Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.05.1992 - 10 W 96/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8739
OLG Düsseldorf, 26.05.1992 - 10 W 96/91 (https://dejure.org/1992,8739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.1992 - 10 W 96/91 (https://dejure.org/1992,8739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 10 W 96/91 (https://dejure.org/1992,8739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,8739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2004 - 3 W 82/04

    Notarkosten: Gebührenansatz für die Anzeige des Notars an den Darlehensgeber über

    Die Abtretungsanzeige ist wie die Hinterlegung als Mitwirkungshandlung des Notars an der Schaffung der Voraussetzungen für die Abwicklung der Zug um Zug geschuldeten Leistungen aus dem Kaufvertrag anzusehen; sie wird deshalb von diesem Gebührentatbestand miterfasst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 1992, 10 W 96/91, zitiert nach juris; Hartmann, KostO, 34. Aufl. § 149 Rdnr. 4; Korintenberg/Reimann, KostO, 15. Aufl. § 149 Rdnr. 7; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl. § 149 Rdnr. 12).

    Soweit dieser Auffassung dogmatische Bedenken entgegengehalten werden (vgl. Mümmler, JurBüro 1992, 822; Anm. Lappe in KostRsp. § 149 KostO Nr. 26), kann dies zu keiner anderen Beurteilung führen.

  • LG Stuttgart, 31.08.2004 - 15 O 191/04

    Keine allgemeine Belehrungspflicht über Anfall der Spekulationssteuer

    Die Abtretungsanzeige ist wie die Hinterlegung als Mitwirkungshandlung des Notars an der Schaffung der Voraussetzungen für die Abwicklung der Zug um Zug geschuldeten Leistungen aus dem Kaufvertrag anzusehen; sie wird deshalb von diesem Gebührentatbestand miterfasst (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1993, 280 ; Hartmann, KostO, 34. Aufl., § 149 Rdnr. 4; Korintenberg/Reimann, KostO, 15. Aufl., § 149 Rdnr. 7; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 149 Rdnr. 12).

    Soweit dieser Auffassung dogmatische Bedenken entgegengehalten werden (vgl. Mümmler, JurBüro 1992, 822; Anm. Lappe in KostRsp., § 149 KostO Nr. 26), kann dies zu keiner anderen Beurteilung führen.

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1995 - 10 W 41/95

    Ermessensüberprüfung bei der Bestimmung des Geschäftswerts

    Nach der neueren Rspr. des Senats rechtfertigt die Überwachung der Umschreibungsreife durch den Notar eine gesonderte Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO (JurBüro 1992, 823 - DNotZ 1993, 279 = MittRhNotK 1993, 39 ; JurBüro 1992, 822 = DNotZ 1993, 280 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht