Rechtsprechung
   LG Köln, 21.09.1995 - 107 Qs 290/95   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

  • AG Bergheim, 28.07.1995 - 46 Ds 147/95
  • LG Köln, 21.09.1995 - 107 Qs 290/95

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1996, 645



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Koblenz, 15.09.2004 - 1 Ws 562/04  
    Bei der Prüfung, ob der Gebührenansatz mehr als 20 % von der angemessenen Gebühr abweicht, sind die gesamten Gebühren für einen Verfahrensabschnitt heranzuziehen (LG Köln MDR 1996, 645 [LG Köln 21.09.1995 - 107 Qs 290/95]).
  • OLG Koblenz, 26.03.2007 - 1 Ws 153/07  

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebot der persönlichen Abwägung, Unbilligkeit bezogen auf

    Das gilt selbst dann, wenn für diese Prüfung die gesamten Gebühren für die Hauptverhandlung erster Instanz herangezogen werden (vgl. dazu Senat, Beschluss 1 Ws 562, 563/04 vom 15. September 2004; LG Köln MDR 1996, 645 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2010 - L 20 B 125/09  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Maßgebend sind dabei die gesamten Gebühren des Verfahrensabschnitts (Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, 2009, § 14 RVG Rn. 24; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 15.09.2004 - 1 Ws 562/04 und 1 Ws 563/04, NJW 2005, 917, und vom 26.03.2007 - 1 Ws 153/07), d.h. der Gesamtbetrag, der von dem Rechtsanwalt bestimmt wurde; denn im Kostenfestsetzungsverfahren ist immer der vom Kostengläubiger geforderte Gesamtbetrag zur Überprüfung gestellt (LG Köln, Beschluss vom 21.09.1995 - 107 Qs 290/95, MDR 1996, 645).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 20 AY 139/11  

    Sozialhilfe

    Maßgebend sind dabei die gesamten Gebühren des Verfahrensabschnitts, d.h. der Gesamtbetrag, der von dem Rechtsanwalt bestimmt wurde (LSG NRW, Beschluss vom 28.06.2010 - L 20 B 125/09 AS m.w.N.); denn im Kostenfestsetzungsverfahren ist stets der vom Kostengläubiger geforderte Gesamtbetrag zur Überprüfung gestellt (LG Köln, Beschluss vom 21.09.1995 - 107 Qs 290/95, MDR 1996, 645).
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