Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - 11 A 12211/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20058
OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - 11 A 12211/99 (https://dejure.org/2000,20058)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2000 - 11 A 12211/99 (https://dejure.org/2000,20058)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 11 A 12211/99 (https://dejure.org/2000,20058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,20058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.03.1995 - 2 BvR 2070/94

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Abschiebungsmaßnahmen im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - 11 A 12211/99
    Diesbezüglich hat indessen das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 1. Kammer des 2. Senats - vom 24. März 1995 (2 BvR 2070/94) darauf abgestellt, es sei der Klägerin zuzumuten, eine ihr etwa im Falle einer Abschiebung nach China drohende Gefahr der Bestrafung durch eine freiwillige Rückkehr dorthin abzuwenden, sodass die Richtigkeit der in Rede stehenden Einschätzung Dr. W. für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts letztlich ohne Relevanz war.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1995 - 11 A 13385/95

    Staatsangehöriger der Volksrepublik China; Politische Verfolgung; Illegale

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - 11 A 12211/99
    Der Senat hat bereits mit Grundsatzurteil vom 13. Dezember 1995 - 11 A 13385/95.OVG - sowie mit Beschlüssen vom 15. April 1996 - 11 A 10818/96.OVG -, vom 26. August 1997 - 11 A 12080/97.OVG - und vom 25. November 1998 - 11 A 12561/98.OVG - entschieden, dass einem chinesischen Staatsangehörigen auch bei Zusammenschau mit einer illegalen Ausreise aus China und mit einem in Deutschland gestellten Asylantrag nicht allein wegen seiner Mitgliedschaft in der ADC und allgemein wegen exilpolitischer Betätigung nur dann im Falle seiner Rückkehr nach China mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht, wenn er sich dabei im Ausland in besonders hervorgehobener Weise öffentlich und nachhaltig gegen die chinesische Regierung betätigt hatte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1998 - 11 A 12561/98

    China; Politische Verfolgung; ADC-FDC

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - 11 A 12211/99
    Der Senat hat bereits mit Grundsatzurteil vom 13. Dezember 1995 - 11 A 13385/95.OVG - sowie mit Beschlüssen vom 15. April 1996 - 11 A 10818/96.OVG -, vom 26. August 1997 - 11 A 12080/97.OVG - und vom 25. November 1998 - 11 A 12561/98.OVG - entschieden, dass einem chinesischen Staatsangehörigen auch bei Zusammenschau mit einer illegalen Ausreise aus China und mit einem in Deutschland gestellten Asylantrag nicht allein wegen seiner Mitgliedschaft in der ADC und allgemein wegen exilpolitischer Betätigung nur dann im Falle seiner Rückkehr nach China mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht, wenn er sich dabei im Ausland in besonders hervorgehobener Weise öffentlich und nachhaltig gegen die chinesische Regierung betätigt hatte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1997 - 11 A 12080/97

    Volksrepublik China; China; Politische Verfolgung; Illegale Ausreise; ADC/FDC

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2000 - 11 A 12211/99
    Der Senat hat bereits mit Grundsatzurteil vom 13. Dezember 1995 - 11 A 13385/95.OVG - sowie mit Beschlüssen vom 15. April 1996 - 11 A 10818/96.OVG -, vom 26. August 1997 - 11 A 12080/97.OVG - und vom 25. November 1998 - 11 A 12561/98.OVG - entschieden, dass einem chinesischen Staatsangehörigen auch bei Zusammenschau mit einer illegalen Ausreise aus China und mit einem in Deutschland gestellten Asylantrag nicht allein wegen seiner Mitgliedschaft in der ADC und allgemein wegen exilpolitischer Betätigung nur dann im Falle seiner Rückkehr nach China mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht, wenn er sich dabei im Ausland in besonders hervorgehobener Weise öffentlich und nachhaltig gegen die chinesische Regierung betätigt hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2002 - A 6 S 150/01

