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   BVerwG, 10.06.1994 - 11 B 34.94, 11 PKH 3.94   

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https://dejure.org/1994,13279
BVerwG, 10.06.1994 - 11 B 34.94, 11 PKH 3.94 (https://dejure.org/1994,13279)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1994 - 11 B 34.94, 11 PKH 3.94 (https://dejure.org/1994,13279)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1994 - 11 B 34.94, 11 PKH 3.94 (https://dejure.org/1994,13279)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05

    Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren

    Die Behörde kann gemäß § 13 Nr. 2c FeV von dem Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch dann fordern, wenn dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.).
  • VG Neustadt, 02.04.2007 - 3 L 295/07

    Fahrverbot für betrunkenen Radfahrer

    Aufgrund dieses Tatbestandes bestehen Zweifel an seiner Fahreignung und die Antragsgegnerin war berechtigt, gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV von ihm die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern, obwohl er nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 -, juris; Urteil vom 27. September 1995- 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.).
  • VG Neustadt, 16.03.2006 - 3 L 357/06

    Führerscheinentzug dreieinhalb Jahre nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

    Aufgrund dieses Tatbestandes bestehen Zweifel an seiner Fahreignung und der Antragsgegner war berechtigt, gemäß § 13 Nr. 2c FeV von ihm die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern, obwohl dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.).
  • VG Neustadt, 23.06.2006 - 3 L 801/06

    Die einmalige Fahrt eines Radfahrers mit 2,25 Promille berechtigt die

    Daher war die Antragsgegnerin berechtigt zur Klärung der Frage, ob der Antragsteller geeignet ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, gemäß § 13 Nr. 2c FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern, obwohl dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 -11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 -11 B 34/94 -BVerwGE 99, 249 ff.).
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