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   OLG Schleswig, 19.12.2007 - 10 UF 194/07   

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https://dejure.org/2007,7585
OLG Schleswig, 19.12.2007 - 10 UF 194/07 (https://dejure.org/2007,7585)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.12.2007 - 10 UF 194/07 (https://dejure.org/2007,7585)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 10 UF 194/07 (https://dejure.org/2007,7585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassene Anhörung der betroffenen Kinder als wesentlicher Verfahrensmangel im Umgangsrechtsverfahren; Rechtfertigung der Aufhebung eines Beschlusses des Familiengerichtes im Beschwerdeverfahren und Zurückverweisung bei unterlassener Anhörung der Kinder; Abweichung ...

  • Judicialis

    FGG § 50 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 50b
    Unterlassene Kindesanhörung im Umgangsverfahren als wesentlicher Verfahrensmangel - Abweichung von einer gutachterlichen Stellungnahme nach Einholung einer telefonischen Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84

    Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 10 UF 194/07
    Schwerwiegende Gründe, die es geboten erscheinen lassen, von einer persönlichen Anhörung der Kinder abzusehen, liegen aber im Rahmen einer vorzunehmenden Interessenabwägung nur dann vor, wenn durch die Anhörung das Kind aus seinem seelischen Gleichgewicht gebracht wird und eine Beeinträchtigung seines Gesundheitszustandes zu besorgen ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1130/1131; Engelhard in Keidl/Kunze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 50 Behrend Nr. 27 m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.02.2005 - 4 UF 138/04

    Begründungszwang im befristeten Beschwerdeverfahren betreffend einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 10 UF 194/07
    Eines Antrags auf Zurückverweisung bedarf es im FGG-Verfahren nicht (vgl. OLG Köln, FamRZ 2005, 1921).
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