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VGH Baden-Württemberg, 14.03.1989 - 10 S 3265/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 30.12.2003 - 9 S 2805/03
Fürsorgerechtliche Gleichbehandlung ausländischer Flüchtlinge
Das Gesamteinkommen liegt damit stets über dem Sozialhilfeniveau, weshalb es als familienpolitische Maßnahme nicht der Gewährleistung der sozialen Mindestgarantien dient (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 14.03.1989 - 10 S 3265/88 - und Bundessozialgericht…, Urt. vom 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R -).Da das Landeserziehungsgeld ausschließlich aus Steuern finanziert wird und nicht zum Bereich der von Art. 23 GK erfassten Sozialhilfe gehört, steht es nach Art. 24 Nr. 1 b ii GK unter dem Vorbehalt "besonderer Bestimmungen", weshalb es - wie beim Bundeserziehungsgeld - von einem besonderen Aufenthaltstitel (vgl. Bundessozialgericht…, Urt. vom 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R -), oder - wie beim Landeserziehungsgeld - aus finanzwirtschaftlichen Gründen von der Staatsangehörigkeit des Antragsberechtigten abhängig gemacht werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 14.03.1989 - 10 S 3265/88 - und Beschl. vom 19.09.2001 - 9 S 1464/01 -, DÖV 2002, 35 ff., NVwZ-RR 2002, 236 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 9 S 1464/01
Beschwerde wegen fehlerhafter Verfahrensaussetzung bei anderweitiger Vorlage an …
Jedoch ist diese Frage bereits von dem erkennenden Verwaltungsgerichtshof verneint worden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.03.1989 - 10 S 3265/88 -). - VGH Baden-Württemberg, 21.08.1990 - 10 S 1389/89
Zur Frage der Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen hier: …
In Übereinstimmung mit den genannten Erfordernissen ergibt sich die Rechtsgrundlage für die hier begehrte Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen, die ausweislich der Antragsunterlagen in den Jahren 1989 und 1990 durchgeführt werden sollen, aus dem durch Gesetz festgestellten Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 1989 und 1990 (vgl. Kap. 0803 Tit.Gr. 91 "Dorfentwicklung") in Verb. mit den haushaltsrechtlichen Vorschriften (vgl. § 17 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung -- LHS --) und den Richtlinien des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten Baden-Württemberg über die Förderung der Dorfentwicklung (Dorfentwicklungsrichtlinien) vom 24.2.1987 (vgl. Staatsanzeiger Bad.-Württ. Nr. 16 vom 28.2.1987; vgl. im einzelnen die zur Bewilligung von Familiengeld oder -- später -- Landeserziehungsgeld ergangenen Urteile des Senats vom 18.3.1988 -- 10 S 1580/86 -- und vom 11.7.1988 -- 10 S 1535/88 -- sowie die Beschlüsse des Senats vom 14.3.1989 -- 10 S 3265/88 -- und vom 21.3.1989 -- 10 S 3163/88 --).