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   BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92   

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BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92 (https://dejure.org/1993,1454)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1993 - 10 RKg 8/92 (https://dejure.org/1993,1454)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 10 RKg 8/92 (https://dejure.org/1993,1454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unterhaltsaufwendungen
    Beachtung der Opfergrenze
    Haushaltsgemeinschaft
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 753 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.08.1971 - 4 RJ 411/70

    Waisenrentenanspruch - Enkelkind - Aufnahme in großelterlichen Haushalt -

    Auszug aus BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92
    So ist eine Beendigung der Haushaltsaufnahme in der Anordnung der Fürsorgeerziehung mit Heimunterbringung gesehen worden (BSGE 20, 91, 94; 33, 105, 106 f; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 31; zum Sonderfall einer vorübergehenden Unterbringung bei Fürsorgeerziehung vgl. BSGE 29, 294 ff).

    Als unschädlich ist dagegen die auswärtige Unterbringung während einer Schul- oder Berufsausbildung angesehen worden (BSGE 25, 109, 111; 33, 105, 106; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 31); ebenso die räumliche Trennung während eines Studiums, es sei denn, die Anmietung einer eigenen Wohnung erfolgte unter Umständen, die dokumentierten, daß die räumliche Trennung auf Dauer angelegt war (BSG SozR 5870 § 3 Nr. 6).

    Eine solche Heimerziehung dient gerade dem Zweck, das Kind aus seiner bisherigen Umgebung zu entfernen, um auf seine Erziehung einzuwirken (BSGE 33, 105, 106).

  • BSG, 30.10.1985 - 11a RA 70/84

    Rentenerhöhung - Kinderzuschuß - Ersatzdienstleistung - Wehrdienstleistung -

    Auszug aus BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92
    So ist eine Beendigung der Haushaltsaufnahme in der Anordnung der Fürsorgeerziehung mit Heimunterbringung gesehen worden (BSGE 20, 91, 94; 33, 105, 106 f; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 31; zum Sonderfall einer vorübergehenden Unterbringung bei Fürsorgeerziehung vgl. BSGE 29, 294 ff).

    Als unschädlich ist dagegen die auswärtige Unterbringung während einer Schul- oder Berufsausbildung angesehen worden (BSGE 25, 109, 111; 33, 105, 106; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 31); ebenso die räumliche Trennung während eines Studiums, es sei denn, die Anmietung einer eigenen Wohnung erfolgte unter Umständen, die dokumentierten, daß die räumliche Trennung auf Dauer angelegt war (BSG SozR 5870 § 3 Nr. 6).

    Sie ist nicht nur mit einer räumlichen Trennung verbunden, vielmehr wird den bisher Verantwortlichen jede Möglichkeit genommen, die Personensorge zu beeinflussen (BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 31).

  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 28/91

    Sozialversicherung - Waisenrente - Aufnehmen in den Haushalt - Enkel -

    Auszug aus BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92
    Im Kindergeldrecht hat ein Stiefelternteil nicht einen bestimmten Mindestanteil am gesamten Unterhalts-/Betreuungsbedarf des Stiefkindes zu erbringen, um dessen Aufnahme in den Haushalt annehmen zu können (Abgrenzung zu BSG SozR 2200 § 1267 Nr. 35 und BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 2).

    Das LSG hat sich für seine abweichende Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 15. März 1988 (BSG SozR 2200 § 1267 Nr. 35) berufen, dem sich der 5. Senat angeschlossen hat (BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 2).

  • BSG, 25.06.1980 - 1 RA 15/79

    Stiefkind - Familiengemeinschaft - Kinderzuschuß

    Auszug aus BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92
    Fehlt oder entfällt auch nur eines dieser drei Kriterien, liegt eine Aufnahme des Stiefkindes in den Haushalt nicht vor (BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 14; BSG SozR 2200 § 1267 Nr. 35; BSG SozR 5870 § 3 Nr. 6).

