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   LG Potsdam, 12.01.2006 - 10 O 337/05   

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https://dejure.org/2006,68761
LG Potsdam, 12.01.2006 - 10 O 337/05 (https://dejure.org/2006,68761)
LG Potsdam, Entscheidung vom 12.01.2006 - 10 O 337/05 (https://dejure.org/2006,68761)
LG Potsdam, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 10 O 337/05 (https://dejure.org/2006,68761)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 11.09.2008 - 5 U 151/07

    Vertragsanpassung: Vereinbarung einer Grunddienstbarkeit zum Zwecke der

    Nr. 5 eingetragenen Grunddienstbarkeit und dem der Eintragung dieser Grunddienstbarkeit zu Grunde liegenden - in der Anlage zu diesem Urteil beigefügten - Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 12. Januar 2006 (10 O 337/05) ergibt, und die Eintragung dieser beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch von W. Blatt 815 zu bewilligen.

    Nach Verweisung dieses Rechtsstreits an das Landgericht Potsdam (10 O 337/05) und Auskunftserteilung begehrte die Beklagte zuletzt die Bewilligung eines Geh- und Fahrrechts auf einer Breite von 3 m entlang der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 177/1 und eines Leitungsrechts auf einer Breite von 1 m entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 177/1 zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 177/2 sowie des Landkreises P.

    Sie, die Beklagte, habe sich in dem Verfahren 10 O 337/05 vor dem Landgericht Potsdam wiederholt gegen die Bebauung des Flurstücks 177/2 ausgesprochen.

    Dementsprechend habe der Ehemann der Klägerin im Verhandlungstermin vor dem Landgericht Potsdam im Verfahren 10 O 337/05 am 25. Oktober 2005 auch Überlegungen angestellt, die Dienstbarkeit zu Gunsten des Landkreises P. zu Lasten des benachbarten Flurstücks 176 eintragen zu lassen und dieses Flurstück 176 während der Bauphase zur Überquerung mit Baufahrzeugen zu nutzen.

    Die Parteien hätten in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Potsdam 10 O 337/05 kontroverse Haltungen zur Frage der Verpflichtung zur Bestellung einer Dienstbarkeit zu Gunsten des Landkreises eingenommen, und die Klägerin selbst habe diese Dienstbarkeit noch in ihrem Schriftsatz vom 7. November 2005 unter Hinweis auf das Schreiben des Landkreises vom 3. November 2005 für nötig erachtet.

    Die Zivilprozessakten des Landgerichts Potsdam (10 O 337/05) und die Grundakten des Amtsgerichts P. von W. Blatt 815 und Blatt 1555 haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Wie sich aus den beigezogenen Akten des Zivilprozesses vor dem Landgericht Potsdam 10 O 337/05 ergibt, bestand zwischen den Parteien dort in erster Linie Streit über den konkreten Umfang und die nähere Ausgestaltung des nach Ziffer XIII. des Kaufvertrages vom 19. Dezember 1991 zur UR-Nr. 1632/1991 des Notars ... in P. in Verbindung mit § 328 Abs. 1 und 2 BGB geschuldeten Wege- und Leitungsrechts, insbesondere hinsichtlich der Breite und der zulässigen Nutzung des Weges durch Befahren mit Kraftfahrzeugen sowie bezüglich der Pflicht und des Umfangs einer Entgeltzahlung.

    In dem Rechtsstreit der Parteien vor dem Landgericht Potsdam 10 O 337/05 war der maßgebliche Zweck der Ermöglichung der Bebaubarkeit von der Klägerin wiederholt hervorgehoben worden (s. insbesondere die Schriftsätze vom 27. und 28. September 2005).

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