    China: keine Verfolgung tibetischer Volkszugehöriger

    Der Senat hat entschieden, dass die einfache Mitgliedschaft in exilpolitischen Organisationen und die bloße Teilnahme an exilpolitischen Veranstaltungen bei Rückkehr nach China nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu politischer Verfolgung führt (Urteil vom 29.4.1998 - A 6 S 271/96 - ebenso: OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.9.2000 - 11 L 2068/00 - OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.5.1999 - 9 R 22/98 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.1998 - 11 A 12561/98 - und Beschluss vom 25.1.2000 - 11 A 12211/99 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.4.1998 - 1 A 1399/97.A -, Beschluss vom 26.1.2000 - 1 A 296/00.A -, Beschluss vom 5.2.2001 - 1 A 1713/00.A - und Urteil vom 22.5.2001 - 15 A 1139/97.A -).

    Die von ihm erwähnten Beispielsfälle rechtfertigen diese Folgerung jedoch schon deshalb nicht, weil ihnen zum überwiegenden Teil nicht nur einfache politische Betätigung in Exilorganisationen zu Grunde lag, sie vielmehr Besonderheiten aufwiesen; so betrifft einer der genannten Fälle den tibetischen Musikwissenschaftler Ngawang Choephel, von dem vermutet wurde, dass er Gruppierungen der Exilregierung des Dalai-Lama nahe stand (vgl. auch Auskunft von Jürgen Kremb an VG Hannover vom 6.11.1998; vgl. hierzu auch: OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.9.2000, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.1.2000, a.a.O. und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.1.2000, a.a.O.).

    Schließlich spricht der Gutachter auch nur von der Gefahr einer Bestrafung im Falle einer Abschiebung, sodass von der Möglichkeit einer Abwendung durch freiwillige Rückkehr nach China auszugehen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.1.2000, a.a.O.).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteile vom 29.4.1998, a.a.O. und vom 13.11.1998, - A 6 S 518/97 - im Ergebnis ebenso: OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.9.2000, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.2001 - 9 Q 10/01 - und Urteile vom 20.10.1999 - 9 R 24/98 - und vom 19.5.1999, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 26.6.2001 - 10 A 10362/01 - und vom 25.1.2000, a.a.O.; OVG Sachsen, Urteil vom 27.7.1995 - A 4 S 15/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.3.1997 - 1 A 1142/97.A -, Urteil vom 24.4.1998, a.a.O. und Beschluss vom 5.2.2001, a.a.O. und Bay.VGH, Beschluss vom 9.8.1995 - 2 BA 95 32963 -) die Einschätzung vertreten, dass chinesischen Staatsangehörigen wegen - einfacher - illegaler Ausreise nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht.

    Schließlich drohen chinesischen Staatsangehörigen auch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Bestrafung oder sonstige asylrechtlich erhebliche Repressalien wegen Asylantragstellung (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Urteile vom 29.4.1998 und vom 13.11.1998, a.a.O.; ebenso: OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.9.2000, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.2001 und Urteile vom 20.10.1999 und vom 19.5.1999, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 26.6.2001 und vom 25.1.2000, a.a.O.; OVG Sachsen, Urteil vom 27.7.1995, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.3.1997, a.a.O., Urteil vom 24.4.1998, a.a.O. und Beschluss vom 5.2.2001, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 13.09.2001 - 8 UZ 944/00

    Grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage; hier: für neue Gutachten zu China

