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   OLG Köln, 16.03.2000 - 10 WF 39/00   

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https://dejure.org/2000,5326
OLG Köln, 16.03.2000 - 10 WF 39/00 (https://dejure.org/2000,5326)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2000 - 10 WF 39/00 (https://dejure.org/2000,5326)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2000 - 10 WF 39/00 (https://dejure.org/2000,5326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 613 Abs. 1 Satz 2
    Beweisgebühr bei Anhörung der Eltern im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1383
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 27.12.2000 - 10 WF 93/00

    Höhe der Beweisgebühr im Scheidungsverfahren - Umfang des Verbundverfahrens

    Zum Teil wird diese Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO für die Anhörung gemäß § 613 ZPO auch aus dem Wert einer Sorgerechtssache zugebilligt, unabhängig davon, ob ein entsprechender Folgesachenantrag gemäß § 621 Nr. 1 ZPO durch entsprechenden Antrag (§ 1671 Abs. 1 BGB ) anhängig ist oder nicht (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 1383 ; OLG Koblenz JurBüro 1999, 46; AG Rendsburg, FamRZ 1999, 1359 ).

    Vielmehr ist es in diesem Falle angezeigt, in entsprechender Anwendung des § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO gemäß § 31 Abs. 3 BRAGO für die Interessenvertretung im Rahmen der Anhörung zur elterlichen Sorge eine Beweisgebühr zuzubilligen (vgl. OLG Celle FamRZ 2000, 1383 ).

  • OLG Köln, 17.06.2003 - 4 WF 64/03

    Anhörung der Eltern zum Sorgerecht

    Teilweise wird aus dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO abgeleitet, dass bei einer Anhörung zur elterlichen Sorge eine Beweisgebühr nach deren Gegenstandswert selbst dann anfalle, wenn kein Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge anhängig ist (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2000, 626 = JurBüro 1999, 469; FamRZ 2001, 1930 = JurBüro 2001, 359; KG JurBüro 1999, 634; AG Rendsburg, FamRZ 1999, 1359; AG Euskirchen FamRZ 1999, 1683; OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 2000, 1383; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 31 BRAGO, Rdn. 179 f.).
  • OLG Köln, 12.09.2003 - 10 WF 154/03

    Streitwert und Anwaltsgebühren bei Anhörung über die elterliche Sorge im Rahmen

    Der Senat schließt sich der letztgenannten Auffassung an und hält an der in einem Einzelfall (10 WF 39/00 - FamRZ 2000, 1383) geäußerten abweichenden Ansicht nicht fest.
  • OLG Jena, 13.06.2003 - 1 WF 334/02

    Kostenerstattung - Entstehen einer Beweisgebühr für Anhörung im

    Dies ergebe sich aus der Gesetzesbegründung (BT - Drucksache 13/4899, S. 161), wonach die vorgeschriebene Anhörung der Eltern eine Beweisgebühr auslöse (OLG Köln, FamRZ 2000, 1383; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1384; OLG Saarbrücken, FamRZ 2000, 1385).
  • OLG Nürnberg, 03.04.2001 - 10 WF 4418/00

    Anhörung der Eltern zum Sorgerecht - Anwaltsgebühr

    111 zu § 31 BRAGO; OLG Koblenz in MDR 2001, 34 ff; OLG Köln in FamRZ 2000, 1383.
  • OLG Naumburg, 02.01.2001 - 14 WF 221/00

    Die Anhörung von Ehegatten im Scheidungsverfahren löst keine Beweisgebühr aus

    Der Senat teilt die Auffassung des Amtsgerichts, dass allein die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Ehegatten zum elterlichen Sorgerecht gemäß § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO aufgrund der Neufassung der Vorschrift seit dem 1. Juli 1998 im Rahmen des Ehe- bzw. Scheidungsverfahrens keine Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auszulösen vermag, wenn, wie gerade im Fall des § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO, das Sorgerecht nicht selbständiger Streitgegenstand und insbesondere nicht Gegenstand einer gemäß § 623 Abs. 2 Nr. 1 ZPO anhängig gemachten Scheidungsfolgesache ist (ebenso: Hoffmann, in: Familienrechtsreformkommentar, 1998, § 613 Rdnr. 9; Philippi, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl., 2000, § 613 Rdnr. 15; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 625; OLG Saarbrücken, FamRZ 2000, 1385; a.A.: OLG Koblenz, FamRZ 2000, 626; OLG Köln, FamRZ 2000, 1383).
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