Rechtsprechung
KG, 11.02.2008 - 10 U 166/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse eines Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre für die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung; Bestehen eines Anspruchs auf Unterlassung kerngleicher Bildnisse im Voraus; Grundsätze ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.05.2007 - 27 O 85/07
- KG, 11.02.2008 - 10 U 166/07
- BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.06.2007 - VI ZR 12/06
Prominentenfotos II - Grönemeyer-Freundin
Auszug aus KG, 11.02.2008 - 10 U 166/07
Wegen der im Rahmen der Interessenabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre anderseits maßgebenden Grundsätze nimmt der Senat Bezug auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2007 (NJW 2007, 1981 - Abgestuftes Schutzkonzept; NJW 2007, 1977 - Winterurlaub; ) und vom 19. Juni 2007 (NJW 2007, 3440 - G... ).Zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben, die auch durch unterhaltende Beiträge stattfinden kann, muss die Presse zur Wahrnehmung nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält (BGH, NJW 2007, 3440, 3442).
Nach dem abgestuften Schutzkonzept, das die Rechtsprechung aus §§ 22, 23 KUG entwickelt hat, ist jedoch auch bei Personen, die unter dem Blickpunkt des zeitgeschichtlichen Ereignisses i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG an sich ohne ihre Einwilligung die Verbreitung ihres Bildnisses dulden müssten, eine Verbreitung der Abbildung unabhängig davon, ob sie sich an Orten der Abgeschiedenheit aufgehalten haben, nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (BGH, NJW 2007, 3440).
- KG, 04.05.2007 - 9 U 279/06
Auszug aus KG, 11.02.2008 - 10 U 166/07
Nach diesen Grundsätzen mag - wie der 9. Zivilsenat des Kammergerichts in seinem Urteil vom 4. Mai 2007 (9 U 279/06) - ausgeführt hat, im Berichtszeitpunkt ein gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit daran bestanden haben, dass es seinerzeit einen neuen Partner im Leben gab.Wegen der Abweichung von der Entscheidung des 9. Zivilsenats im Urteil vom 4. Mai 2007 (9 U 279/06) ist gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO die Revision zuzulassen.
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus KG, 11.02.2008 - 10 U 166/07
Zwar sind die Fotos auf öffentlichem Straßenland entstanden, mithin in Situationen, die nicht die Anforderungen an einen Bereich der örtlichen Abgeschiedenheit im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ) erfüllen.
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von …
Auszug aus KG, 11.02.2008 - 10 U 166/07
Wegen der im Rahmen der Interessenabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre anderseits maßgebenden Grundsätze nimmt der Senat Bezug auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2007 (NJW 2007, 1981 - Abgestuftes Schutzkonzept; NJW 2007, 1977 - Winterurlaub; ) und vom 19. Juni 2007 (NJW 2007, 3440 - G... ). - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06
Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei …
Auszug aus KG, 11.02.2008 - 10 U 166/07
Wegen der im Rahmen der Interessenabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre anderseits maßgebenden Grundsätze nimmt der Senat Bezug auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2007 (NJW 2007, 1981 - Abgestuftes Schutzkonzept; NJW 2007, 1977 - Winterurlaub; ) und vom 19. Juni 2007 (NJW 2007, 3440 - G... ). - BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06
Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen
Auszug aus KG, 11.02.2008 - 10 U 166/07
Wie der Bundesgerichtshof in Urteilen vom 13. November 2007 (VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06) festgestellt hat, kann nicht im Voraus beurteilt werden, ob dem Betroffenen ein Anspruch auf Unterlassung kerngleicher Bildnisse zusteht. - BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung
Auszug aus KG, 11.02.2008 - 10 U 166/07
Wie der Bundesgerichtshof in Urteilen vom 13. November 2007 (VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06) festgestellt hat, kann nicht im Voraus beurteilt werden, ob dem Betroffenen ein Anspruch auf Unterlassung kerngleicher Bildnisse zusteht.