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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99   

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https://dejure.org/1999,8250
OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99 (https://dejure.org/1999,8250)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.02.1999 - 11 B 10100/99 (https://dejure.org/1999,8250)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 11 B 10100/99 (https://dejure.org/1999,8250)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehegatten; Mißhandlung; Eheliche Lebensgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 470
  • DVBl 1999, 1232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98

    Ausländerrecht - Begriff und Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99
    Wie aber gerade der Zusammenhang zwischen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft und der bestehenden Rückkehrverpflichtung zeigt, hat der Gesetzgeber mit dieser Neuregelung beabsichtigt, Härten zu begegnen, die sich daraus ergeben können, dass Ausländern - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr in ihre Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (so BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 - InfAuslR 1998, 279 = NVwZ 98, 745 = EZAR 023 Nr. 12 S. 4 und Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 92.98 - sowie VGH BW, Urteil vom 25. März 1998 - 13 S 2792/96 - EZAR 023 Nr. 11 S. 7).

    Zwar können Fälle außergewöhnlicher Härte insbesondere gegeben sein, wenn der ausländische Ehegatte wegen physischer oder psychischer Misshandlung die eheliche Lebensgemeinschaft aufgegeben hat (so BVerwG, Beschluss vom 30. September 1998 a.a.O. unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf der Neufassung des § 19 Abs. 1 AuslG (BT-Drs. 13/4948 S. 8).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99
    Wie aber gerade der Zusammenhang zwischen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft und der bestehenden Rückkehrverpflichtung zeigt, hat der Gesetzgeber mit dieser Neuregelung beabsichtigt, Härten zu begegnen, die sich daraus ergeben können, dass Ausländern - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr in ihre Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (so BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 - InfAuslR 1998, 279 = NVwZ 98, 745 = EZAR 023 Nr. 12 S. 4 und Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 92.98 - sowie VGH BW, Urteil vom 25. März 1998 - 13 S 2792/96 - EZAR 023 Nr. 11 S. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz ehelicher Lebensgemeinschaften - fehlende häusliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99
    Wie aber gerade der Zusammenhang zwischen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft und der bestehenden Rückkehrverpflichtung zeigt, hat der Gesetzgeber mit dieser Neuregelung beabsichtigt, Härten zu begegnen, die sich daraus ergeben können, dass Ausländern - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr in ihre Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (so BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 - InfAuslR 1998, 279 = NVwZ 98, 745 = EZAR 023 Nr. 12 S. 4 und Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 92.98 - sowie VGH BW, Urteil vom 25. März 1998 - 13 S 2792/96 - EZAR 023 Nr. 11 S. 7).
  • VGH Hessen, 26.04.1994 - 13 TH 2676/93

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten nach mindestens dreijähriger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99
    Dies ist mit Blick auf physische und psychische Misshandlungen, die zur Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft geführt haben, indessen nur vorstellbar, wenn aus ihnen Folgewirkungen resultieren wie z.B. eine schwere seelische Erkrankung, die dem Ehegatten eine Beendigung des Aufenthalts im Bundesgebiet in besonderer Weise erschweren (vgl. HessVGH, Beschluss vom 26. April 1994 - 13 TH 2676/93 - InfAuslR 94, 313 zu § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG a.F. und Igstadt a.a.O. Rdnr. 56 zu § 19 Abs. 1 Nr. 2 AuslG n.F. allgemein; vgl. auch VG Hannover, Beschluss vom 13. Januar 1997 - 10 B 6314/96 - AuAS 97, 98 zum Entwurf der Neufassung sowie Hailbronner a.a.O. Rdnr. 7 zur Neufassung; anderer Ansicht: Igstadt a.a.O. Rdnr. 67 speziell bei Misshandlungen und wohl ebenso Kloesel/Christ/Häußer a.a.O., Rdnr. 17 a).
  • VG Hannover, 13.01.1997 - 10 B 6314/96
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99
    Dies ist mit Blick auf physische und psychische Misshandlungen, die zur Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft geführt haben, indessen nur vorstellbar, wenn aus ihnen Folgewirkungen resultieren wie z.B. eine schwere seelische Erkrankung, die dem Ehegatten eine Beendigung des Aufenthalts im Bundesgebiet in besonderer Weise erschweren (vgl. HessVGH, Beschluss vom 26. April 1994 - 13 TH 2676/93 - InfAuslR 94, 313 zu § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG a.F. und Igstadt a.a.O. Rdnr. 56 zu § 19 Abs. 1 Nr. 2 AuslG n.F. allgemein; vgl. auch VG Hannover, Beschluss vom 13. Januar 1997 - 10 B 6314/96 - AuAS 97, 98 zum Entwurf der Neufassung sowie Hailbronner a.a.O. Rdnr. 7 zur Neufassung; anderer Ansicht: Igstadt a.a.O. Rdnr. 67 speziell bei Misshandlungen und wohl ebenso Kloesel/Christ/Häußer a.a.O., Rdnr. 17 a).
  • OVG Hamburg, 27.10.1999 - 3 Bs 324/99

