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OLG Dresden, 26.07.2006 - 10 W 600/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
30 Mio. Euro als Wertobergrenze für eine Berechnung eines Vergütungsanspruchs eines Prozessbevollmächtigten gegenüber einem einzelnen Auftraggeber; 100 Mio. Euro als Wertobergrenze für eine Berechnung eines Gesamtvergütungsanspruchs eines Prozessbevollmächtigten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 03.03.2006 - 6 O 910/05
- LG Leipzig, 12.04.2006 - 6 O 910/05
- OLG Dresden, 26.07.2006 - 10 W 600/06
- BGH, 23.01.2007 - VI ZB 61/06
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 26.06.2009 - 18 U 108/07
Streitwertbegrenzung
Der Senat versteht § 22 Abs. 2 S. 2 RVG dahin, dass der Streitwert für jede von mehreren Parteien, die durch denselben Prozessbevollmächtigten vertretenen werden, auf bis zu 30 Mio. EUR festgesetzt werden kann und diese Beträge auch dann zu addieren sind, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 26.07.2006 - 10 W 600/06 -, AGS 2007, 522;… Bischof, in: Bischof u. a., RVG, 3. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 61f.;… Römermann, in: Hartung/Römermann/Schorn, RVG, 2. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 26;… a. A. N. Schneider, in: Schneider/Wolf, RVG, 3. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 25 ff.;… Madert, in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 8; die von der Klägerin noch zitierte Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein AnwBl. 2002, 186 bezieht sich nicht auf diese Frage).