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   LG Köln, 21.09.1995 - 107 Qs 290/95   

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https://dejure.org/1995,4911
LG Köln, 21.09.1995 - 107 Qs 290/95 (https://dejure.org/1995,4911)
LG Köln, Entscheidung vom 21.09.1995 - 107 Qs 290/95 (https://dejure.org/1995,4911)
LG Köln, Entscheidung vom 21. September 1995 - 107 Qs 290/95 (https://dejure.org/1995,4911)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 30.03.1993 - 2 Ws 110/93

    Gebühr des Vorverfahrens; Mandatsvertrag; Zugang der Verteidigerstellung;

    Auszug aus LG Köln, 21.09.1995 - 107 Qs 290/95
    Dabei ist von einer unbilligen Überhöhung der angesetzten Gebühr erst dann auszugehen, wenn sie mehr als 20 % von der angemessenen Gebühr abweicht (vgl. OLG Köln in JurBüro 1994, 30 f., LG Zweibrücken in MDR 1992, 196 ).
  • LG Bonn, 30.03.2016 - 27 Qs 12/16

    Bußgeldverfahren, mehrere Angelegenheiten, Verbindung

    Weiterhin zu beachten ist, dass bei der Prüfung, ob ein Gebührenansatz mehr als 20 % von der angemessenen Gebühr abweicht, nicht die einzelne Gebühr maßgeblich ist, sondern entweder die gesamten Gebühren für einen Verfahrensabschnitt (vgl. Mayer/Kroiß- Winkler aaO.; OLG Koblenz NJW 2005, 917) oder der Gesamtforderungsbetrag, der vom Rechtsanwalt bestimmt wurde (so offenbar Landgericht Köln, Beschluss vom 21. September 1995 - 107 Qs 290/95, juris; Fromm in NJW 2014, 1708, 1709).
  • OLG Koblenz, 15.09.2004 - 1 Ws 562/04

    Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf das

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  • OLG Koblenz, 26.03.2007 - 1 Ws 153/07

    Verteidigervergütung: Nichtberücksichtigung einer Rechtsanwaltsgebühr für das

    Das gilt selbst dann, wenn für diese Prüfung die gesamten Gebühren für die Hauptverhandlung erster Instanz herangezogen werden (vgl. dazu Senat, Beschluss 1 Ws 562, 563/04 vom 15. September 2004; LG Köln MDR 1996, 645).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 20 AY 139/11

    Sozialhilfe

    Maßgebend sind dabei die gesamten Gebühren des Verfahrensabschnitts, d.h. der Gesamtbetrag, der von dem Rechtsanwalt bestimmt wurde (LSG NRW, Beschluss vom 28.06.2010 - L 20 B 125/09 AS m.w.N.); denn im Kostenfestsetzungsverfahren ist stets der vom Kostengläubiger geforderte Gesamtbetrag zur Überprüfung gestellt (LG Köln, Beschluss vom 21.09.1995 - 107 Qs 290/95, MDR 1996, 645).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2010 - L 20 B 125/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Maßgebend sind dabei die gesamten Gebühren des Verfahrensabschnitts (Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, 2009, § 14 RVG Rn. 24; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 15.09.2004 - 1 Ws 562/04 und 1 Ws 563/04, NJW 2005, 917, und vom 26.03.2007 - 1 Ws 153/07), d.h. der Gesamtbetrag, der von dem Rechtsanwalt bestimmt wurde; denn im Kostenfestsetzungsverfahren ist immer der vom Kostengläubiger geforderte Gesamtbetrag zur Überprüfung gestellt (LG Köln, Beschluss vom 21.09.1995 - 107 Qs 290/95, MDR 1996, 645).
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