Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 18.12.1997 - 10 Wx 23/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Einziehung eines Erbscheins ; Beschwerdeberechtigung der Antragsberechtigten; Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen; Formwirksamkeit der Erbausschlagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Freienwalde - VI 43/54
- LG Frankfurt/Oder, 06.06.1996 - 16 T 87/96
- OLG Brandenburg, 18.12.1997 - 10 Wx 23/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1619
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 26.08.1993 - 1Z BR 80/93
Beginn der Sechs-Wochen-Frist für Erbausschlagung bei juristischen Laien
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.06.1953 - V ZR 170/52
Geregelter Nachlaß (KontrltG 45)
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 30.11.1971 - 14 W 70/71 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 03.04.1939 - IV 165/38
Kann in einem Testament, das von einem Notar entworfen oder beraten ist, die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06
Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft, …
1b Z 11/68">BayObLGZ 1968, 68, 74; KG FG-Prax 2004, 127, 129; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 1619, 1620; Staudinger/Otte aaO § 1944 Rdnrn. 10 bis 12).Deswegen ist nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bei gesetzlicher Erbfolge Kenntnis des Berufungsgrundes grundsätzlich schon dann anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden sei (OLG Brandenburg FamRZ 1998, 1619, 1621 m. w. N.; BayObLG …
- OLG Schleswig, 20.06.2016 - 3 Wx 96/15
Ausschlagung der Erbschaft: Beginn der Ausschlagungsfrist bei abgerissenen …
Nach der Rechtsprechung gelten in dem hier einschlägigen Fall gesetzlicher Erbfolge folgende Grundsätze: Kenntnis vom Berufungsgrund ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden ist (OLG Rostock NJW-RR 2012, 1356 und FamRZ 2010, 1597; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1594; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 1619; BayObLG … - OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08
Ausschlagung einer Erbschaft: Beginn der sechswöchigen Frist; Zurechenbarkeit der …
Deswegen ist bei gesetzlicher Erbfolge Kenntnis des Berufungsgrundes grundsätzlich schon dann anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden sei (st. Rspr.; vgl. u.a. OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.12.1997, 10 Wx 23/96, FamRZ 1998, 1619).
- OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10
Unrichtigkeit des Erbscheins; Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist
Bei gesetzlicher Erbfolge ist weiterhin die Kenntnis des Erben vom Berufungsgrund anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die seine Erbberechtigung begründenden Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden ist (…Palandt/Weidlich, § 1944 Rn. 4; Senat, Beschl. v. 10.11.2009, 3 W 53/08, FamRZ 2010, 1597; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.12.1997, 10 Wx 23/96, FamRZ 1998, 1619; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 23.02.2006, 3 W 6/06, FamRZ 2006, 892). - OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 10 Wx 3/00
Erbschaft; Ausschlagen der Erbschaft; Volljährigkeit; Erbausschlagung; Frist; …
Nach der deshalb stets erforderlichen interlokalen Vorprüfung richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung, deren räumlichem Geltungsbereich der Erblasser durch seinen gewöhnlichen Aufenthalt angehörte (BGH, FamRZ 1994, 304; Senat, FamRZ 1997, 1023, 1024; FamRZ 1998, 1619, 1620; FamRZ 1999, 188, 190; FamRZ 1999, 1461, 1462; Limmer, ZEV 1994, 290, 291;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., EGBGB Art. 235 § 1, Rz. 5).Auch die Ausschlagung einer Erbschaft und die Anfechtung der Ausschlagung beurteilen sich nach dem jeweiligen Erbstatut (KG, OLGZ 1993, 278, 281; KG, OLGZ 1993, 405, 406; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1349;… Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Bearbeitung, Art. 235 § 1 EGBGB, Rz. 175; vgl. auch Senat, FamRZ 1997, 1023, 1024; FamRZ 1998, 1619, 1620).
- OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 Wx 4/06
Höfeerbrecht: Anwendbarkeit der Fiktion der Nachlassregelung bezüglich eines …
Die Landgüterordnung für die Provinz Brandenburg vom 20.07.1883 ordnete keine Sonderrechtsnachfolge an (OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1619).Dessen ungeachtet sind die Ausführungen des Landgerichts, wonach die Landgüterordnung ohnehin keine Sonderrechtsnachfolge anordnete, tragfähig (OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1619).
- OLG Naumburg, 20.01.2006 - 10 Wx 4/05
Anwendbarkeit des Reichserbhofgesetzes
Die Beantragung des Erbscheins ist als gewichtiges Indiz dafür zu werten, dass die betroffenen Familienmitglieder den Nachlass nach H. B. eben nicht für geregelt im Sinne des Reichserbhofgesetzes angesehen haben (vgl. ähnlich OLG Brandenburg AgrarR 2002, 227 - 228 zitiert nach juris; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 1619, 1622).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 25.11.1996 - 10 Wx 23/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Widerruflichkeit bzw. Anfechtbarkeit der Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1234
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 07.12.2011 - 15 W 585/10
Berichtigung des Geburteneintrags hinsichtlich der Schreibweise eines Vornamens
Nach wohl überwiegender Auffassung sind die §§ 119ff BGB auf die Ausübung von Namensbestimmungsrechten nicht anwendbar (LG Saarbrücken StAZ 2011, 244; MK-BGB/v.Sachsen Gessaphe, 5.Aufl., § 1618 Rdn.7 jew. für den Fall der Vornamensbestimmung und unter dem Vorbehalt eines offenkundigen Irrtums; OLG München StAZ 2009, 78 zu § 1355 BGB; OLG Sachsen-Anhalt StAZ 1997, 279 zu § 1616 Abs. 2 BGB; OLG Zweibrücken StAZ 2000, 4 zu FamNamRG Art. 7 § 1 sowie StAZ 2011, 341 zu § 1617a BGB). - BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 40/97
Ausschluß von Widerruf und Anfechtung namensrechtlicher Erklärungen zur Änderung …
aa) Hat der Standesbeamte wie hier die Eheschließung beurkundet und die Erklärungen der Ehegatten über den Ehe- und Begleitnamen in das Familienbuch eingetragen, so unterliegen die Erklärungen zur Namenswahl und -bestimmung aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlich nicht der Anfechtung (BayObLGZ 1992, 200/203 m.w.N. - BayObLG NJW 993, 337/338 = FamRZ 1993, 61/62 = StAZ 1992, 306/307 m.w.N. zu § 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F., ebenso OLG Naumburg FamRZ 1997, 1234/1236, Staudinger/Hübner BGB 12. Aufl. Rn. 36, Erman/Hekkelmann R. 9, BGB -RGRK/Roth-Stielow Rn. 14, jeweils zu § 1355 a.F.). - AG Bremen, 23.12.2002 - 48 III 69/02
Voraussetzungen für die Berichtigung eines Geburtsnamens; Vergleichbarkeit der …
Eine Ausnahme kommt allenfalls beim Vorliegen eines ganz offensichtlichen Irrtums oder eines Restitutionsgrundes i.S. des § 580 ZPO in Betracht (OLG Naumburg, FamRZ 1997, 1234 ff, 1236) [OLG Naumburg 25.11.1996 - 10 Wx 23/96] .