Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.08.2008 - 10 W 486/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6695
OLG Koblenz, 07.08.2008 - 10 W 486/08 (https://dejure.org/2008,6695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.08.2008 - 10 W 486/08 (https://dejure.org/2008,6695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. August 2008 - 10 W 486/08 (https://dejure.org/2008,6695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tätigung von Aufwendungen für eine notwendige Heilbehandlung als Voraussetzung der Entstehung eines Leistungsanspruchs in der privaten Krankenversicherung; Bestehen eines Anspruchs des Versicherungsnehmers auf eine Deckungszusage vor Eingehung eigener Verbindlichkeiten ...

  • Judicialis

    ZPO § 945

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1 Abs. 2; MBKK 94 § 4 Abs. 5; ZPO § 935 ff.
    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Feststellung der Leistungspflicht erfordert ein mit Sicherheit zu erwartendes Obsiegen des VN in der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 945
    Kein einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf Leistungspflicht des Versicherers für stationäre Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine einstweilige Verfügung auf Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers für Behandlung in "gemischter Anstalt"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1638
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 24.09.2002 - Kart U 3/02

    Zum Kontrahierungszwang eines Netzbetreibers beim Netzzugangsvertrag und zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.08.2008 - 10 W 486/08
    So muss der Verfügungskläger dringend auf die sofortige Erfüllung angewiesen sein; die vom Verfügungsbeklagten geschuldete Leistung muss, soll sie ihren Sinn nicht verlieren, so kurzfristig zu erbringen sein, dass das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint; die dem Verfügungskläger aus der Nichtleistung drohenden Nachteile müssen im Vergleich zu den Nachteilen für den Verfügungsbeklagten unverhältnismäßig groß, ja sogar irreparabel sein; es muss weiterhin eine hohe, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen des Verfügungsklägers im Hauptsacheverfahren gegeben sein (Brandenburgisches Oberlandesgericht GRUR-RR 2002, 399 ff.).
  • OLG Koblenz, 13.03.1992 - 10 U 1244/90

    Ablehnung der Leistungszusage bei Behandlung in gemischter Anstalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.08.2008 - 10 W 486/08
    Ein Rechtsanspruch auf ihre Erteilung besteht grundsätzlich nicht und kann allenfalls in Ausnahmefällen zuerkannt werden, etwa wenn eine anderweitige Möglichkeit einer Erfolg versprechenden Behandlung nicht besteht (vgl. Senat, VersR 1993 S. 1000).
  • OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06

    Urheberrecht: Zulässigkeit einer zur vollständigen Erfüllung führenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.08.2008 - 10 W 486/08
    Dieser sich bereits aus dem vorläufigen Charakter der Entscheidung ergebende Grundsatz kann insbesondere für die Leistungsverfügung und dann Geltung beanspruchen, wenn die zur Erfüllung des mit der Verfügung gewährten Anspruchs von dem Schuldner erbrachte Leistung, sollte später das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Verfügung oder in dem Hauptsacheverfahren das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs verneint werden, nicht mehr zurückgewährt oder ungeschehen gemacht bzw. durch einen Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO in angemessener Weise kompensiert werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg GRUR-RR 2007, 29 f.).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2023 - 5 U 91/22

    Rechtsstellung des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung;

    All dem liegt der dem Wesen der privaten Krankenversicherung immanente Gedanke zugrunde, dass der Versicherer nur für bereits entstandene, rechtlich begründete Aufwendungen eintrittspflichtig ist, er also grundsätzlich erst dann leisten muss, wenn eine fällige (Arzt-)Rechnung vorliegt (OLG Karlsruhe, VersR 2008, 339; OLG Koblenz, VersR 2008, 1638; OLG Hamm, VersR 2006, 826; Brömmelmeyer, in: Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, Praxiskommentar zum VVG 4. Aufl, § 192 Rn. 52; Rogler, in: Hk-VVG 4. Aufl., § 1 MB/KK 2009 Rn. 29; Wendt, in: Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 4. Aufl., § 11 Rn. 13; Fricke, VersR 2013, 538, 539).