    Eine dauernde Aufhebung der Haushaltsaufnahme wurde ferner angenommen, wenn das Kind in einem anderen Staat (DDR) zurückgelassen wurde (BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 14).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92
    Aus dem Wesen der Kassation folgt, daß für die gerichtliche Entscheidung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bescheiderteilung maßgebend ist (vgl. zuletzt Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).
  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 2/84

    Vormerkung von Ersatzzeiten - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Rücknahme eines

    Auszug aus BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92
    Die erfolgreiche Anfechtungsklage führt zur Beseitigung des Aufhebungs- bzw Entziehungsbescheides und zur Wiederherstellung des vorangehenden Zustandes (BSGE 49, 197, 198 f; 58, 49, 54).
  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

    Auszug aus BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92
    Die erfolgreiche Anfechtungsklage führt zur Beseitigung des Aufhebungs- bzw Entziehungsbescheides und zur Wiederherstellung des vorangehenden Zustandes (BSGE 49, 197, 198 f; 58, 49, 54).
  • BSG, 30.06.1966 - 12 RJ 162/64

    Aufnahme eines Kindes bei den Großeltern - Gemeinsamer Haushalt von Mutter und

    Auszug aus BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92
    Als unschädlich ist dagegen die auswärtige Unterbringung während einer Schul- oder Berufsausbildung angesehen worden (BSGE 25, 109, 111; 33, 105, 106; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 31); ebenso die räumliche Trennung während eines Studiums, es sei denn, die Anmietung einer eigenen Wohnung erfolgte unter Umständen, die dokumentierten, daß die räumliche Trennung auf Dauer angelegt war (BSG SozR 5870 § 3 Nr. 6).
  • BSG, 19.10.1977 - 4 RJ 57/76
    Auszug aus BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92
    Zum Kinderzuschuß hat der 4. Senat des BSG bereits in dem Urteil vom 19. Oktober 1977 (BSGE 45, 67, 69 ff) dargelegt, daß es dem Sinn und Zweck des Familienlastenausgleichs widerspreche, wenn der Anspruchsberechtigte überhaupt nicht materiell belastet sei.
  • BSG, 22.11.1963 - 7 RKg 2/61

    Zu den Voraussetzungen der Annahme, Stiefkinder seien iSd KGG § 2 Abs. 1 Nr. 2 in

    Auszug aus BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92
    So ist eine Beendigung der Haushaltsaufnahme in der Anordnung der Fürsorgeerziehung mit Heimunterbringung gesehen worden (BSGE 20, 91, 94; 33, 105, 106 f; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 31; zum Sonderfall einer vorübergehenden Unterbringung bei Fürsorgeerziehung vgl. BSGE 29, 294 ff).
  • BSG, 26.06.1969 - 4 RJ 137/68

    Kinderzuschuß für Enkel - Heimerziehung - Haushaltsaufnahme - Erziehungsabsicht -

  • BFH, 16.04.2008 - III B 36/07

    Haushaltsaufnahme eines auswärts studierenden Kindes

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sei bei einer räumlichen Trennung nur dann eine Familiengemeinschaft anzunehmen, wenn eine gesicherte Grundlage für die Annahme bestehe, dass die Trennung nur vorübergehend sei (BSG-Urteile vom 17. Mai 1988 10 RKg 10/86, SozR 3-5870 § 3 des Bundeskindergeldgesetzes -BKGG- Nr. 6, und vom 8. Dezember 1993 10 RKg 8/92, SozR 3-5870 § 2 BKGG Nr. 22; Urteile des FG Baden-Württemberg vom 29. Dezember 1998 9 K 230/97, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1999, 564, und des Sächsischen FG vom 25. September 2002 5 K 440/02 (KG), EFG 2003, 332).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2006 - L 8 KG 6/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind für das Vorliegen einer Aufnahme in den Haushalt drei Merkmale erforderlich (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 22; Felix aaO § 2 BKGG Rn 24 mwN zur Rechtsprechung):.

    Zu § 2 BKGG hat das BSG bereits entschieden, dass ein in einer Anstalt untergebrachtes schwerstbehindertes Kind, für dessen Unterbringungskosten der Landeswohlfahrtsverband aufkam, das während der gesamten Schulferien und darüber hinaus etliche Wochenenden (insgesamt ca vier Monate im Jahr) in der Wohnung des Stiefvaters verbrachte, für das ein eigenes Zimmer und alles sonstige für das Leben in der Familie Erforderliche bereitgehalten wurde und für dessen Kosten während des Aufenthalts zuhause der Stiefvater allein aufkam, noch im Haushalt des Berechtigten aufgenommen - mit der Folge der Kindergeldberechtigung des Stiefvaters - war (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1993 - 10 RKg 8/92, SozR 3-5870 § 2 Nr. 22).

    Dies ist nicht vergleichbar mit den Fällen einer angeordneten Fürsorgeerziehung bei dauernder Heimunterbringung, bei denen die Annahme eines ortsbezogenen gemeinsamen Mittelpunktes zu verneinen ist, weil sie gerade dem Zweck dient, das Kind aus seiner bisherigen Umgebung zu entfernen, um auf seine Erziehung einzuwirken, und bei denen den bisher Verantwortlichen jede Möglichkeit genommen wird, die Personensorge zu beeinflussen (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 22).

