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   VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522   

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VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522 (https://dejure.org/2013,11732)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2013 - 11 B 12.1522 (https://dejure.org/2013,11732)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 11 B 12.1522 (https://dejure.org/2013,11732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verwerfung der Berufung als unzulässig; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzungsantrag; Organisationsverschulden; Einzelanweisung zur sofortigen Ausführung; Glaubhaftmachung

  • verkehrslexikon.de

    Rechtsmitteleinlegung durch Telefax und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 219/06

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
    Mit den geltend gemachten Wiedereinsetzungsgründen sei (indirekt) dargetan, dass weder die Einzelanweisung der Rechtsanwältin die unmissverständliche Anordnung enthielt, das Faxen sogleich auszuführen, noch ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen worden seien, dass die mündliche Einzelanweisung in Vergessenheit gerate (vgl. BGH, B.v. 15.11.2007 - IX ZB 219/06 - Juris Rn. 10 ff.).

    Beinhaltet die Einzelanweisung aber nicht die unmissverständliche Anordnung, diesen Vorgang sogleich auszuführen, müssen ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die mündliche Einzelanweisung in Vergessenheit gerät und dadurch die rechtzeitige Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes unterbleibt (vgl. BGH, B. v. 15.11.2007 - IX ZB 219/09 - NJW 2008, 526).

    Nach der Entscheidung des BGH vom 15. Oktober 2007 (VI ZB 219/06 = NJW 2008, 526), auf die die Landesanwaltschaft Bayern in ihrer Stellungnahme zum Wiedereinsetzungsantrag hingewiesen hat, mag eine besondere Vorkehrung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn die Bürokraft die unmissverständliche Weisung erhalten hat, einen Vorgang sogleich auszuführen.

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 10/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
    In einem solchen Fall bedeutet das Fehlen jeder Sicherung einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. BGH, B.v. 22.6.2004 - VI ZB 10/04 - NJW-RR 2004, 1361).

    Im vorliegenden Fall ist nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Prozessbevollmächtigte ihrer Rechtsanwaltsfachkraft die unverzügliche Ausführung (vgl. BGH, B.v. 22.6.2004 - VI ZB 10/04 - NJW-RR 2004, 1361) abverlangt und mit ausreichender Deutlichkeit angeordnet hat, den Schriftsatz sogleich abzuschicken (vgl. BGH, B.v. 4.4.2007 - III ZB 85/06 - NJW-RR 2007, 1430).

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 85/06

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung zur Wahrung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
    Der Rechtsanwalt muss deshalb, wenn er nicht die sofortige Ausführung seiner Anweisung anordnet, durch allgemeine Weisung oder durch besonderen Auftrag Vorkehrungen gegen das Vergessen treffen (vgl. auch BGH, B.v. 4.4.2007 - III ZB 85/06 = NJW-RR 2007, 1430).

    Im vorliegenden Fall ist nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Prozessbevollmächtigte ihrer Rechtsanwaltsfachkraft die unverzügliche Ausführung (vgl. BGH, B.v. 22.6.2004 - VI ZB 10/04 - NJW-RR 2004, 1361) abverlangt und mit ausreichender Deutlichkeit angeordnet hat, den Schriftsatz sogleich abzuschicken (vgl. BGH, B.v. 4.4.2007 - III ZB 85/06 - NJW-RR 2007, 1430).

  • VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10

    Interkommunaler Kostenausgleich für Kita-Platz nach § 28 HKJGB

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
    Hat ein Rechtsanwalt eine solche Weisung zur Ausgangskontrolle verfügt, darf er sich bei Angestellten, die sich über eine längere Zeit hinweg als zuverlässig erwiesen haben, darauf verlassen, dass diese allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (vgl. HessVGH, B.v. 1.3.2011 - 10 A 1448/10 - BVerwG, B.v. 28.4.2008 - 4 B 48/07 - unter Bezugnahme auf B.v. 4.8.2000 - 3 B 75.00 - alle Juris).
  • BVerwG, 06.06.1995 - 6 C 13.93

