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OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2000 - 11 A 10006/00 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 11 A 10006/00 (https://dejure.org/2000,59779)
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Wird zitiert von ... (8)
- BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97
Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren
Hieran anschließend haben der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Beschluss vom 4. Januar 2000 - A 14 S 786/99 - (…NVwZ-RR 2000, S. 261 f.) und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Beschluss vom 24. Januar 2000 - 11 A 10006/00.OVG - (bislang nur in JURIS veröffentlicht ) in Fällen von Bevollmächtigtenverschulden in Asylverfahren eine Verpflichtung des Bundesamtes zu einem Wiederaufgreifen angenommen, wenn kein eigenes Verschulden an der Fristversäumnis vorliegt und substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der früheren Ablehnung geltend gemacht werden. - VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00
Wiederaufgreifen des Verfahrens nach anwaltlich verschuldeter Bestandskraft der …
Denn für dieses Schutzersuchen gilt die einschränkende Verweisung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21.6.2000, a.a.O.; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.9.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16 ff; BVerwG, Urteil vom 21.3.2000 - 9 C 41.99 - Beschluss des 14. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 4.1.2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 24.1.2000 - 11 A 10006/00.OVG -, juris). - VG Saarlouis, 20.01.2010 - 5 K 621/08
Bedeutung der EU-Qualifikationsrichtlinie im Asylfolgeverfahren eines Ahmadiyyas …
(vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 -2 BvR 1989/97-, InfAuslR 2000, 459 = NVwZ 2000, 907; BVerwG, Urteil vom 21.03.2000 - 9 C 41.99 -, InfAuslR 2000, 410 = NVwZ 2000, 940; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.01.2000 - 11 A 10006/00 - zu § 53 AuslG) Das Bundesamt hat daher unabhängig von der Frage des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 VwVfG eine Entscheidung darüber zu treffen, ob Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 2 bis 5 und 7 AufenthG hinsichtlich Pakistan vorliegen und ggf. nach billigem Ermessen das Verfahren wieder aufzugreifen.
- VG Trier, 03.12.2007 - 5 K 840/07
Fristenkontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze - …
Nach § 60 Abs. 1 VwGO ist demjenigen, der ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wobei - auch in asylrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 11 A 10006/00.OVG -, ESOVGRP) - das Verschulden eines Vertreters, insbesondere eines bevollmächtigten Rechtsanwalts, gemäß §§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO als Verschulden des Vertretenen gilt. - VG Darmstadt, 25.08.2003 - 7 G 1683/03
Wiederaufgreifen eines Verfahrens zur Feststellung der Voraussetzungen des § 53 …
Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.1982 haben der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluss vom 04.01.2000 (A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 f. = ESVGH 50, 160 = AuAS 2000, 45 und 144) und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 24.01.2000 - 11 A 10006/00.OVG - in Fällen von Bevollmächtigtenverschulden in Asylverfahren eine Verpflichtung des Bundesamtes zu einem Wiederaufgreifen angenommen, wenn kein eigenes Verschulden des Vertretenen an der Fristversäumnis vorliegt und substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der früheren Ablehnung geltend gemacht werden. - VG Düsseldorf, 24.08.2004 - 2 K 2430/02
Iran, Kurden, Kurdische Demokratische Partei, Separatisten, Haft, Folter, …
Das gilt um so mehr, als hier zugleich mit der geltend gemachten Gefährdung von Leib und Leben unmittelbar verfassungsrechtlich begründete, einer Abschiebung entgegenstehende Rechtspositionen betroffen sind, vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Januar 2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 11 A 10006/00.OVG -, JURIS. - VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99
Krankheit - Abschiebungshindernis
Damit hat der Kläger auch keinen Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungshindernissen gemäß § 53 AuslG im Wege des freien Wiederaufgreifens des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 5 BVwVfG (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 - Beschluss vom 04.01.2000 - A 14 S 786/99 - NVwZ-RR 2000, 261; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.01.2000 -11 A 10006/00.OVG). - VG Sigmaringen, 19.09.2002 - A 8 K 10838/00
Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Es kann offen bleiben, ob die hier angesichts eines bestandskräftigen Erstbescheides (auch) für § 53 AuslG notwendigen Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 BVwVfG (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.01.1999 - A 9 S 50/99 -, VBlBW 1999, 232) gegeben sind, da auch außerhalb dieses Rahmens eine Ermessensentscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß § 51 Abs. 5 BVwVfG in Verbindung mit §§ 48 ff. BVwVfG möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 - Beschluss vom 04.01.2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.01.2000 - 11 A 10006/00.OVG -), wobei angesichts der im Folgenden dargelegten Umstände eine Ermessensreduzierung auf Null eingetreten ist.