    Die vom ihm aufgeworfenen Tatsachenfragen sind in dem angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Urteil in Übereinstimmung mit der einhelligen und gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung im verneinenden Sinne beantwortet worden, wonach eine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung eines chinesischen Rückkehrers nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung im Ausland und nicht besonders herausgehobener exilpolitischer Betätigung als einfaches Mitglied der ADC/FDC und als bloßer Teilnehmer an Demonstrationen und Protestaktionen nicht anzunehmen ist (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 27. Juli 1995 - A 4 S 15/94 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 9. August 1995 - 2 BA 95.32963 - BayVBl. 1996 S. 671 = juris; OVG Koblenz, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 11 A 13385/95 - juris, Beschlüsse vom 26. August 1997 - 11 A 12080/97 - juris, vom 25. Januar 2000 - 11 A 12211/99.OVG - juris, und vom 26. Juni 2001 - 10 A 10362/01.OVG - juris ; OVG Saarlouis, Urteil vom 19. Mai 1999 - 9 R 22/98 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. September 2000 - 11 L 2068/00 - juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. April 1998 - A 6 S 3271/96 - juris; OVG NW, Urteile vom 26. Juni 1997 - 1 A 1402/97.A - und vom 24. April 1998 - 1 A 1399/97.A - jeweils juris, Beschlüsse vom 11. Januar 1999 - 1 A 101/97.A -, 28. September 1999 - 1 A 1955/97.A -, 26. Januar 2000 - 1 A 296/00.A - und vom 5. Februar 2001 - 1 A 1713/00.A - jeweils juris , sowie Urteil vom 22. Mai 2001 - 15 A 1139/97.A - juris ).

    Selbst wenn man darin die Schaffung einer Verfolgungsmöglichkeit sähe, besagt das noch nichts darüber, ob diese auch tatsächlich im Falle der späteren Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit - entgegen den sonstigen Erkenntnissen - gegen alle Demonstrationsteilnehmer unterschiedslos genutzt wird (vgl. dazu auch OVG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2000 a.a.O.); im Gegenteil eröffnet die genaue Überwachung exilpolitischer Aktivitäten den chinesischen Dienststellen gerade die Möglichkeit, zwischen den potentiell gefährlichen "führenden Köpfen" und den lediglich asyltaktisch motivierten Mitläufern zu unterscheiden (vgl. auch OVG NW, Urteil vom 24. April 1998 a.a.O.).

    Die von ihm angesprochenen sieben Beispielsfälle sind dafür schon wegen ihrer überwiegend hervorgehobenen beruflichen Stellung nicht repräsentativ, lassen ebenso wenig wie seine sonstigen Ausführungen die von ihm undifferenziert gezogenen Schlussfolgerungen zu und könnten jedenfalls als Einzelfälle angesichts der großen Zahl der Abschiebungen nach China auch keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für jeden exilpolitisch tätig gewesenen Rückkehrer begründen (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 19. September 2000 a.a.O.; OVG NW, Beschlüsse vom 11. Januar 1999, 26. Januar und 5. Februar 2000 jeweils a.a.O.; OVG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2000 a.a.O.).

    Abgesehen davon, dass das Gutachten des Dr. Weyrauch in den einschlägigen Passagen auf Berichten von "im Ausland lebenden Verbindungsleuten und Vertrauenspersonen" und von anderen "Informanten" beruht, die Dr. Weyrauch zufolge "politische und sogar vereinzelt in Asylfragen persönliche Interessen vertreten", und dass es schon deshalb in seinem Aussagegehalt recht fraglich ist (vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2000 a.a.O.; OVG NW, Beschlüsse vom 26. Januar 2000 und 5. Februar 2001 a.a.O.), ist in ihm zum tatsächlichen Verfolgungsinteresse des chinesischen Staates u.a. ausgeführt, dass es für den Bestand des kommunistischen Staates nur von untergeordneter Bedeutung ist, wenn fernab von der chinesischen Bevölkerung Handlungen gegen den Staat begangen werden, und dass die große Zahl der der Weltöffentlichkeit unbekannten chinesischen Migranten, die aus dem Ausland abgeschoben werden, kein großes Verfolgungsinteresse erlebt.