    Fristwahrung - Schriftsätze - Anforderungen an eine Behörde

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist "Verschulden" i.S.v. § 60 VwGO anzunehmen, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (st.Rspr.; vgl. etwa BVerwG, B.v. 6.6.1995 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 198 = NVwZ-RR 1996, 60).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 5 B 33.09

    Jugendhilfe im Ausland; örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
    Der Abgang fristwahrender Schriftsätze muss so kontrolliert und vermerkt werden, dass er zweifelsfrei nachweisbar ist (vgl. OVG Münster, B.v. 5.7.2012 - 3 A 967/08 - NVwZ-RR 2012, 870 zum Verwaltungsablauf einer Behörde; vgl. auch BVerwG, B.v. 4.10.2002 - 5 C 47/09, 5 B 33/09, in: FEVS 54, 390).
  • BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 48.07

    Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Übermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
    Hat ein Rechtsanwalt eine solche Weisung zur Ausgangskontrolle verfügt, darf er sich bei Angestellten, die sich über eine längere Zeit hinweg als zuverlässig erwiesen haben, darauf verlassen, dass diese allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (vgl. HessVGH, B.v. 1.3.2011 - 10 A 1448/10 - BVerwG, B.v. 28.4.2008 - 4 B 48/07 - unter Bezugnahme auf B.v. 4.8.2000 - 3 B 75.00 - alle Juris).
  • BVerwG, 19.10.2009 - 2 B 51.09

    Rückforderung zu Unrecht geleisteter Versorgungsbezüge

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
    Die Berufung muss nach ihrer Zulassung in jedem Falle mit einem gesonderten Schriftsatz begründet werden (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2012 - 3 B 52.12, B.v. 19.10.2009 - 2 B 51.09 - Juris).
  • BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00

    Eingang einer Klageschrift am letzten Tag der Frist per Telefax - Fehlen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
    Hat ein Rechtsanwalt eine solche Weisung zur Ausgangskontrolle verfügt, darf er sich bei Angestellten, die sich über eine längere Zeit hinweg als zuverlässig erwiesen haben, darauf verlassen, dass diese allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (vgl. HessVGH, B.v. 1.3.2011 - 10 A 1448/10 - BVerwG, B.v. 28.4.2008 - 4 B 48/07 - unter Bezugnahme auf B.v. 4.8.2000 - 3 B 75.00 - alle Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2011 - 1 A 1756/09

    Einhaltung der Frist zur Berufungsbegründung durch Einreichung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522
    Allerdings können Fehler von Hilfspersonen auf eine in der eigenen Verantwortungssphäre des bevollmächtigten Rechtsanwalts liegende Ursache zurückzuführen sein, im Hinblick auf die diesen unter dem Gesichtspunkt des sog. Organisationsverschuldens ein eigener Schuldvorwurf treffen kann (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2012 - 4 B 11.2325 - Juris; OVG NRW B.v. 24.6.2011 - 1 A 1756/09 - Juris Rn. 46).
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 219/09

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BVerwG, 14.12.2012 - 3 B 52.12

    Verwerfung einer Beschwerde wegen fehlender Vorlage einer gesonderten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 3 A 967/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Organisation der

  • VGH Bayern, 16.10.2012 - 4 B 11.2325

    Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist; Delegation der Fristerfassung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - A 11 S 1695/22

    Gefahren für ehemalige Regierungsmitarbeiter und Sicherheitskräfte in Afghanistan

    Allerdings können Fehler von Hilfspersonen auf eine in der eigenen Verantwortungssphäre des bevollmächtigten Rechtsanwalts liegende Ursache zurückzuführen sein, wenn diesen im Hinblick auf die betreffende Ursache ein Organisationsverschulden und damit ein eigener Schuldvorwurf trifft (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 14.02.2023 - 19 CS 22.2611 - juris Rn. 6 und vom 14.05.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 24.06.2011 - 1 A 1756/09 - juris Rn. 46; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 60 Rn. 47).
  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 19 CS 22.2611

