Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1996 - 11 B 18.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,16868
BVerwG, 04.04.1996 - 11 B 18.96 (https://dejure.org/1996,16868)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1996 - 11 B 18.96 (https://dejure.org/1996,16868)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1996 - 11 B 18.96 (https://dejure.org/1996,16868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,16868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1996 - 11 B 18.96
    Es kann aus Grundrechten nicht hergeleitet werden und widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Kläger für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (vgl. BVerfG, NJW 1982, 568; zuletzt Beschlüsse vom 22. Juni 1995 - BVerwG 11 B 7.95 - und vom 12. Juli 1995 - BVerwG 11 B 18.95 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 22 und Nr. 23, jeweils m.w.N.).

    Die gegen den vorgenannten Beschluß vom 22. Juni 1995 (a.a.O.) eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 19. Dezember 1995 - 1 BvR 1886/95 - nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1996 - 11 B 18.96
    Es kann aus Grundrechten nicht hergeleitet werden und widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Kläger für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (vgl. BVerfG, NJW 1982, 568; zuletzt Beschlüsse vom 22. Juni 1995 - BVerwG 11 B 7.95 - und vom 12. Juli 1995 - BVerwG 11 B 18.95 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 22 und Nr. 23, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1996 - 11 B 18.96
    Es kann aus Grundrechten nicht hergeleitet werden und widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Kläger für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (vgl. BVerfG, NJW 1982, 568; zuletzt Beschlüsse vom 22. Juni 1995 - BVerwG 11 B 7.95 - und vom 12. Juli 1995 - BVerwG 11 B 18.95 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 22 und Nr. 23, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin, 27.02.2004 - 8 N 38.01

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Unmöglichkeit

    Die Frage, ob die Ausübung von Verfahrensrechten im Ordnungswidrigkeitenverfahren überhaupt als Mitwirkungsverweigerung mit der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage sanktioniert werden kann, ist am Beispiel des Zeugnisverweigerungsrechts höchstrichterlich in dem Sinne geklärt, dass dies zulässig ist (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172.81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschluss vom 4. April 1996 - 11 B 18.96 - m.w.N.).
  • VG Berlin, 15.11.1996 - 11 A 432.96

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres bei einem

    Schließlich schließt das Recht des Fahrzeughalters, die Aussage in bezug auf eine mit seinem Fahrzeug begangene Ordnungswidrigkeit zu verweigern, vorbeugende verkehrsbehördliche Maßnahmen außerhalb des Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht aus und wird daher durch eine präventiven Zwecken dienende Fahrtenbuchanordnung nicht berührt (BVerwG, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 14 und Beschl. v. 4.4. 1996 - 11 B 18.96).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht