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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.02.1986 - 11 B 619/85 |
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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.02.1986 - 11 B 619/85 (https://dejure.org/1986,23290)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Februar 1986 - 11 B 619/85 (https://dejure.org/1986,23290)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357
Keine förmliche Vernehmung des Klägers aufgrund eines Beweisbeschlusses
In diesem Fall kann nur dann von einer Beweisaufnahme in Form der Beteiligtenvernehmung ausgegangen werden, wenn die weiteren bei einer Beteiligtenvernehmung erforderlichen Förmlichkeiten (z. B. Belehrung über die Wahrheitspflicht und Möglichkeit einer Vereidigung, § 98 VwGO, §§ 451, 395 Abs. 1, § 452 ZPO) beachtet worden sind oder der Terminsniederschrift in sonstiger Weise eindeutig zu entnehmen ist, dass das Gericht eine förmliche Parteivernehmung hat durchführen wollen (vgl. z. B. OVG MV vom 12.2.1986 Az. 11 B 619/85 ). - VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30358
Keine förmliche Vernehmung der Klägerin aufgrund eines Beweisbeschlusses
In diesem Fall kann nur dann von einer Beweisaufnahme in Form der Beteiligtenvernehmung ausgegangen werden, wenn die weiteren bei einer Beteiligtenvernehmung erforderlichen Förmlichkeiten (z. B. Belehrung über die Wahrheitspflicht und Möglichkeit einer Vereidigung, § 98 VwGO, §§ 451, 395 Abs. 1, § 452 ZPO) beachtet worden sind oder der Terminsniederschrift in sonstiger Weise eindeutig zu entnehmen ist, dass das Gericht eine förmliche Parteivernehmung hat durchführen wollen (vgl. z. B. OVG MV vom 12.2.1986 Az. 11 B 619/85 ).