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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2000 - 11 A 10006/00   

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https://dejure.org/2000,59779
OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2000 - 11 A 10006/00 (https://dejure.org/2000,59779)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.01.2000 - 11 A 10006/00 (https://dejure.org/2000,59779)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 11 A 10006/00 (https://dejure.org/2000,59779)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Hieran anschließend haben der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Beschluss vom 4. Januar 2000 - A 14 S 786/99 - (NVwZ-RR 2000, S. 261 f.) und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Beschluss vom 24. Januar 2000 - 11 A 10006/00.OVG - (bislang nur in JURIS veröffentlicht ) in Fällen von Bevollmächtigtenverschulden in Asylverfahren eine Verpflichtung des Bundesamtes zu einem Wiederaufgreifen angenommen, wenn kein eigenes Verschulden an der Fristversäumnis vorliegt und substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der früheren Ablehnung geltend gemacht werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach anwaltlich verschuldeter Bestandskraft der

    Denn für dieses Schutzersuchen gilt die einschränkende Verweisung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.6.2000, a.a.O.; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.9.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16 ff; BVerwG, Urteil vom 21.3.2000 - 9 C 41.99 - Beschluss des 14. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 4.1.2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 24.1.2000 - 11 A 10006/00.OVG -, juris).
  • VG Saarlouis, 20.01.2010 - 5 K 621/08

    Bedeutung der EU-Qualifikationsrichtlinie im Asylfolgeverfahren eines Ahmadiyyas

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 -2 BvR 1989/97-, InfAuslR 2000, 459 = NVwZ 2000, 907; BVerwG, Urteil vom 21.03.2000 - 9 C 41.99 -, InfAuslR 2000, 410 = NVwZ 2000, 940; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.01.2000 - 11 A 10006/00 - zu § 53 AuslG) Das Bundesamt hat daher unabhängig von der Frage des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 VwVfG eine Entscheidung darüber zu treffen, ob Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 2 bis 5 und 7 AufenthG hinsichtlich Pakistan vorliegen und ggf. nach billigem Ermessen das Verfahren wieder aufzugreifen.
  • VG Trier, 03.12.2007 - 5 K 840/07

    Fristenkontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze -

    Nach § 60 Abs. 1 VwGO ist demjenigen, der ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wobei - auch in asylrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 11 A 10006/00.OVG -, ESOVGRP) - das Verschulden eines Vertreters, insbesondere eines bevollmächtigten Rechtsanwalts, gemäß §§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO als Verschulden des Vertretenen gilt.
  • VG Darmstadt, 25.08.2003 - 7 G 1683/03

    Wiederaufgreifen eines Verfahrens zur Feststellung der Voraussetzungen des § 53

    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.1982 haben der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluss vom 04.01.2000 (A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 f. = ESVGH 50, 160 = AuAS 2000, 45 und 144) und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 24.01.2000 - 11 A 10006/00.OVG - in Fällen von Bevollmächtigtenverschulden in Asylverfahren eine Verpflichtung des Bundesamtes zu einem Wiederaufgreifen angenommen, wenn kein eigenes Verschulden des Vertretenen an der Fristversäumnis vorliegt und substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der früheren Ablehnung geltend gemacht werden.
  • VG Düsseldorf, 24.08.2004 - 2 K 2430/02

    Iran, Kurden, Kurdische Demokratische Partei, Separatisten, Haft, Folter,

    Das gilt um so mehr, als hier zugleich mit der geltend gemachten Gefährdung von Leib und Leben unmittelbar verfassungsrechtlich begründete, einer Abschiebung entgegenstehende Rechtspositionen betroffen sind, vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Januar 2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 11 A 10006/00.OVG -, JURIS.
  • VG Sigmaringen, 30.11.2001 - A 6 K 10994/99

    Krankheit - Abschiebungshindernis

    Damit hat der Kläger auch keinen Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungshindernissen gemäß § 53 AuslG im Wege des freien Wiederaufgreifens des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 5 BVwVfG (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 - Beschluss vom 04.01.2000 - A 14 S 786/99 - NVwZ-RR 2000, 261; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.01.2000 -11 A 10006/00.OVG).
  • VG Sigmaringen, 19.09.2002 - A 8 K 10838/00

    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Es kann offen bleiben, ob die hier angesichts eines bestandskräftigen Erstbescheides (auch) für § 53 AuslG notwendigen Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 BVwVfG (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.01.1999 - A 9 S 50/99 -, VBlBW 1999, 232) gegeben sind, da auch außerhalb dieses Rahmens eine Ermessensentscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß § 51 Abs. 5 BVwVfG in Verbindung mit §§ 48 ff. BVwVfG möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 - Beschluss vom 04.01.2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.01.2000 - 11 A 10006/00.OVG -), wobei angesichts der im Folgenden dargelegten Umstände eine Ermessensreduzierung auf Null eingetreten ist.
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