Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 10 S 1087/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zur rechtlichen Qualität des Beschlusses 3.1 des Verwaltungsrates der Postbeamtenkrankenkasse - zum subjektiven Recht der Mitglieder auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Vorstandes
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Die Erstattung von Aufwendungen für eine Hörgeräteversorgung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschluss eines Verwaltungsrats der Postbeamtenkrankenkassen als subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung im Falle einer lebensnotwendigen oder lebenswichtigen Maßnahme; Ausgleich schwerer und schwerster Gebrechen als lebenswichtige Maßnahme zur ...
- Judicialis
PostBeaKks 3.1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PostBeaKks 3.1
Postbeamtenkrankenkasse: Lebensnotwendige Maßnahme; Lebenswichtige Maßnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.03.2008 - 12 K 966/06
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 10 S 1087/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 4 S 518/07
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Behandlungspflege nach der Satzung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 10 S 1087/08
Der Gerichtshof hat bislang, weil regelmäßig nicht entscheidungserheblich, die Frage offen gelassen, ob der Beschluss 3.1, der formell ebenfalls als Satzung und daher als Rechtsnorm ergangen ist (vgl. Beschluss des Verwaltungsrats zur 40. Änderung der Satzung (GMBl 2001, 794 ), überhaupt ein subjektiv-öffentliches Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung begründet (vgl. B.v. 25.05.2007 - 4 S 518/07 - juris m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 19.03.1996 - 4 S 2188/95
Postbeamtenkrankenkasse: Begrenzung der Kassenleistungen für Heilkuren
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 10 S 1087/08
Der Gerichtshof ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des Beschlusses 3.1 mit Rücksicht auf dessen Ausnahmecharakter eng auszulegen sind (vgl. U.v. 19.03.1996 - 4 S 2188/95 - juris).