Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.01.2004 - 10 W 587/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5188
OLG Koblenz, 02.01.2004 - 10 W 587/03 (https://dejure.org/2004,5188)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.01.2004 - 10 W 587/03 (https://dejure.org/2004,5188)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Januar 2004 - 10 W 587/03 (https://dejure.org/2004,5188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Fehlen der Aktivlegitimation; Ausschluss von Allmählichkeitsschäden aus Haftpflichtversicherung; Qualifizierung als Erdrutschungsschaden; Deckung durch Haftpflichtversicherung

  • Judicialis

    AHB § 4 Abs. 1 Satz 1; ; AHB § 4 Abs. 1 Ziffer 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 5
    Begriff der Erdrutschung i. S. v. § 4 I Nr. 5 AHB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 4 Abs. 1 Satz 1; AHB § 4 Abs. 1 Ziffer 5
    Ein Erdrutschungsschaden, der den Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 5 AHB ausschließt, liegt auch vor, wenn der Versicherungsnehmer den Erdrutsch fahrlässig verursacht hat

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufshaftpflichtversicherung: Deckung für Erdrutschungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    AHB-Berufshaftpflichtversicherung: Keine Deckung für Erdrutschungsschäden! (IBR 2004, 465)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 724
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1988 - IVa ZR 202/86

    Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.01.2004 - 10 W 587/03
    Im Gegensatz zu einer Senkung eines Grundstücks liegt eine Erdrutschung dann vor, wenn das Erdreich nicht in sich zusammensinkt, sondern sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht (BGH VersR 1956, 789 = NJW 1957, 140;, BGH NJW-RR 1988, 732; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf, VersR 1968, 161; Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, 1993, § 4 Rn. 98; Littbarski, AHB Kommentar, 2001, § 4 Rn. 154).

    Gemeinsam ist ihnen lediglich, dass die den Ausschluss tragenden Gesamtumstände schon hinsichtlich ihrer Art und Entwicklung potentiell oder tatsächlich unberechenbar sind, dass sie nicht zu dem für gewöhnliche Haftpflichtgefahren kalkulierten Versicherungsbeitrag gedeckt werden können (BGH VersR 1951, 79; 1956, 789; 1962, 1049; 1968, 1080; 1970, 611; Späte, aaO, § 4 Rn. 61; Littbarski, aaO, § 4 Rn. 74).

    Der Sinn des Ausschlusses von Sachschäden durch Erdrutschung liegt neben den tendenziell vorhandenen Beweisschwierigkeiten vor allem auch in der Möglichkeit von schweren oder unkalkulierbaren Katastrophenschäden (BGH VersR 1956, 789).

    Nicht maßgebend ist, ob der Schaden durch ein Verhalten des Versicherungsnehmers oder eine sonstige menschliche Handlung oder eine Naturkatastrophe eingetreten ist (BGH; VersR 1956, 789; VersR 1970, 611; BGH NJW-RR 1988, 732; Littbarski, aaO, § 4 Rn. 158).

  • BGH, 08.04.1970 - IV ZR 26/69

    Erdrutschung - Erdreich

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.01.2004 - 10 W 587/03
    Gemeinsam ist ihnen lediglich, dass die den Ausschluss tragenden Gesamtumstände schon hinsichtlich ihrer Art und Entwicklung potentiell oder tatsächlich unberechenbar sind, dass sie nicht zu dem für gewöhnliche Haftpflichtgefahren kalkulierten Versicherungsbeitrag gedeckt werden können (BGH VersR 1951, 79; 1956, 789; 1962, 1049; 1968, 1080; 1970, 611; Späte, aaO, § 4 Rn. 61; Littbarski, aaO, § 4 Rn. 74).

    Nicht maßgebend ist, ob der Schaden durch ein Verhalten des Versicherungsnehmers oder eine sonstige menschliche Handlung oder eine Naturkatastrophe eingetreten ist (BGH; VersR 1956, 789; VersR 1970, 611; BGH NJW-RR 1988, 732; Littbarski, aaO, § 4 Rn. 158).

  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 171/61
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.01.2004 - 10 W 587/03
    Gemeinsam ist ihnen lediglich, dass die den Ausschluss tragenden Gesamtumstände schon hinsichtlich ihrer Art und Entwicklung potentiell oder tatsächlich unberechenbar sind, dass sie nicht zu dem für gewöhnliche Haftpflichtgefahren kalkulierten Versicherungsbeitrag gedeckt werden können (BGH VersR 1951, 79; 1956, 789; 1962, 1049; 1968, 1080; 1970, 611; Späte, aaO, § 4 Rn. 61; Littbarski, aaO, § 4 Rn. 74).

    Es genügt, dass diese Ursache im Zusammenwirken mit anderen Ursachen im normalen Geschehensablauf als adäquat für den eingetretenen Schaden angesehen werden muss (BGH VersR 1962, 1049; 1966, 722; OLG Nürnberg VersR 1979, 125).

  • OLG Nürnberg, 21.09.1978 - 8 U 67/78
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.01.2004 - 10 W 587/03
    Es genügt, dass diese Ursache im Zusammenwirken mit anderen Ursachen im normalen Geschehensablauf als adäquat für den eingetretenen Schaden angesehen werden muss (BGH VersR 1962, 1049; 1966, 722; OLG Nürnberg VersR 1979, 125).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1966 - 4 U 168/65
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.01.2004 - 10 W 587/03
    Im Gegensatz zu einer Senkung eines Grundstücks liegt eine Erdrutschung dann vor, wenn das Erdreich nicht in sich zusammensinkt, sondern sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht (BGH VersR 1956, 789 = NJW 1957, 140;, BGH NJW-RR 1988, 732; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf, VersR 1968, 161; Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, 1993, § 4 Rn. 98; Littbarski, AHB Kommentar, 2001, § 4 Rn. 154).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit einer Ausschlussklausel - hier: Risiko von

    Die hier in Rede stehende Klausel, die bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen war, ohne dass diesbezügliche Bedenken hierin angesprochen wurden (vgl. BGH VersR 1956, 789; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724), ist objektiv nicht ungewöhnlich.

    Dass Schadensfälle, die hinsichtlich ihrer Art und Entwicklung potentiell oder tatsächlich derart unberechenbar sind, dass sie nicht zu dem für gewöhnliche Haftpflichtgefahren kalkulierten Versicherungsbeitrag gedeckt werden können, wie dies für alle Risikotatbestände des § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB der Fall ist (OLG Koblenz VersR 2004, 724 unter Hinweis auf BGH VersR 1951, 79, 1956, 789; 1962, 1049; 1968, 1080; 1970, 611), von dem allgemeinen Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind, ist nicht ungewöhnlich.

    Eine Erdrutschung im Sinne des § 4 I Nr. 5 AHB liegt nach der seit den 50-er Jahren gebräuchlichen Definition (BGH, Urt. vom 19.11.1956, II ZU 217/55, VersR 1956, 789; vgl. zuletzt OLG Koblenz VersR 2004, 724) vor, wenn das Erdreich nicht in sich zusammensinkt, sondern sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht.

    Die zu § 4 I Ziff. 5 AHB ergangene Rechtsprechung befasst sich soweit ersichtlich ausschließlich mit Fällen, in denen eine Baugrube (bzw. eine entsprechende Vertiefung) ausgehoben wurde (BGH NJW 1957, 140; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724) oder aber ein durch Fundamentarbeiten erhöhter Bodendruck dazu geführt haben, dass Teile der Erdoberfläche "abgerutscht" sind (OLG Schleswig VersR 2003, 190).

  • OLG Schleswig, 20.05.2010 - 16 U 16/10

    Begriff der Inanspruchnahme i.S. von § 1 AHB; Eintrittspflicht der

    Eine Erdrutschung ist eine sinnlich wahrnehmbare Lageveränderung von Teilen der Erdoberfläche, und zwar auch und gerade, wenn sie durch eine menschliche Tätigkeit ermöglicht und ausgelöst worden ist (BGH NJW-RR 1988, 732; BGH NJW 1957, 140; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Koblenz VersR 2004, 724 ; OLG Oldenburg VersR 2005, 262 ; Prölss/Martin, aaO., § 4 AHB Rn 31 f.; Littbarski AHB § 4 Rn 152).

    Geht es um Erdrutschungen, besteht auch kein Anspruch auf Abwehr unberechtigter Ansprüche (OLG Koblenz VersR 2004, 724 ).

  • LG Hamburg, 16.05.2018 - 404 HKO 53/17

    Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen: Wirksamkeit des

    Dass Schadensfälle, die hinsichtlich ihrer Art und Entwicklung potentiell oder tatsächlich derart unberechenbar sind, dass sie nicht zu dem für gewöhnliche Haftpflichtgefahren kalkulierten Versicherungsbeitrag gedeckt werden können, wie dies für alle Risikotatbestände des § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB der Fall ist (OLG Koblenz VersR 2004, 724, 725), von dem allgemeinen Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind, ist nicht ungewöhnlich (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08. September 2004 - 5 U 21/04-, Rn. 26, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht