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AG Siegburg, 29.03.2010 - 108 C 362/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Siegburg, 29.03.2010 - 108 C 362/09
- LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10
Einstufen von Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs bis zu …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 29.03.2010 - 108 C 362/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.080 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 155, 30 EUR zu zahlen.