    Ob die Voraussetzungen des örtlichen Merkmals der Haushaltsaufnahme erfüllt seien, beurteile sich nach den Umständen des Einzelfalles (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 22).

    Auf ein bestimmtes Mindestmaß an Unterhaltsleistungen ist dabei nicht abzustellen (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 22), die konkrete Höhe der geleisteten Aufwendungen kann deshalb offen bleiben.

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    Die mit einer Internatsunterbringung verbundene räumliche Trennung von den Eltern bedingt allein keine Auflösung der familiären Bindungen und bringt allein keine Verlagerung des Schwerpunkts der Lebensverhältnisse an den Ort des Internats mit sich (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 22).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/99

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Haushaltszugehörigkeit erfordert ferner, dass der Steuerpflichtige Verantwortung für das materielle Wohl des Haushaltsangehörigen trägt und dass zwischen den Personen familiäre Bindungen bestehen und unterhalten werden, was sich auch in der Fürsorge für den Haushaltsangehörigen niederschlägt (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 8. Dezember 1993 10 RKg 8/92, ">2%20BKGG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-5870, § 2 BKGG Nr. 22; Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1994, 627).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R

    Waisenrentenanspruch - Stiefkind - Aufnahme in den Haushalt bei Unterbringung des

    In zusammenfassender Würdigung der Entwicklung in der Rechtsprechung ist das BSG schließlich zu dem Ergebnis gelangt, daß unter Haushaltsaufnahme nicht nur ein örtlich gebundenes Zusammenleben zu verstehen ist, sondern daß sie als Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt) und immaterieller Art (Zuwendung von Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) gekennzeichnet wird (Urteil des 1. Senats des BSG vom 25. Juni 1980, SozR 2200 § 1262 Nr. 14, mit zahlreichen Nachweisen; vgl im Anschluß hieran ua: Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1988, BSGE 63, 79 = SozR 2200 § 1267 Nr. 35; Urteil des 10. Senats vom 8. Dezember 1993, SozR 3-5870 § 2 Nr. 22; Urteil des 13. Senats vom 8. Juli 1998, SozR 3-2200 § 1267 Nr. 6).
  • BSG, 19.11.1997 - 10 RKg 18/96

    Kindergeld für Pflegekinder, Familienwohnung und Haushaltsaufnahme

    Dazu hat das LSG unter Hinweis auf die Entscheidung des 10. Senats vom 8. Dezember 1993 (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 22) ausgeführt, das örtliche Merkmal einer Familienwohnung sei durch die Heimunterbringung eines schwerstbehinderten Kindes wie hier nicht zwangsläufig beendet, da es sich dabei nicht um eine angeordnete Fürsorgeentziehung mit Heimunterbringung handele.

    Entgegen der Revision sind auch ein "überwiegender" Lebensmittelpunkt oder die Möglichkeit einer dauerhaften Rückkehr in den Pflegehaushalt nicht erforderlich, wie bereits der 10. Senat in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1993 ausgeführt hat (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 22).

    Die Aufenthalte von G im Haushalt der Klägerin haben einen zeitlich bedeutsamen Umfang mit fortbestehender Einbindung und nicht nur Besuchscharakter gehabt (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 22).

  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 97/97 R

    Waisenrentenanspruch bei Aufnahme eines Stiefkindes in gemeinsamen Haushalt -

    Nach seiner neueren Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, kommt es insoweit auf das Bestehen einer Familiengemeinschaft an, die eine Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Vorsorge, Unterhalt) und immaterieller Art (Zuwendung von Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) darstellt (vgl BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 14; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 22).

    Im Hinblick darauf hält es der erkennende Senat gegenwärtig nicht für geboten, darüber zu befinden, ob zur Begründung eines Waisenrentenanspruchs in jedem Fall (insbesondere auch bei Heimunterbringung eines behinderten Kindes) ein Mindestmaß von einem Viertel des insgesamt für das Kind aufzubringenden Betreuungs- oder Barunterhalts zu fordern ist (so BSGE 63, 79, 82 f = SozR 2200 § 1267 Nr. 35; BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 2) oder nicht (so die Rechtsprechung zum Kindergeldrecht; vgl BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 22; BSG, Urteil vom 19. November 1997 - 14/10 RKg 18/96 -, in FEVS 48, 188).

