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   VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 291/2001   

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VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 291/2001 (https://dejure.org/2001,18400)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2001 - 10 VG 291/2001 (https://dejure.org/2001,18400)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 10 VG 291/2001 (https://dejure.org/2001,18400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org

    Zeitliche Verlegung einer Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 291/01
    Ein Verbot von Aufzügen oder Versammlungen nach § 15 VersammlG darf nur zum Schutz von Rechtsgütern, die der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 GG zumindest gleichwertig sind, unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen (BVerfGE 69, 315/353 f.).

    Ein Verbot ist die ultima ratio und setzt voraus, daß das mildere Mittel der Auflagenerteilung ausgeschöpft ist (BVerfGE 69, 315/353).

    Damit würde sie wohl auch nicht Gehör finden können, denn behördliche Maßnahmen müssen sich dann, wenn Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen drohen, primär gegen die Störer richten (BVerfGE 69, 315/360 f.; BVerfG, Beschl. v. 1.9.2000, 1 BvQ 24/00) - die Antragsgegnerin hat jedoch zu keinem Zeitpunkt auch nur geltend gemacht, daß ihr die hierfür erforderlichen polizeilichen Kräfte am 27.1.2001 nicht zur Verfügung stünden.

    Demnach könnte von einem polizeilichen Notstand, der als ultima ratio das Verbot der Gegenreaktionen hervorrufenden Demonstration rechtfertigen könnte (BVerfGE 69, 315/360 f:, Beschl. v. 1.9.2000, aaO.), hier nicht ausgegangen werden.

    Unter "öffentlicher Ordnung" wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln verstanden, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerläßliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird (BVerfGE 69, 315/352).

    c) Ob ein Verbot der vom Antragsteller für den 27.1.2001 angemeldeten Demonstration unter Verweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt wäre, erscheint zweifelhaft (BVerfGE 69, 315/353; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 18.8.2000 - 1 BvQ 23/00).

  • BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 291/01
    Damit würde sie wohl auch nicht Gehör finden können, denn behördliche Maßnahmen müssen sich dann, wenn Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen drohen, primär gegen die Störer richten (BVerfGE 69, 315/360 f.; BVerfG, Beschl. v. 1.9.2000, 1 BvQ 24/00) - die Antragsgegnerin hat jedoch zu keinem Zeitpunkt auch nur geltend gemacht, daß ihr die hierfür erforderlichen polizeilichen Kräfte am 27.1.2001 nicht zur Verfügung stünden.

    Demnach könnte von einem polizeilichen Notstand, der als ultima ratio das Verbot der Gegenreaktionen hervorrufenden Demonstration rechtfertigen könnte (BVerfGE 69, 315/360 f:, Beschl. v. 1.9.2000, aaO.), hier nicht ausgegangen werden.

  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 291/01
    c) Ob ein Verbot der vom Antragsteller für den 27.1.2001 angemeldeten Demonstration unter Verweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt wäre, erscheint zweifelhaft (BVerfGE 69, 315/353; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 18.8.2000 - 1 BvQ 23/00).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    unter Aufhebung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 25. Januar 2001 - 10 VG 291/2001 - und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2001 - 4 Bs 27/01 - im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 23. Januar 2001 gegen die Auflage Nr. 1 (Verlegung des für den 27. Januar 2001 angemeldeten Aufzugs auf den 28. Januar 2001 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) aus dem Bescheid der Freien und Hansestadt Hamburg vom 23. Januar 2001 - Tgb-Nr. 011/2001 - wieder herzustellen,.
  • VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01

    Notwendigkeit der Anordnung eines Versammlungsverbots im Vorfeld einer

    Das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 25. Januar 2001 - 10 VG 291/2001-) und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Januar 2001 - 4 Bs 27/01 -) haben in dem Demonstrationszug einen Verstoss gegen die öffentliche Ordnung gesehen.
  • VG Arnsberg, 11.04.2001 - 3 L 430/01

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen ein sofort vollziehbares

    Das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 25. Januar 2001 - 10 VG 291/2001-) und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Januar 2001 - 4 Bs 27/01 -) haben in dem Demonstrationszug einen Verstoss gegen die öffentliche Ordnung gesehen.
  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 299/01
    Einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Anordnung hat das Gericht heute abgelehnt ( Verfahren 10 VG 291/2001 ).
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