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   OLG Dresden, 19.10.2011 - 10 U 1826/10   

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https://dejure.org/2011,63237
OLG Dresden, 19.10.2011 - 10 U 1826/10 (https://dejure.org/2011,63237)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.10.2011 - 10 U 1826/10 (https://dejure.org/2011,63237)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 10 U 1826/10 (https://dejure.org/2011,63237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittschützende Wirkung eines Vertrages zwischen einem Architekten und dem Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung bei Verpflichtung des Architekten zur Erstellung von Bautenstandsberichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MaBV § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
    Drittschützende Wirkung eines Vertrages zwischen einem Architekten und dem Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung bei Verpflichtung des Architekten zur Erstellung von Bautenstandsberichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bautenstandsbericht falsch: Bauleiter haftet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Bauleiterhaftung für falschen Baubericht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet Bauleiter Dritten gegenüber immer für fehlerhafte Bautenstandsberichte? (IBR 2012, 591)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.2002 - III ZR 1/01

    Haftung des Architekten für die Richtigkeit eines Prüfvermerks

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2011 - 10 U 1826/10
    Im Zusammenhang mit einer Haftung wegen einer unzutreffenden Bautenstandsbestätigung im Rahmen eines Vertrages mit Schutzwirkung im Verhältnis zu Dritten kommt es nämlich allein darauf an, dass der Bestätigende über eine besondere Sachkunde in Bauangelegenheiten verfügt, die seinen Bestätigungen eine besondere Beweiskraft verleiht (BGH NJW 2002, 1196ff).

    Dies ist ausreichend (BGH NJW 2002, 1196ff).

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 35/07

    Haftung des Architekten für unrichtige Bautenstandsberichte

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2011 - 10 U 1826/10
    Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragenden ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu (BGH NJW 2009, 217f).
  • OLG Dresden, 14.08.2012 - 4 W 734/12

    Notwendige Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen

    Zur Begründung wird zunächst ausdrücklich auf die Urteile Landgericht Leipzig vom 12.05.2010 - Az. 2 O 3999/09 -, Oberlandesgerichts Dresden vom 12.07.2011 - 14 U 942/10 - Landgericht Leipzig vom 27.10.2010, Az. 2 O 1501/09 und Beschluss des Oberlandesgericht Dresden vom 19.10.2011 - Az. 10 U 1826/10.
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