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OLG Stuttgart, 24.08.2004 - 10 U 35/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formnichtigkeit einer zwischen den Parteien getroffenen Darlehensvereinbarung bei Zinslosigkeit des Darlehens; Schenkung bei Vorliegen des Merkmals der Unentgeltlichkeit; Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung als Leihe oder Schenkung; Beurkundungserfordernis bei einer bloß ...
- Judicialis
BGB § 518
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 518
Gewärung eines zinslosen Darlehens als Schenkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 07.01.2004 - 18 O 47/03
- OLG Stuttgart, 24.08.2004 - 10 U 35/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2004 - 10 U 35/04
Im Urteil vom 11.12.1981 (NJW 82, S. 820) hat er jedoch zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer Wohnung ausgeführt, dass in der bloßen vorübergehenden Gebrauchsüberlassung einer Sache in der Regel keine das Vermögen mindernde Zuwendung liege, für die eine Beurkundung gem. § 516 Abs. 1 BGB erforderlich wäre, denn in diesem Falle verbleibe die Sache im Eigentum und mithin im Vermögen des Leistenden.So lag auch der vom BGH in NJW 82, S. 820 entschiedene Fall, der die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Wohnung auf Lebenszeit zum Gegenstand hatte.
- BGH, 17.03.1994 - III ZR 10/93
Entschädigung für die Verlegung einer Fernwasserleitung wegen des Neubaus einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.2004 - 10 U 35/04
Ebenso hat der BGH im Urteil vom 17.04.1994, (BGHZ 125, S. 293, 298 = NJW 94, S. 3156) die Überlassung eines Grundstücks auf unbestimmte Zeit für eine darin verlegte Fernwasserleitung als Leihe angesehen.