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   BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94   

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BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94 (https://dejure.org/1995,2310)
BSG, Entscheidung vom 09.05.1995 - 10 RAr 5/94 (https://dejure.org/1995,2310)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 (https://dejure.org/1995,2310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 151
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 4/91

    Konkursausfallgeld - Lohnanspruch - Rechtskraftwirkung - Abweisung wegen

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94
    Ausweislich des arbeitsgerichtlichen Urteils habe der Klägerin ein durchsetzbarer Lohnanspruch im Sinne des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. April 1992 (10 RAr 4/91, SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) nicht zugestanden.

    Demgegenüber hat der Senat in seinem Urteil vom 8. April 1992 (SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) darauf abgestellt, daß nach den Vorschriften der §§ 141a ff. AFG ein Anspruch auf Kaug einen (noch) durchsetzbaren Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt voraussetzt.

    Hieraus wird deutlich, warum der Senat im Urteil vom 8. April 1992 (SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) fordert, daß dem Arbeitnehmer ein durchsetzbarer Anspruch auf Arbeitsentgelt zustehen muß.

  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94
    Damit haben sich die ArbG'e auch mit solchen Ansprüchen zu befassen, die zwischen (prospektivem) Arbeitnehmer und (prospektivem) Arbeitgeber vor Abschluß eines Arbeitsvertrages entstehen können, zB auch aus Verschulden bei Vertragsschluß (culpa in contrahendo; vgl. zB BAG vom 7. Juni 1963, BAGE 14, 206 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß: Rechtsstreit um Schadensersatz anläßlich der fehlgeschlagenen Anbahnung eines Arbeitsvertrages).
  • BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83

    Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis - Fehlende Erlaubnis - Konkursausfallgeld

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94
    Zwar können unter Umständen auch Schadensersatzansprüche einen Anspruch auf Kaug auslösen (siehe zB BSG vom 20. März 1984, BSGE 56, 211, 213 = SozR 4100 § 141b Nr. 32 mwN).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94
    Hat ein solcher bestanden und ist er - ob vor oder nach Kaug-Antragstellung (insoweit kommt es allerdings auf die Wirkung auch der Beklagten gegenüber an: BSG vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nr. 10) - erfüllt worden, besteht ebensowenig ein Anspruch auf Kaug wie in dem Fall, daß der Arbeitnehmer den Arbeitsentgeltanspruch vor Stellung des Kaug-Antrags abgetreten hat (§ 141k Abs. 1 Satz 1 AFG).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83

    Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei - Eintritt einer Sperrzeit -

    Auszug aus BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94
    Gegen diese Auffassung des Senats spricht nicht, daß andere sozialrechtliche Ansprüche als auf Kaug ohne Bindung an arbeitsgerichtliche Urteile zu beurteilen sind: So kommt es auch bei nachträglicher arbeitsgerichtlicher Festlegung des Endes des Arbeitsverhältnisses auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag für die Entscheidung über den Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf den ursprünglichen Kündigungstermin an (BSG vom 3. September 1979, USK 79268); ebensowenig kommt der rechtskräftigen Abweisung einer Kündigungsschutzklage Bindungswirkung hinsichtlich der Frage zu, ob der Arbeitnehmer durch ein vertragswidriges Verhalten Anlaß zur Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben hat, so daß eine Sperrzeit eintreten kann (BSG vom 15. Mai 1985, BSGE 58, 97 f = SozR 4100 § 119 Nr. 26).
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

    Das Bundessozialgericht erachtet arbeitsgerichtliche Urteile für das sozialrechtliche Leistungsrecht nicht als bindend, da die Sozialverwaltung den wahren Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen habe und sich Arbeitsvertragsparteien zum Beispiel nicht auf Kosten der Bundesanstalt für Arbeit sollten einigen können (vgl. nur BSG 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - SozR 3-4100 § 141 b Nr. 15).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 2/00 R

    Arbeitgeberausgleich bei der Entgeltfortzahlung

    Unter dem schon angesprochenen Gesichtspunkt der Vorgreiflichkeit ist eine Drittbindungswirkung auch bei der Abhängigkeit eines sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs von einem zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch (zum Diskussionsstand: BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 19 mwN), von einem arbeitsrechtlichen Entgeltanspruch (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 15) oder von einer Entscheidung im Strafvollzug (BSGE 81, 162 = SozR 3-4100 § 168 Nr. 21) angenommen worden.

    Insoweit wäre allenfalls die Bindung an das Ergebnis eines - hier nicht durchgeführten - arbeitsgerichtlichen Verfahrens denkbar (zu den Vorbehalten wegen des dort nicht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes vgl allerdings BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 15).

  • BSG, 16.11.2023 - B 12 BA 21/23 B
    Die Klägerin untersucht auch nicht hinreichend die Rechtsprechung des BSG zur Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile auf den Anspruch auf Konkursausfallgeld ( BSG Urteil vom 29.6.2000 - B 11 AL 35/99 R - BSGE 87, 1 = SozR 3-4100 § 141a Nr. 2; BSG Urteil vom 9.5.1995 - 10 RAr 5/94 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 15 S 68 ff; BSG Urteil vom 30.7.1981 - 10/8b RAr 4/80 - SozR 1500 § 141 Nr. 9) und zur Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Vergleiche ( BSG Urteile vom 24.9.2008 - B 12 KR 27/07 R - BSGE 101, 273 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 10 und - B 12 KR 22/07 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 9) auf deren Übertragbarkeit auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AL 120/18

    Insolvenzgeldanspruch - Verzicht auf Arbeitsentgeltansprüche im

    Im Übrigen hat das Bundessozialgericht, dessen Rechtsprechung der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, die Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile im Konkursausfallgeldverfahren dahingehend präzisiert, dass dem Arbeitnehmer rechtskräftig zugesprochenes Arbeitsentgelt die Obergrenze seines Konkursausfallgeldanspruchs darstellt (BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - juris Rn. 22).

    Dies gilt sodann auch im Verhältnis zum Sozialleistungsträger (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - a.a.O. Rn. 21f.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 2 AL 63/07

    Insolvenzgeldanspruch - Höhe des Arbeitsentgeltanspruchs - keine Bindungswirkung

    In einem Urteil zur Berechnung des Konkursausfallgeldes geht das BSG (Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - zitiert nach juris, Rn. 21 f.) davon aus, dass auch bei Vorliegen eines arbeitsgerichtlichen Urteils der Sozialleistungsträger nicht verpflichtet ist, die darin festgesetzte Höhe des Arbeitsentgeltes bei der Berechnung der Sozialleistung ohne eigene Prüfung zugrunde zu legen.

    Sonst wären einer Manipulation zu Ungunsten der Versichertengemeinschaft kaum Grenzen gesetzt (vgl. Urteil des BSG vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - zitiert nach juris Rn. 21 f.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - L 18 AL 52/16

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - Einstellung der Betriebstätigkeit -

    Eine Bindung zusprechender arbeitsgerichtlicher Urteile besteht bei Nichtbeteiligung der Beklagten im Arbeitsgerichtsprozess auch hinsichtlich ggf. zugesprochenen Arbeitsentgelts nicht; diese begründen wegen § 20 SGB X (Amtsermittlung) lediglich die Obergrenze eines etwaigen Insolvenzgeldanspruchs (BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - juris Rn. 21).

    Insofern kann dem arbeitsgerichtlichen Vergleich aber keine weitergehende Tatbestandswirkung zukommen als einem stattgebenden rechtskräftigen Urteil, welches, wie ausgeführt, nicht präjudiziell ist, da andernfalls "Möglichkeiten einer Manipulation zu Ungunsten der Arbeitslosenversicherung Tür und Tor geöffnet wäre" (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - juris Rn. 21).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 18 AL 52/16

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Eine Bindung zusprechender arbeitsgerichtlicher Urteile besteht bei Nichtbeteiligung der Beklagten im Arbeitsgerichtsprozess auch hinsichtlich ggf. zugesprochenen Arbeitsentgelts nicht; diese begründen wegen § 20 SGB X (Amtsermittlung) lediglich die Obergrenze eines etwaigen Insolvenzgeldanspruchs (BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - juris Rn. 21).

    Insofern kann dem arbeitsgerichtlichen Vergleich aber keine weitergehende Tatbestandswirkung zukommen als einem stattgebenden rechtskräftigen Urteil, welches, wie ausgeführt, nicht präjudiziell ist, da andernfalls "Möglichkeiten einer Manipulation zu Ungunsten der Arbeitslosenversicherung Tür und Tor geöffnet wäre" (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - juris Rn. 21).

  • LAG Sachsen, 19.06.2000 - 9 Sa 908/99

    Streit über die Länge des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf

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  • LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03

    Feststellungsklage, Entrichtung von Abgaben auf Bruttoentgelt

    Das Bundessozialgericht erachtet arbeitsgerichtliche Urteile für das sozialrechtliche Leistungsrecht nicht als bindend, da die Sozialverwaltung den wahren Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen hat und Arbeitsvertragsparteien sich nicht z.B. auf Kosten der Bundesanstalt für Arbeit einigen können sollen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 = SozR 3-4100, § 141 b Nr. 15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 692/07

    Feststellungsinteresse - vergangenheitsbezogene Beurteilung der Eingruppierung

    Auch das Bundessozialgericht erachtet arbeitsgerichtliche Urteile für das sozialrechtliche Leistungsrecht nicht als bindend, da die Sozialverwaltung den wahren Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen habe und sich Arbeitsvertragsparteien zum Beispiel nicht auf Kosten der Bundesanstalt für Arbeit sollten einigen können, weil andernfalls auch Möglichkeiten einer Manipulation zu Ungunsten der Sozialversicherungsträger Tür und Tor geöffnet wäre (so ausdrücklich: BSG Urteil vom 09.05.1995 - 10 RAr 5/94 - NZA-RR 1996, 151).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2011 - L 18 AL 176/10

    Insolvenzgeld; Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile; Prüfungspflicht für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2004 - 10 Sa 1245/03

    Feststellungsinteresse bei beendetem Rechtsverhältnis

  • LSG Hessen, 13.11.2020 - L 7 AL 59/19
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2009 - L 12 AS 264/09
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2020 - L 2 AL 19/19

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzgeldfähigkeit einer Betriebstreueprämie -

  • LSG Bayern, 28.10.2010 - L 8 AL 302/06

    Konkursausfallgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Barzahlung durch

  • LSG Bayern, 05.11.1998 - L 3 U 399/95

    Entschädigung nach Autounfall bei dienstlicher Fahrt; Bestehen einer gesetzlichen

  • BSG, 27.04.2010 - B 11 AL 19/10 B

    Nach Elternzeit weniger Arbeitslosengeld

  • BSG, 20.01.2011 - B 11 AL 116/10 B
  • LSG Bayern, 16.12.2005 - L 8 AL 74/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld;

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2001 - L 13 AL 4587/00
  • SG Kassel, 03.06.2019 - S 3 AL 54/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2005 - L 8 AL 7/05
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2009 - L 12 AL 739/09
  • SG Oldenburg, 27.07.2006 - S 41 AL 501/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2002 - L 7 AL 451/00
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