    Keine Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei zuletzt geduldetem,

    Allerdings können Fehler von Hilfspersonen auf eine in der eigenen Verantwortungssphäre des bevollmächtigten Rechtsanwalts liegende Ursache zurückzuführen sein, wenn diesen im Hinblick auf die betreffende Ursache ein Organisationsverschulden und damit ein eigener Schuldvorwurf trifft (BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 22.39

    Fristversäumung durch Versenden des Schriftstücks an das falsche Gericht

    Wiedereinsetzungsgründe, die erklären, dass es ohne sein Verschulden zur Versendung an das unzutreffende Gericht kam, und die erkennen ließen, ob er die übliche Sorgfalt eines Anwalts angewandt hat und ihm auch kein Organisationsverschulden (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11) anzulasten ist, hat der Bevollmächtigte nicht hinreichend vorgetragen und glaubhaft gemacht.
  • VGH Bayern, 18.02.2021 - 19 ZB 20.2436

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschulden des

    Allerdings können Fehler von Hilfspersonen auf eine in der eigenen Verantwortungssphäre des bevollmächtigten Rechtsanwalts liegende Ursache zurückzuführen sein, im Hinblick auf die diesen unter dem Gesichtspunkt des sog. Organisationsverschuldens ein eigener Schuldvorwurf treffen kann (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891

    Organisationspflicht des Prozessbevollmächtigten für den Fall seiner Erkrankung

    Allerdings können Fehler von Hilfspersonen auf eine in der eigenen Verantwortungssphäre des bevollmächtigten Rechtsanwalts liegende Ursache zurückzuführen sein, im Hinblick auf die diesen unter dem Gesichtspunkt des sog. Organisationsverschuldens ein eigener Schuldvorwurf treffen kann (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.12.2022 - 24 ZB 22.1806

    Mangels Unverzüglichkeit des Prozessbevollmächtigten keine Wiedereinsetzung in

    Wiedereinsetzungsgründe, aus denen sich ergibt, dass es dem Klägerbevollmächtigten aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich war den Zulassungsschriftsatz als elektronisches Dokument zu übermitteln und die erkennen lassen, ob er die übliche Sorgfalt eines Anwalts angewandt hat und ihm auch kein Organisationsverschulden (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 B 12.1522 - juris Rn. 11; B. v. 31.3.2022 - 11 ZB 22.39 - juris Rn. 3) anzulasten ist, hat der Bevollmächtigte weder bei der Ersatzeinreichung (Telefax vom 8. September 2022) noch unverzüglich danach vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl. § 55d Abs. 4 VwGO).
  • OVG Bremen, 14.04.2023 - 2 LA 38/23

    Form und Frist eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Einreichen des

    Wiedereinsetzungsgründe, aus denen sich ergibt, dass es der Klägerbevollmächtigten aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich war, den Zulassungsbegründungsschriftsatz als elektronisches Dokument zu übermitteln und die erkennen lassen, ob sie die übliche Sorgfalt einer Anwältin angewandt hat und ihr auch kein Organisationsverschulden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.05.2013 - 11 B 12.1522, juris Rn. 11; Beschl. v. 31.3.2022 - 11 ZB 22.39, juris Rn. 3) anzulasten ist, hat die Prozessbevollmächtigte weder bei der Ersatzeinreichung per Fax noch unverzüglich danach vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl. § 55d Satz 4 VwGO ).
  • VG München, 15.01.2014 - M 7 K 13.3800

    Zuwiderhandlung gegen Fütterungsverbot

    Soweit sich der Kläger für die Erfüllung seiner Pflichten Hilfspersonen bedient, hat er diese sorgfältig einzuweisen und regelmäßig zu kontrollieren (vgl. zu den Anforderungen bei der Büroorganisation eines Rechtsanwalts: BayVGH, B.v. 14.5.2013, 11 B 12.1522 - juris Rn. 11 ff.; OVG NRW, B.v. 24.6.2011, 1 A 1756/09 - juris Rn. 46 ff.).
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