Rechtsprechung
AG Dortmund, 07.12.2005 - 104 C 7084/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,34922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 07.12.2005 - 104 C 7084/05
- LG Dortmund, 08.06.2006 - 11 S 26/06
- BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 190/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus AG Dortmund, 07.12.2005 - 104 C 7084/05
Würde sich "Ergebnis" auch auf ein Guthaben beziehen, so würde sich der Vermieter, der keine Abrechnung erstellt besser stellen, denn dieser kann auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist bis zur Höhe der geleisteten Vorauszahlungen seinen Anspruch gegen den Mieter durchsetzen (vgl. BGH Urteil vom 09. März 2005, Aktenzeichen: VIII ZR 57/04).
- LG Dortmund, 08.06.2006 - 11 S 26/06
Betriebskostenabrechnung: Korrektur nach Ablauf der Ausschlussfrist?
Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 07.12.2005 (104 C 7084/05) wird auf die Berufung der Beklagten abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen.Gegen diese Rechtsauffassung wenden sich die Beklagten mit der Berufung und beantragen, das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 07.12.2005 (104 C 7084/05) abzuändern und die Klage abzuweisen.