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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 10 Sa 1869/06   

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https://dejure.org/2007,30527
LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 10 Sa 1869/06 (https://dejure.org/2007,30527)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2007 - 10 Sa 1869/06 (https://dejure.org/2007,30527)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 10 Sa 1869/06 (https://dejure.org/2007,30527)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 10 Sa 1869/06
    Eine pauschale Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Eingruppierung ist ausreichend, wenn die Parteien die Tätigkeit des Arbeitnehmers als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (BAG, Urteil vom 06. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - und vom 27. Juni 1984 - 4 AZR 284/82).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 10 Sa 1869/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. etwa BAG, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03), der die erkennende Kammer sich anschließt, tragen tarifvertragliche Regelungen auch während der Laufzeit des Tarifvertrages den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich.
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 10 Sa 1869/06
    Die Tarifvertragsparteien haben die Entscheidung über die Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten damit in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt (vgl. BAG, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 zum Altersteilzeitvertrag).
  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 18/05

    Sozialplanpflicht bei Neugründungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 10 Sa 1869/06
    Die bloße Chance auf den betreffenden Vorteil stellt keine subjektive Rechtsposition dar und ist von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht geschützt (so auch BAG, Beschluss vom 27. Juni 2006 1 ABR 18/05 zum Sozialplan bei neu gegründeten Unternehmen).
  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 3/04

    Beweiskraft des Tatbestandes; Darlegungs- und Beweislast bei bedingtem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 10 Sa 1869/06
    45 Den Beweis für das mündliche Vorbringen einer Partei im erstinstanzlichen Verfahren liefert nach § 314 ZPO der Tatbestand des Ersturteils (BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - XI ZR 3/04 m.w.N.).
  • BAG, 27.06.1984 - 4 AZR 284/82

    Eingruppierung eines Faktors - Druckerei - Vergütungsgruppe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 10 Sa 1869/06
    Eine pauschale Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Eingruppierung ist ausreichend, wenn die Parteien die Tätigkeit des Arbeitnehmers als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (BAG, Urteil vom 06. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - und vom 27. Juni 1984 - 4 AZR 284/82).
  • LAG Berlin, 25.08.2006 - 6 Sa 758/06
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 10 Sa 1869/06
    Da nun aber der bisherige Betriebsinhaber mit Rücksicht auf die Regelung in § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB über den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber nicht als "anderer Arbeitgeber" anzusehen ist, sind die Beschäftigungszeiten bei diesem wie solche bei der Beklagten zu behandeln (so auch LAG Berlin, Urteil vom 25. August 2006 - 6 Sa 758/06).
  • BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 246/07

    Tarifliche Eingruppierung - Beschäftigungszeiten bei Betriebsübergang

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2007 - 10 Sa 1869/06 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. August 2006 - 65 Ca 9760/06 - auch insoweit zurückgewiesen hat als die Beklagte verurteilt worden war, an die Klägerin mehr als 1.426,05 Euro nebst den darauf entfallenden Zinsen zu zahlen.
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