    Ein solcher Ausnahmefall kann nach der Rechtsprechung vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer die mit einer beabsichtigten Behandlung verbundenen - besonders gravierenden - Kosten weder von seinem Einkommen noch seinem Vermögen abdecken kann und die angefragten Dienstleister ihre Tätigkeit von dem Vorliegen einer Kostenzusage abhängig gemacht haben (OLG Hamm, VersR 2012, 611), wenn er einen von ihm geforderten Vorschuss nicht leisten kann (vgl. OLG Köln, RuS 1998, 125, 126) oder wenn er von der beabsichtigten Behandlungsmaßnahme Abstand nehmen müsste, weil er das Risiko, die Kosten selbst tragen zu müssen, nicht eingehen kann (OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Koblenz, VersR 2008, 1638; OLG Hamm, VersR 2006, 826; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 23; Brömmelmeyer, in: Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, a.a.O., § 192 Rn. 52; Brand/Schubach, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 192 Rn. 21).

  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 10 U 304/12

    Leistungsverfügung auf Weiterversicherung zum Basistarif in der privaten

    Der Erlass einer derartigen einstweiligen Verfügung führt, auch wenn sie nicht unmittelbar auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet ist, im Ergebnis zu einer endgültigen Befriedigung des Klägers (Senat, VersR 2008, 1638 ff).

    Dieser Grundsatz, der sich bereits aus dem vorläufigen Charakter der Maßnahme ergibt, kann insbesondere für die Leistungsverfügung und zumal dann Geltung beanspruchen, wenn die zur Erfüllung des mit der Verfügung gewährten Anspruchs von dem Schuldner erbrachte Leistung, sollte später das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Verfügung oder in dem Hauptsacheverfahren das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs verneint werden, nicht mehr zurückgewährt oder ungeschehen gemacht oder durch einen Schadenersatzanspruch nach § 945 ZPO in angemessener Weise kompensiert werden kann (Senat, VersR 2008, 1638 ff m.weit.Nachw.).

  • OLG Bremen, 08.03.2012 - 3 U 42/11

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich der

    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Koblenz (VersR 2008, 1638 ff.) hat das Landgericht eine solche existenzielle Notlage als nicht glaubhaft gemacht angesehen.

    Eine einstweilige Verfügung zur Feststellung der Verpflichtung eines Krankenversicherungsunternehmens, die Kosten für eine vom Verfügungskläger gewünschte Behandlung zu übernehmen, kommt nur bei einer existenziellen Notlage und damit nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass der Verfügungskläger die Kosten einer lebenserhaltenden Behandlung nicht selbst tragen kann, die Behandlung als solche eilbedürftig ist und der Verfügungsbeklagte diese Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit wird erstatten müssen (OLG Koblenz, VersR 2008, 1638 ff.; OLG Oldenburg, Beschl. v. 04.03.2011, Az. 5 W 11/11, zitiert nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4 U 6/15

    Durchsetzung der Kostenübernahme für eine Heilbehandlung durch die private

    Sie kommt nur bei einer existentiellen Notlage und nur dann in Betracht, wenn fest steht, dass der Versicherungsnehmer die Kosten einer lebenserhaltenden Behandlung nicht selbst tragen kann, die Behandlung als solche eilbedürftig ist und der Versicherer diese Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit wird erstatten müssen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2012, 1177; OLG Köln, NJW-RR 1995, 546; OLG Jena, NJW-RR 2012, 862; OLG Koblenz, NJOZ 2009, 130; OLG Hamm, NJW 2006, 1201 und NJW 2012, 321).
  • OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 90/13

    Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung auf Gewährung von

    Außerdem wird eine hohe, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen des Verfügungsklägers im Hauptsacheverfahren verlangt (OLGR Koblenz 2009, 153, Juris-Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 25.06.2014 - 1 U 107/12

    Unfallzusatzversicherung: Tödlicher Unfall bei vorausgegangener auffälliger

    Zutreffend hat die Erstrichterin ausgeführt, dass eine Bewusstseinsstörung im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten dessen gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen (BGH VersR 2000, 1090; VersR 2008, 1638).
  • OLG Bremen, 08.03.2012 - 3 U 41/11

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich der

    Eine einstweilige Verfügung zur Feststellung der Verpflichtung eines Krankenversicherungsunternehmens, die Kosten für eine vom Verfügungskläger gewünschte Behandlung zu übernehmen, kommt nur bei einer existenziellen Notlage und damit nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass der Verfügungskläger die Kosten einer lebenserhaltenden Behandlung nicht selbst tragen kann, die Behandlung als solche eilbedürftig ist und der Verfügungsbeklagte diese Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit wird erstatten müssen (OLG Koblenz, VersR 2008, 1638 ff.; OLG Oldenburg, Beschl. v. 04.03.2011, Az. 5 W 11/11, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht