Rechtsprechung
BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 1/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 14.10.2002 - VIII R 68/01
Kindergeld; Zivildienst; Verlängerung des Zeitraums für den Kindergeldbezug
Dauert die Berufsausbildung über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus an, endet die Bezugsberechtigung grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es auf den Grund der Verzögerung ankommt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 1994 2 K 176/94, EFG 1995, 483; ebenso zu § 2 Abs. 3 Satz 2 BKGG a.F. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 25. März 1982 10 RKg 1/81, juris).Vielmehr geht der Gesetzgeber typisierend davon aus, dass im Regelfall die Berufsausbildung im Zeitpunkt der Vollendung des 27. Lebensjahres abgeschlossen ist oder dass --bei einer zu diesem Zeitpunkt noch fortdauernden Berufsausbildung-- das Kind zunehmend selbst zu seinem Lebensunterhalt beitragen wird (BSG-Urteil vom 25. März 1982 10 RKg 1/81, juris).
Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass das Kind während der Dauer des Wehr- oder Zivildienstes oder der Tätigkeit als Entwicklungshelfer einer Berufsausbildung nicht nachgehen konnte (Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 32 EStG Anm. 150; ebenso zu den entsprechenden Verlängerungstatbeständen in § 2 Abs. 3 Satz 2 BKGG a.F.: BSG-Urteile vom 13. Mai 1982 10 RKg 30/81, juris, und vom 25. März 1982 10 RKg 1/81, juris).
- BSG, 25.01.1984 - 9a RV 18/83
Zur Frage, ob Waisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus wegen Verzögerung der …
Die Rechtsprechung hat selbst dann, wenn dieser Tatbestand erfüllt war, einen Anspruch auf Kindergeld abgelehnt, soweit während des verzögernden Ausweichstudiums eine solche Leistung bezogen worden war (Urteile des BSG vom 25. März 1982 - 10 RKg 1/81 -" 13. Mai 1982 - 10 RKg 30/81 1982 - 10 RKg 17/81).