    D (A), Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Eigenständiges Aufenthaltsrecht,

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  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2002 - 10 S 2485/01

    Streit um Umgangsrecht vom Ausland aus; besondere Härte i.S.d. AuslG 1990 § 19

    Eine solche außergewöhnliche Härte wäre nur dann anzunehmen gewesen, wenn im konkreten Fall besondere Umstände vorgelegen hätten, aus denen sich ergab, dass die Beendigung des Aufenthalts des Klägers im Bundesgebiet schlechthin unvertretbar gewesen wäre (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. sowie BVerwG, Beschl. v. 30. September 1998, InfAuslR 1999, 72 = Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 5; OVG Hamburg, Beschl. v. 27. Oktober 1999, InfAuslR 2000, 184 = AuAS 2000, 51; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3. Februar 1999, NVwZ-RR 1999, 470 = InfAuslR 1999, 233).
  • VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - Misshandlung durch den Ehegatten

    Allein der Umstand, dass ein Ehegatte wegen physischer oder psychischer Misshandlung durch den anderen Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben hat, soll keine außergewöhnliche Härte in diesem Sinne begründen (OVG Hamburg, 27.10.1999 - 3 Bs 344/99 - OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99 -, EZAR 023 Nr. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2000 - 19 B 1784/99

    Anfechtung einer Abschiebungsandrohung im Wege des einstweilgen Rechtsschutzes;

    Denn hinsichtlich der aufgeworfenen Frage zur "außergewöhnlichen Härte" im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und der Legaldefinition des § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG war ein grundsätzlicher Klärungsbedarf angesichts hierzu ergangener Rechtsprechung - vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 1997 - 1 B 118.96 -, Buchholz 402 240, § 19 AuslG 1990 Nr. 3; Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 -, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4; Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 92.98 -, Buchholz 402 240, § 19 AuslG 1990 Nr. 5 = InfAuslR 1999, 72; ferner OVG NRW, Beschluss vom 25. März 1999 - 18 B 634/98 - und OVG Rheinland- Pfalz, Beschlüsse vom 3. Februar 1999 - 11 B 10100/99.OVG -, InfAuslR 1999, 233 und 17. Dezember 1998 - 10 B 12554/98 -, NVwZ-Beilage 5/1999, 41 - , mit der sich das Antragsvorbringen nicht auseinander setzt, nicht hinreichend dargelegt.
  • VG Darmstadt, 16.11.2000 - 8 G 149/99

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers; Ablauf einer befristet

    Die gegenteilige Rechtsprechung zu § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 AuslG alte Fassung (OVG Rheinl.-Pf., Beschl v. 03.02.1999 - 11 B 10100/99 -, NVwZ-RR 1999, 470) ist damit durch die Neuregelung als überholt anzusehen.
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