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   LAG München, 11.12.2002 - 10 Sa 265/02   

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https://dejure.org/2002,8309
LAG München, 11.12.2002 - 10 Sa 265/02 (https://dejure.org/2002,8309)
LAG München, Entscheidung vom 11.12.2002 - 10 Sa 265/02 (https://dejure.org/2002,8309)
LAG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 10 Sa 265/02 (https://dejure.org/2002,8309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung einer Zeitgutschrift auf Grund der Überschreitung der Jahresarbeitszeit; Annahme der Leistung von Überarbeitszeit bei Bewirkung der Zeitübschreitung durch Übertragung von Stunden vom Freizeitkonto auf das Arbeitstzeitkonto des ...

  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Regelung der Jahresarbeitszeit der Arbeitnehmer der DB AG (JazTV)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Leistung von Überzeitarbeit bei Übertragung von Freizeitkonto

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Auszug aus LAG München, 11.12.2002 - 10 Sa 265/02
    Dies ist gerade auch dann der Fall, wenn zwischen den Parteien der Umfang eines Anspruchs auf Freizeitausgleich umstritten ist (vgl. BAG vom 11.11.1997 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB "Mehrarbeitsvergütung").
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07

    Arbeitszeit - Pauschalvergütung von Kraftfahrern des Berliner Senats

    Auszug aus LAG München, 11.12.2002 - 10 Sa 265/02
    Sieht ein Tarifvertrag zusätzliche Leistungen wie hier Zulagen oder Zeitgutschriften für geleistete Arbeiten vor, setzt dies auch die tatsächliche Leistung dieser Arbeiten voraus (vgl. BAG vom 7.2.1996 - AP Nr. 9 zu § 33 a BAT; BAG vom 27.4.2000 - AP Nr. 1 zu § 14 BMT-G II).
  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG München, 11.12.2002 - 10 Sa 265/02
    aa) Schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Üblichkeit im Arbeitsleben ist davon auszugehen, dass eine vergütungspflichtige Arbeitszeit nur bei tatsächlicher Erbringung eigener Arbeitsleistung vorliegt oder zumindest das Entstehen einer zusätzlichen Belastung in dieser Zeit voraussetzt (vgl. BAG vom 23.7.1996 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 "Ordnung des Betriebes").
  • BAG, 30.04.2002 - 9 AZR 656/98

    Anrechnung von "Kur-Tagen" auf Tarifurlaub

    Auszug aus LAG München, 11.12.2002 - 10 Sa 265/02
    Für die Klärung dieser Frage besteht das gem. § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BAG vom 30.4.2002 - 9 AZR 656/98).
  • LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05

    Zuschlagpflichtige Mehrarbeit bei Jahresarbeitszeitkonto und Freizeitausgleich

    aa) Zwar entsprach es auch der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 11.12.2002 - 10 Sa 265/02), dass schon allgemeiner Sprachgebrauch und die Üblichkeit im Arbeitsleben es nahe legen, dass eine gesondert zu vergütende Arbeitszeit nur bei der tatsächlichen Erbringung einer eigenen Arbeitsleistung vorliegt oder zumindest das Bestehen einer zusätzlichen Belastung in dieser Zeit voraussetzt.
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