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   VG Schleswig, 23.11.2001 - 11 B 88/01   

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https://dejure.org/2001,63701
VG Schleswig, 23.11.2001 - 11 B 88/01 (https://dejure.org/2001,63701)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.11.2001 - 11 B 88/01 (https://dejure.org/2001,63701)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. November 2001 - 11 B 88/01 (https://dejure.org/2001,63701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung ; Klage gegen Abschiebungsandrohung; Offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrages; Richtigkeit des "Offensichtlichkeitsurteils" des Bundesamtes ; Klärung der Offensichtlichkeit durch Verwaltungsgericht; Grad der ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 36 Abs 4 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2001 - 11 B 88/01
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 1.94 - im Einzelnen dargelegt.
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2001 - 11 B 88/01
    Bei individuell konkretisierenden Beeinträchtigungen kann eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet dann in Frage kommen, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung den von Art. 16 a Abs. 1 GG bzw. § 51 Abs. 1 AuslG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschte widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Antragstellers insgesamt als unglaubwürdig erweist (vgl. BVerfGE 65, 76, 97; vgl. auch § 30 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG 1993).
  • BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93

    Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2001 - 11 B 88/01
    Das Verwaltungsgericht muß vielmehr die Frage der Offensichtlichkeit - will es sie bejahen - erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren, klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93 - NVwZ Beilage S. 41 f mwN).
  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 23.11.2001 - 11 B 88/01
    Darüber hinaus ist eine Ablehnung des Antrages als offensichtlich unbegründet auch dann in Betracht zu ziehen, wenn eine eindeutige und widerspruchsfreie Auskunftslage bezüglich der Situation im Heimatlandes des Ausländers oder eine einheitliche und gefestigte Rechtssprechung (des zuständigen Oberverwaltungsgerichts) vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93 -, AuAS 1995, 222, 223).
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