Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009

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   LAG Köln, 08.05.2009 - 10 Sa 231/08   

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LAG Köln, 08.05.2009 - 10 Sa 231/08 (https://dejure.org/2009,9064)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.05.2009 - 10 Sa 231/08 (https://dejure.org/2009,9064)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 10 Sa 231/08 (https://dejure.org/2009,9064)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Befristung; Haushaltsgründe; Dienststelle

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    TzBfG § 14
    Befristung; Haushaltsgründe; Dienststelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschäftigung als Aushilfskraft im Rahmen haushaltsrechtlicher Befristung; Begriff der Dienststelle; Dauer der Beschäftigung

  • hensche.de

    Befristung, Haushalt

  • Judicialis

    TzBfG § 14

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigung als Aushilfskraft im Rahmen haushaltsrechtlicher Befristung; Begriff der Dienststelle; Dauer der Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2009 - 10 Sa 231/08
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 -, in NZA 2007, S. 871 ff.).

    Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG liegen nicht vor, wenn die Haushaltsmittel lediglich allgemein für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen von befristeten Arbeitsverhältnissen bereit gestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 -, a. a. O.; Urteil vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05 - in NZA 2007, S. 332 ff.).

    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2008 - 7 AZR 972/06 -, in AP Nr. 6 zu § 14 TzBfG Haushalt; Urteil vom 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 -, a. a. O.).

    Mit diesem Inhalt genügt die Vorschrift den an eine ausreichende haushaltsrechtliche Zwecksetzung zu stellenden Anforderungen (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2008 - 7 AZR 972/06 - a. a. O.; Urteil vom 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 -, a. a. O.).

    In diesem Fall fehlt es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Fehlen des Planstellen- oder Stelleninhabers und der Beschäftigung des neu eingestellten Arbeitnehmers (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 -, a. a. O.).

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 972/06

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2009 - 10 Sa 231/08
    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2008 - 7 AZR 972/06 -, in AP Nr. 6 zu § 14 TzBfG Haushalt; Urteil vom 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 -, a. a. O.).

    Mit diesem Inhalt genügt die Vorschrift den an eine ausreichende haushaltsrechtliche Zwecksetzung zu stellenden Anforderungen (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2008 - 7 AZR 972/06 - a. a. O.; Urteil vom 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 -, a. a. O.).

    Dies gilt auch für Befristungen nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2008 - 7 AZR 972/06 -, a. a. O. m. w. N.).

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2009 - 10 Sa 231/08
    Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG liegen nicht vor, wenn die Haushaltsmittel lediglich allgemein für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen von befristeten Arbeitsverhältnissen bereit gestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 -, a. a. O.; Urteil vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05 - in NZA 2007, S. 332 ff.).

    Mit dieser so beschriebenen tätigkeitsbezogenen Zwecksetzung genügen die haushaltsrechtlichen Vorschriften der §§ 7 Abs. 3 HHG NW 2004/2005 bzw. 6 Abs. 8 HHG NW 2006 sowohl dem sich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Untermaßverbot als auch den sich aus der Richtline 1999/70/EG des Rates vom 28.06.1999 zur Durchführung der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge ergebenden Anforderungen des Gemeinschaftsrechts an eine sachlich gerechtfertigte Befristung von Arbeitsverträgen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 7 ARZ 419/05 - in NZA 2007, S. 332 ff.).

  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2009 - 10 Sa 231/08
    Es ist für das Merkmal der Haushaltsmittel ausreichend, wenn die Planstellen und Stellen, bei denen die Voraussetzungen der §§ 7 Abs. 3 HHG NW 2004/2005, 6 Abs. 8 HHG NW 2006 erfüllt sind, durch die Landesverwaltung vor dem Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages in nachvollziehbarer Form - regelmäßig durch einen Aktenvermerk - festgestellt worden sind (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 -, in AP Nr. 3 zu § 14 TzBfG Haushalt).
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LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 10 Sa 231/08 (https://dejure.org/2009,79769)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.03.2009 - 10 Sa 231/08 (https://dejure.org/2009,79769)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. März 2009 - 10 Sa 231/08 (https://dejure.org/2009,79769)
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