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   OLG Hamm, 11.10.2013 - I-10 W 26/13   

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https://dejure.org/2013,29312
OLG Hamm, 11.10.2013 - I-10 W 26/13 (https://dejure.org/2013,29312)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2013 - I-10 W 26/13 (https://dejure.org/2013,29312)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - I-10 W 26/13 (https://dejure.org/2013,29312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 6 Abs. 3, 6, § 5 Nr. 4 a.F.
    Hoferbfolge nach altem Recht, Nacherbfall, Wirtschaftsfähigkeit des Nacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kind kann nur bei positiver Prognose über seine Wirtschaftsfähigkeit Hoferbe werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1068
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 23.09.2008 - 10 W 22/08

    Hoffolgezeugnis bei Vor- und Nacherbschaft, Ausfall des vorgesehenen Nacherben,

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 10 W 26/13
    Das gilt insbesondere bei dem hier gegebenen, eher kleineren landwirtschaftlichen Besitz, der nach heutigen Kriterien nur im Nebenerwerb wirtschaftlich sinnvoll zu führen ist (vgl. OLG Hamm, Entsch. v. 23.09.2008,10 W 22/08, Juris-Rz. 27; OLG Oldenburg, 10 W 37/09, Beschluss vom 21.12.2010, Juris- Rz. 31; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, 10. Auflage, § 6 HöfeO Rz. 63; Wöhrmann a.a.O.,§ 6 HöfeO Rz. 93 ff).

    Das ist nicht der Fall, wenn das Kind nach den gegebenen Verhältnissen in einer Umwelt aufwachsen wird, die es den Weg in die Landwirtschaft aller Wahrscheinlichkeit nicht finden lassen wird (vgl. OLG Hamm AgarR 1989, 112 (113); Beschluss vom 23.09.2008, 10 W 22/08 Juris-Rz. 29; OLG Oldenburg, Entsch.

    Es kommt hinzu, dass auch für die Prognoseentscheidung im Rahmen des § 6 VI S.2 HöfeO auf den der Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen ist ( vgl. OLG Hamm, 10 W 22/08, Beschluss vom 23.09.2008, Juris-Rz. 29; OLG Oldenburg, 10 W 4/08, Beschluss vom 22.09.2009, Juris- Rz. 26).

  • OLG Oldenburg, 22.09.2009 - 10 W 4/08

    Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit eines drei Jahre alten Kindes im Hinblick

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 10 W 26/13
    v. 22.09.2009, 10 W 4/08, Juris-Rz. 25, Wolter RdL 2012, 113(116)).

    Es kommt hinzu, dass auch für die Prognoseentscheidung im Rahmen des § 6 VI S.2 HöfeO auf den der Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen ist ( vgl. OLG Hamm, 10 W 22/08, Beschluss vom 23.09.2008, Juris-Rz. 29; OLG Oldenburg, 10 W 4/08, Beschluss vom 22.09.2009, Juris- Rz. 26).

  • BGH, 23.11.2012 - BLw 12/11

    Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft zwischen Vorerb- und Nacherbfall;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 10 W 26/13
    Unmaßgeblich für die Beurteilung der Hoferbfolge mit Eintritt des Nacherbfalls am 02.08.2011 ist, ob der Hof in der Zeit nach dem Tod des Erblassers B- C1 und vor dem Eintritt des Nacherbfalls seine Hofeigenschaft verliert, wie es hier unstreitig der Fall war ( vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23.11.2012, ZEV 2013, 384).
  • OLG Oldenburg, 21.12.2010 - 10 W 37/09

    Voraussetzungen und Prüfung der Wirtschaftsfähigkeit i.S.d. § 6 Abs. 7 HöfeO bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 10 W 26/13
    Das gilt insbesondere bei dem hier gegebenen, eher kleineren landwirtschaftlichen Besitz, der nach heutigen Kriterien nur im Nebenerwerb wirtschaftlich sinnvoll zu führen ist (vgl. OLG Hamm, Entsch. v. 23.09.2008,10 W 22/08, Juris-Rz. 27; OLG Oldenburg, 10 W 37/09, Beschluss vom 21.12.2010, Juris- Rz. 31; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, 10. Auflage, § 6 HöfeO Rz. 63; Wöhrmann a.a.O.,§ 6 HöfeO Rz. 93 ff).
  • FG Düsseldorf, 06.02.1985 - IV 175/81
    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 10 W 26/13
    Die Akten des Amtsgericht Brakel : 5 IV 175/81,5 VI 166/09,5 VI 292/11, 8 Lw 95/11, 8 Lw 32/05, 8 Lw 95/04, 8 Lw 96/96,8 LwH 56/86, LwH 5-62, LwH 63/88, 8 AR 1/11 sowie Grundakten von Bad Driburg Blatt 61, sind zu Informationszwecken beigezogen worden und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Hamm, 15.10.2021 - 10 W 87/20

    Wegfall der Hofeigenschaft; schrittweise Einstellung der landwirtschaftlichen

    a) Die Hoferbfolge nach dem am 17.06.2001 verstorbenen Erblasser, C B bestimmt sich nach dem zum Zeitpunkt seines Todes geltenden Höferecht (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - I-10 W 26/13 -, juris).

    Unmaßgeblich ist dafür, ob der Hof in der Zeit nach dem Tod des Erblassers und vor dem mit dem Tod der Vorerbin am 00.00.2019 eingetretenen Nacherbfall seine Hofeigenschaft verloren hat (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - I-10 W 26/13 -, juris; BGH, Beschluss vom 23.11.2012, ZEV 2013, 384).

  • OLG Oldenburg, 30.09.2020 - 10 W 6/20

    Wirksamkeit der Bestellung eines Minderjährigen zum Hoferben

    Die noch nicht existente Wirtschaftsfähigkeit wird bei Minderjährigen ersetzt durch die künftige Erwartung, dass das Kind nach Neigung und Einfluss der Umwelt in die landwirtschaftliche Berufstätigkeit hineinwachsen wird, die - bezogen auf den Zeitpunkt des Erbfalls - positiv festzustellen ist (Senat, Beschluss vom 18.5.2017, 10 W 20/14; Beschluss vom 22.9.2009, 10 W 4/08 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11.10.2013 - I-10 W 26/13, 10 W 26/13 - juris, vgl. auch Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 11. Aufl. § 6 Rn 107; Lüdtke-Handjery/von Jeinsen, HöfeO, 11. Aufl. § 6 Rn 114 ff.).
  • OLG Oldenburg, 11.08.2021 - 10 W 24/19

    Einziehung eines Hoffolgezeugnisses; Feststellung eines Hoferben; Eindeutigkeit

    Die noch nicht existente Wirtschaftsfähigkeit wird bei Minderjährigen ersetzt durch die künftige Erwartung, dass das Kind nach Neigung und Einfluss der Umwelt in die landwirtschaftliche Berufstätigkeit hineinwachsen wird, die - bezogen auf den Zeitpunkt des Erbfalls - positiv festzustellen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17.09.2020 - 10 W 6/20 -, juris; Senat, Beschluss vom 18.5.2017, 10 W 20/14; Beschluss vom 22.9.2009 - 10 W 4/08 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11.10.2013 - 10 W 26/13 -, juris, vgl. auch Wöhrmann/Graß, Landwirtschaftserbrecht, 11. Aufl. 2019, § 6 Rn 107; v. Jeinsen in Lüdtke-Handjery/von Jeinsen, HöfeO, 11. Aufl. 2015, § 6 Rn 114 ff).
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