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BVerwG, 10.06.1994 - 11 B 34.94, 11 PKH 3.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1994 - 13 A 1981/93
- BVerwG, 10.06.1994 - 11 B 34.94, 11 PKH 3.94
Wird zitiert von ... (4)
- VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren
Die Behörde kann gemäß § 13 Nr. 2c FeV von dem Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch dann fordern, wenn dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.). - VG Neustadt, 02.04.2007 - 3 L 295/07
Fahrverbot für betrunkenen Radfahrer
Aufgrund dieses Tatbestandes bestehen Zweifel an seiner Fahreignung und die Antragsgegnerin war berechtigt, gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV von ihm die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern, obwohl er nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 -, juris; Urteil vom 27. September 1995- 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.). - VG Neustadt, 16.03.2006 - 3 L 357/06
Führerscheinentzug dreieinhalb Jahre nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
Aufgrund dieses Tatbestandes bestehen Zweifel an seiner Fahreignung und der Antragsgegner war berechtigt, gemäß § 13 Nr. 2c FeV von ihm die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern, obwohl dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.). - VG Neustadt, 23.06.2006 - 3 L 801/06
Die einmalige Fahrt eines Radfahrers mit 2,25 Promille berechtigt die …
Daher war die Antragsgegnerin berechtigt zur Klärung der Frage, ob der Antragsteller geeignet ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, gemäß § 13 Nr. 2c FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern, obwohl dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 -11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 -11 B 34/94 -BVerwGE 99, 249 ff.).