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   OLG Hamm, 23.09.2008 - I-10 W 22/08   

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https://dejure.org/2008,13935
OLG Hamm, 23.09.2008 - I-10 W 22/08 (https://dejure.org/2008,13935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2008 - I-10 W 22/08 (https://dejure.org/2008,13935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2008 - I-10 W 22/08 (https://dejure.org/2008,13935)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Hoffolgezeugnis bei Vor- und Nacherbschaft, Ausfall des vorgesehenen Nacherben, Wirtschaftsfähigkeit des minderjährigen Hoferben

  • openjur.de

    Wirtschaftsfähigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 6 Abs. 1 HöfeO
    Hoffolgezeugnis bei Vor- und Nacherbschaft, Ausfall des vorgesehenen Nacherben, Wirtschaftsfähigkeit des minderjährigen Hoferben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 6 Abs. 7 HöfeO
    Wirtschaftsfähigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfall der Hofeigenschaft unabhängig von der Löschung des Hofvermerks aufgrund fehlender landwirtschaftlicher Besitzung; Eintritt des Erbfalls als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Hofeigenschaft; Bestehen eines Aufgaberechts des Vorerben ohne Zustimmung ...

  • Judicialis

    HöfeO § 6 Abs. 1

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 6 Abs. 1
    Anforderungen an die Wirtschaftsfähigkeit eines zum Zeitpunkt des Erbfalls minderjährigen, noch in der Ausbildung befindlichen Hoferben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schwelm - 90 Lw 35/06
  • OLG Hamm, 23.09.2008 - I-10 W 22/08
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 2/99

    Verneinung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2008 - 10 W 22/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (s. dazu BGH AgrarR 2000 S. 227, 228; AgrarR 1995 S. 235 ff; OLG Hamm AgrarR 1999 S.311 f; RdL 2004 S. 27 und AUR 2006 S. 243, auch Wöhrmann a.a.O. § 1 Rdnr. 143 m.w.N.) entfällt die Hofeigenschaft unabhängig von der Löschung des Hofvermerks, wenn keine landwirtschaftliche Besitzung mehr vorhanden ist.
  • OLG Hamm, 13.12.2005 - 10 W 20/03
    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2008 - 10 W 22/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (s. dazu BGH AgrarR 2000 S. 227, 228; AgrarR 1995 S. 235 ff; OLG Hamm AgrarR 1999 S.311 f; RdL 2004 S. 27 und AUR 2006 S. 243, auch Wöhrmann a.a.O. § 1 Rdnr. 143 m.w.N.) entfällt die Hofeigenschaft unabhängig von der Löschung des Hofvermerks, wenn keine landwirtschaftliche Besitzung mehr vorhanden ist.
  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 10 W 26/13

    Hoferbfolge nach altem Recht, Nacherbfall, Wirtschaftsfähigkeit des Nacherben

    Das gilt insbesondere bei dem hier gegebenen, eher kleineren landwirtschaftlichen Besitz, der nach heutigen Kriterien nur im Nebenerwerb wirtschaftlich sinnvoll zu führen ist (vgl. OLG Hamm, Entsch. v. 23.09.2008,10 W 22/08, Juris-Rz. 27; OLG Oldenburg, 10 W 37/09, Beschluss vom 21.12.2010, Juris- Rz. 31; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, 10. Auflage, § 6 HöfeO Rz. 63; Wöhrmann a.a.O.,§ 6 HöfeO Rz. 93 ff).

    Das ist nicht der Fall, wenn das Kind nach den gegebenen Verhältnissen in einer Umwelt aufwachsen wird, die es den Weg in die Landwirtschaft aller Wahrscheinlichkeit nicht finden lassen wird (vgl. OLG Hamm AgarR 1989, 112 (113); Beschluss vom 23.09.2008, 10 W 22/08 Juris-Rz. 29; OLG Oldenburg, Entsch.

    Es kommt hinzu, dass auch für die Prognoseentscheidung im Rahmen des § 6 VI S.2 HöfeO auf den der Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen ist ( vgl. OLG Hamm, 10 W 22/08, Beschluss vom 23.09.2008, Juris-Rz. 29; OLG Oldenburg, 10 W 4/08, Beschluss vom 22.09.2009, Juris- Rz. 26).

  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 10 W 39/10

    Begriff der Wirtschaftsfähigkeit i.S. von § 6 Abs. 7 HöfeO

    Das Erfordernis der Wirtschaftsfähigkeit gilt nicht nur für die gesetzliche Hoferbfolge, sondern auch für die vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen angeordnete oder die durch Übergabevertrag vorweggenommene Erbfolge ( OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2008, Az. 10 W 22/08, juris-Rn 27; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, a.a.O., § 6 Rn 81 jew. m.w.N.).

    Die Fähigkeit, für eine gehörige Verpachtung zu sorgen und die Rechte und Pflichten eines Verpächters wahrzunehmen, reicht allein nicht aus ( OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2010, Az. 10 W 95/09, juris-Rn 45/46; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2008, Az. 10 W 22/08, juris-Rn 27; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, a.a.O., § 6 Rn 63 ).

  • OLG Köln, 20.12.2011 - 23 WLw 3/11

    Erteilung eines Hoffolgezeugnisses zu Gunsten des ältesten Kindes

    Die funktionelle Gleichsetzung der Wirtschaftsfähigkeit des Volljährigen mit der Erwartung künftiger Wirtschaftsfähigkeit des noch nicht Volljährigen gebietet insoweit, dass auch die Erwartung des "Hineinwachsens" mit zumindest einer gewissen Wahrscheinlichkeit positiv festzustellen ist und es daher nicht ausreicht, wenn das "Hineinwachsen" nicht auszuschließen ist (OLG Oldenburg RdL 2010, 131 ff. juris Rn26; etwas strenger wohl noch OLG Hamm, Beschl. v. 23.9.2008, 10 W 22/08, juris Rn29: die körperliche und geistige Veranlagung des Kindes und die übrigen Verhältnisse müssen das natürliche Hineinwachsen in die landwirtschaftliche Berufstätigkeit positiv erwarten lassen).
  • OLG Hamm, 17.06.2011 - 10 W 41/11

    Begriff der Wirtschaftsfähigkeit i.S. von § 6 Abs. 7 HöfeO

    (Senatsbeschluss vom 09.03.2010, Juris-Rn. 45, 46; Senatsbeschluss vom 23.09.2008, AZ. 10 W 22/08, Juris-Rn. 27; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery a.a.O., Rn. 63).
  • AG Warendorf, 19.02.2020 - 33 Lw 37/19
    An die Wirtschaftsfähigkeit ist überdies ein strenger, objektiver Maßstab anzulegen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 23.09.2008, Az.: 10 W 22/08).
  • AG Mettmann, 02.11.2020 - 7 Lw 28/13
    Die Fähigkeit, für eine gehörige Verpachtung zu sorgen und die Rechte und Pflichten eines Verpächters wahrzunehmen, reicht alleine nicht aus (OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2008 - 10 W 22/08).
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