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   LG Rostock, 02.05.2006 - 10 O 444/04   

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https://dejure.org/2006,36693
LG Rostock, 02.05.2006 - 10 O 444/04 (https://dejure.org/2006,36693)
LG Rostock, Entscheidung vom 02.05.2006 - 10 O 444/04 (https://dejure.org/2006,36693)
LG Rostock, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 10 O 444/04 (https://dejure.org/2006,36693)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellen eines Eigenantrags auf Eröffung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 14.11.2002 - 13 U 1651/02

    Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung und Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Rostock, 02.05.2006 - 10 O 444/04
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis des Empfängers liegt dementsprechend beim Insolvenzverwalter (OLG Dresden, InVo 2003, 145 [OLG Dresden 14.11.2002 - 13 U 1651/02] ; OLG Schleswig, DZWIR 2002, 514 ).

    Eine Insolvenzanfechtung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss demnach scheitern, wenn der Anfechtungsgegner keine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder von Umständen hat, die zwingend auf eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen lassen (OLG Dresden, InVo 2003, 145 [OLG Dresden 14.11.2002 - 13 U 1651/02] ).

  • OLG Schleswig, 21.06.2002 - 1 U 208/01

    Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Krise

    Auszug aus LG Rostock, 02.05.2006 - 10 O 444/04
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis des Empfängers liegt dementsprechend beim Insolvenzverwalter (OLG Dresden, InVo 2003, 145 [OLG Dresden 14.11.2002 - 13 U 1651/02] ; OLG Schleswig, DZWIR 2002, 514 ).
  • OLG Rostock, 09.07.2007 - 3 U 94/06

    Insolvenzverfahren: Honorarzahlungen an einen Unternehmensberater als

    Die Berufung des Klägers gegen das am 02.05.2006 verkündete Urteil des Landgerichtes Rostock - 10 O 444/04 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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