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   BSG, 08.03.1966 - 10 RV 516/64   

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https://dejure.org/1966,10428
BSG, 08.03.1966 - 10 RV 516/64 (https://dejure.org/1966,10428)
BSG, Entscheidung vom 08.03.1966 - 10 RV 516/64 (https://dejure.org/1966,10428)
BSG, Entscheidung vom 08. März 1966 - 10 RV 516/64 (https://dejure.org/1966,10428)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 08.03.1966 - 10 RV 516/64
    Da das LSG die Revision nicht nach @ 162 Abs" 1 Nr; 1 SGG zugelassen hat, findet sie nur statt, wenn ein wesentlicher Mangel des Verfahrens gerügt wird (@ 162 Abs, 1 Nr° 2 SGG; BSG 1, 150) oder bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs einer wenn.
  • BSG, 19.06.1962 - 11 RV 1188/60
    Auszug aus BSG, 08.03.1966 - 10 RV 516/64
    Die Pflegezulage ist neben der Rente eine zusätzliche Versorgungsleistung; sie ist nicht nur - wie die Rente - dazu bestimmt, die Gesundheitsstörungen und wirtschaftlichen Folgen der wehrdienstbedingten MdB auszugleichen, sie soll vielmehr zusätzlich für einen weiteren Schaden, nämlich die infolge der Schädigung eingetretene Hilflosigkeit, einen billigen Ausgleich darstellen (vgl° BSG 17, 114, 119).
  • BSG, 18.07.1962 - 8 RV 1289/60

    Auslegung eines Antrags auf Rente als Antrag auf Kriegshinterbliebenenrente und

    Auszug aus BSG, 08.03.1966 - 10 RV 516/64
    Zulassung deswegen gebunden sei, weil sie offenbar gesetzwidrig erfolgt sei und daher das Berufungsgericht nicht binde° Das LSG hat sich hierzu auf das Urteil des 8° Senats des BSG vom 18. Juli 1962 - 8 RV 1289/60 - (NJW 1962, 2174) berufen.
  • BSG, 04.09.1958 - 8 RV 1091/55
    Auszug aus BSG, 08.03.1966 - 10 RV 516/64
    Dasselbe ist auch bei 5 9 Nr. 5 BVG der Fall, wie das BSG bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. hierzu BSG 8, 130, 131; 17, 114, 119; SozR SGG @ 148 Nr. 17).
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 3/04 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausländer - Gegenseitigkeit - Tunesien - Ausreise -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) müssen verschiedenartige Versorgungsleistungen grundsätzlich zwar jeweils gesondert beantragt werden (vgl BSG SozR 3100 § 48 Nr. 7; Urteil vom 8. März 1966 - 10 RV 516/64; JURIS).
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RV 18/79

    Antrag auf Berufsschadensausgleich Zeitlicher Geltungsbereich des Antrags -

    Verschiedenartige Versorgungsleistungen müssen zwar jeweils gesondert beantragt werden (vgl BSG vom 1966-03-08 10 RV 516/64 = BVBl 1966, 117), das Antragsprinzip ist jedoch sinnvoll und nicht schematisch zu handhaben (vgl BSG vom 1975-10-28 9 RV 458/74 = SozR 3100 § 35 Nr. 1).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 162/75
    So ist aus dem Inhalt und Vera wendungszweck der auf Geld gerichteten Versorgungsansprüche zu folgern, daß sie der Erbfolge nur zugänglich sind, wenn sie "rückständig", d.h. von dem direkt betroffenen Berechtigten noch zu Lebzeiten erhoben worden sind (vgl. BSG 15, 157; siehe auch Urteil vom 8. März 1966 - 10 RV 516/64 - sve1 es, 117 - Urteil vom 25. Juni 1954 - 10 Rv 275/62 . BVBl 1964, 168-; Verwaltungsvorschrift Nr. 3 zu 5 66 BVG).
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