    Nur vereinzelte Übergriffe gegen untergeordnet exilpolitisch tätige Rückkehrer könnten aber die Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer Verfolgungsgefahr für jeden von ihnen nicht rechtfertigen (vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2000 a.a.O. und OVG Lüneburg, Urteil vom 19. September 2000 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 L 2068/00

    Abschiebung; Abschiebungsschutz; ADC; Asyl; Asylantragsteller;

    Die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung bei Rückkehr, die vorliegend für die Zuerkennung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG zu fordern ist, kann dagegen mit diesen wenigen Fällen nicht begründet werden, zumal zu berücksichtigen ist, dass im Jahre 1998 107 Abschiebungen auf dem Luftweg nach China durchgeführt wurden (Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, St. v. 21.10.1999 an VG Gelsenkirchen) und nach allgemeiner Erfahrung davon auszugehen ist, dass ein Großteil der Abgeschobenen zumindest untergeordnete exilpolitische Tätigkeiten im Bundesgebiet wahrgenommen haben dürfte (vgl. ebenso OVG NW, Beschl. v. 26.1.2000 - 1 A 296/00.A - Beschl. d. OVG Rh.-Pf. v. 25.1. 2000 - 11 A 12211/99.OVG - in dieser Richtung auch schon Beschl. d. Sen. v. 1.3.2000 - 11 L 116/00 -).

    Den Erkenntnismitteln ist schließlich auch nicht zu entnehmen, dass bei einer Gesamtwürdigung (Asylantragstellung/illegale Ausreise/exilpolitische Tätigkeit einfacher Art) die Situation anderes zu beurteilen und von der beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Gefahr politischer Verfolgung auszugehen ist (zum gesamten Vorstehenden vgl. ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29. April 1998 - A 6 S 3271/96 - OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 25. Jan. 2000 - 11 A 12211/99.OVG - u. Beschl. v. 26.Aug. 1997 - 11 A 12080/97.OVG - OVG NW, Urt. v. 24. April 1998 - 1 A 1399/97.A - OVG Saarlouis, Urt. v. 19. Mai 1999 - 9 R 22/98 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2001 - 15 A 1139/97

    Voraussetzungen des Vorliegens des ausländerrechtlichen Anspruchs eines in der

    OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2001 - 1 A 1714/00.A -, S. 8 ff.; Beschluss vom 5. Februar 2001 - 1 A 1713/00.A -, S. 9 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19. September 2000 - 11 L 2068/00 -, S. 14 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 11 A 12211/99.OVG -, S. 4 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 15. September 1999 - 9 R 25/98 -, S. 16 ff.

    Im Ergebnis ebenso: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19. September 2000 - 11 L 2068/00 -, S. 14 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 11 A 12211/99.OVG -, S. 4 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 15. September 1999 - 9 R 25/98 -, S. 16 ff.

  • VG Frankfurt/Main, 21.08.2000 - 4 E 32105/96
    Diese Einschätzung entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Münster, Urteil v. 24.04.1998, Az.: 1 A 1399/97.A; VGH Mannheim, Urteil v. 29.04.1998, Az.: A 6 S 3271/96 und Urteil v. 15.07.1998, Az.: A 6 S 669/97; OVG Saarlouis, Urteil v. 19.05.1999, Az.: 9 R 22/98; OVG Koblenz, Beschl. v. 25.01.2000, Az.: 11 A 12211/99; OVG).
  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2000 - 4 E 30798/98
    Nach ständiger Rechtsprechung der entscheidenden Kammer (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 11.11.1999 - 4 E 32279/95.A (2); Urteil vom 14.03.2000 - 4 E 41320/94.A (2); Urteil vom 31.07.2000 - 4 E 30502/96.A (1)) und der Obergerichte (OVG Saarlouis, Urteil vom 15.09.1999 - 9 R 25/98 -, Seite 16 ff.; OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 28.09.1999 - 1 A 1955/97.A -, Seite 8 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2000 - 11 A 12211/99.OVG -, Seite 4 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht