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OLG Düsseldorf, 26.05.1992 - 10 W 96/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1993, 280
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Zweibrücken, 18.11.2004 - 3 W 82/04
Notarkosten: Gebührenansatz für die Anzeige des Notars an den Darlehensgeber über …
Die Abtretungsanzeige ist wie die Hinterlegung als Mitwirkungshandlung des Notars an der Schaffung der Voraussetzungen für die Abwicklung der Zug um Zug geschuldeten Leistungen aus dem Kaufvertrag anzusehen; sie wird deshalb von diesem Gebührentatbestand miterfasst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 1992, 10 W 96/91, zitiert nach juris;… Hartmann, KostO, 34. Aufl. § 149 Rdnr. 4;… Korintenberg/Reimann, KostO, 15. Aufl. § 149 Rdnr. 7;… Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl. § 149 Rdnr. 12).Soweit dieser Auffassung dogmatische Bedenken entgegengehalten werden (vgl. Mümmler, JurBüro 1992, 822; Anm. Lappe in KostRsp. § 149 KostO Nr. 26), kann dies zu keiner anderen Beurteilung führen.
- LG Stuttgart, 31.08.2004 - 15 O 191/04
Keine allgemeine Belehrungspflicht über Anfall der Spekulationssteuer
Die Abtretungsanzeige ist wie die Hinterlegung als Mitwirkungshandlung des Notars an der Schaffung der Voraussetzungen für die Abwicklung der Zug um Zug geschuldeten Leistungen aus dem Kaufvertrag anzusehen; sie wird deshalb von diesem Gebührentatbestand miterfasst (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1993, 280 ;… Hartmann, KostO, 34. Aufl., § 149 Rdnr. 4;… Korintenberg/Reimann, KostO, 15. Aufl., § 149 Rdnr. 7;… Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 149 Rdnr. 12).Soweit dieser Auffassung dogmatische Bedenken entgegengehalten werden (vgl. Mümmler, JurBüro 1992, 822; Anm. Lappe in KostRsp., § 149 KostO Nr. 26), kann dies zu keiner anderen Beurteilung führen.
- OLG Düsseldorf, 06.07.1995 - 10 W 41/95
Ermessensüberprüfung bei der Bestimmung des Geschäftswerts
Nach der neueren Rspr. des Senats rechtfertigt die Überwachung der Umschreibungsreife durch den Notar eine gesonderte Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO (JurBüro 1992, 823 - DNotZ 1993, 279 = MittRhNotK 1993, 39 ; JurBüro 1992, 822 = DNotZ 1993, 280 ).