsichten des Täters verstärkt worden sind und das Verhalten des Versicherungsnehmers zumindest mitursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls war (OLG Köln NJW-RR 1996, 351, 352; VersR 1995, 456, 457; vgl. auch Urteil der Kammer vom 23.4.1999 - 10 O 44/98 [n.v.]).
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2003 - 10 O 299/03
    Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maße außer Acht gelassen und nicht das beachtet wird, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste (BGH NJW 1986, 2838).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 383/94

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2003 - 10 O 299/03
    Anders als beim Zurücklassen des Fahrzeugscheins (vgl. dazu BGH VersR 1995, 909, 911 und 1996, 621, 622) ist deshalb in Fällen der vorliegenden Art - auch dann, wenn der Dieb vor seinem Diebstahlsentschluss nicht gesehen hat, dass sich der Kfz-Brief im Fahrzeug befindet - im allgemeinen die Annahme gerechtfertigt, dass hierdurch jedenfalls die Diebstahlsabsichten des Täters verstärkt worden sind und das Verhalten des Versicherungsnehmers zumindest mitursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls war (OLG Köln NJW-RR 1996, 351, 352; VersR 1995, 456, 457; vgl. auch Urteil der Kammer vom 23.4.1999 - 10 O 44/98 [n.v.]).
  • OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 56/94

    Versicherungsnehmer; Abstellen des Fahrzeugs; Zurücklassen des Kfz-Briefs; Grob

    Auszug aus LG Bonn, 21.07.2003 - 10 O 299/03
    Anders als beim Zurücklassen des Fahrzeugscheins (vgl. dazu BGH VersR 1995, 909, 911 und 1996, 621, 622) ist deshalb in Fällen der vorliegenden Art - auch dann, wenn der Dieb vor seinem Diebstahlsentschluss nicht gesehen hat, dass sich der Kfz-Brief im Fahrzeug befindet - im allgemeinen die Annahme gerechtfertigt, dass hierdurch jedenfalls die Diebstahlsabsichten des Täters verstärkt worden sind und das Verhalten des Versicherungsnehmers zumindest mitursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls war (OLG Köln NJW-RR 1996, 351, 352; VersR 1995, 456, 457; vgl. auch Urteil der Kammer vom 23.4.1999 - 10 O 44/98 [n.v.]).
  • OLG Köln, 12.09.2003 - 9 W 50/03

    Kfz-Brief im Fahrzeug führt nicht immer zur Leistungsfreiheit des Versicherers

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21. Juli 2003 - 10 O 299/03 - abgeändert.
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