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00

    Kindergeld: mehrere Berechtigte

    Das für eine Haushaltsaufnahme erforderliche Merkmal des örtlichen Bezugs zur Wohnung des Berechtigten ist trotz einer auswärtigen Unterbringung des Kindes dann noch gegeben, wenn die Aufenthalte des Kindes in der Wohnung einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und nicht nur als bloße Besuche zu werten sind (BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 24/99, BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244; Urteil des Bundesozialgerichts --BSG-- vom 8. Dezember 1993 10 Rkg 8/92, SozR 3-5870, § 2 des Bundeskindergeldgesetzes Nr. 22).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 34/01 R

    Waisenrente - Haushaltsaufnahme des Enkels durch Großmutter - letzter

    Im Hinblick auf die Ausführungen unter 1. und 2. hält es der erkennende Senat gegenwärtig nicht für geboten, darüber zu befinden, ob für die einen Waisenrentenanspruch begründende Haushaltsaufnahme in jedem Fall ein Mindestmaß von einem Viertel des insgesamt für das Kind aufzubringenden Bar- und/oder Betreuungsunterhalts zu fordern ist (so Urteil des BSG vom 15. März 1988 - 4/11a RA 14/87 - BSGE 63, 79 = SozR 2200 § 1267 Nr. 35; Senatsurteil vom 22. April 1992 - 5 RJ 28/91 - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 2; kritisch dazu Köbl in: Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 3, 1999, § 28, RdNr 117) oder nicht (so die Rechtsprechung zum Kindergeldrecht, vgl BSG Urteile vom 8. Dezember 1993 - 10 RKg 8/92 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 22 und vom 19. November 1997 - 14/10 RKg 18/96 - FEVS 48, 188).
  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 29/95

    Anspruch auf Kindergeld für Kind von Migranten bei Ausbildung in Internat im

    Die mit der Internatsunterbringung gegebene räumliche Trennung von den Eltern bedingt allein keine Auflösung der familiären Bindungen, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 8. Dezember 1993, SozR 3-5870 § 2 Nr. 22 S 69, zur Haushaltsaufnahme iS von § 2 Abs. 1 S 1 Nr. 1 BKGG; vgl zu den - älteren - Parallelbestimmungen das Urteil vom 18. August 1971, BSGE 33, 105, 106 = SozR § 1267 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 45).
  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98

    Kindergeld; Beiladung des anderen Elternteils; Haushaltsaufnahme eines dauerhaft

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11
  • LSG Bayern, 04.09.2006 - L 9 B 97/06

    Streit um die Gewährung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LAG Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 10 Sa 24/98

    Anspruch auf Zahlung einer Heimzulage ; Begriff des "Heimes" im

  • FG Sachsen, 06.09.2002 - 5 K 2346/99.(Kg)

    Haushaltsaufnahme eines für ein Studium auswärtig untergebrachten volljährigen

  • LSG Hessen, 25.05.1994 - L 6 Kg 120/91

    Zum Kindergeldanspruch für eine volljährige Studentin nichtdeutscher

  • LSG Hessen, 25.04.2007 - L 6 EG 2/07

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Zurückverweisung an das Sozialgericht

  • BFH, 06.02.2002 - VIII B 146/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Beschwerdebegründung -

  • FG Sachsen, 25.09.2002 - 5 K 440/02

    Aufnahme eines Studenten mit Hauptwohnsitz am Studienort in den Haushalt seiner

  • LAG Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 10 Sa 23/98
  • FG Münster, 20.07.2010 - 15 K 1327/07

    Aufnahme in den Haushalt der Großeltern

  • FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 7322/98

    Haushaltszugehörigkeit eines im Heim untergebrachten Kindes; Überleitungsbefugnis

  • LSG Hessen, 01.10.1990 - L 6 Kg 120/91
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 6 K 1833/19

    Differenzkindergeld: Zum Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes bei zeitweiser

  • SG Osnabrück, 03.12.2009 - S 27 KG 9/08
  • FG Sachsen-Anhalt, 06.09.2002 - 5 K 2346/99

    Kindergeldzahlung bei mehreren Berechtigten; auswärtige Unterbringung zur

  • VG Augsburg, 13.03.2008 - Au 2 K 07.193

    Familienzuschlag für Stiefkind bei Heimunterbringung; Bindungswirkung der

  • FG Sachsen, 06.09.2002 - 5 K 2346/99

    Kindergeldzahlung bei mehreren Berechtigten - Auswärtige Unterbringung zur

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