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   BSG, 31.05.1990 - 11 BAr 153/89   

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https://dejure.org/1990,23593
BSG, 31.05.1990 - 11 BAr 153/89 (https://dejure.org/1990,23593)
BSG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 11 BAr 153/89 (https://dejure.org/1990,23593)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 11 BAr 153/89 (https://dejure.org/1990,23593)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Bei der Entscheidung über einen Vertagungs-/Verlegungsantrag darf das Recht auf Aufhebung und Verlegung bzw Vertagung (vgl BSGE 1, 277, 279) - und dadurch mittelbar der Anspruch auf rechtliches Gehör (gerade) in der mündlichen Verhandlung - nicht verletzt werden, indem unzutreffend das Vorliegen eines "erheblichen Grundes" im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO verneint wird (so BSGE 1, 277 und BSG vom 3. April 1958, 2 RU 44/54, Breithaupt 1958, 1022; BSGE 17, 44, 47; BSG in SozR 1750 § 227 Nrn 1, 2 sowie BSG vom 31. Mai 1990, 11 BAr 153/89; ebenso BVerwG vom 26. April 1985, 6 C 40/82, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 4 = NJW 1986, 2897 sowie vom 27. Februar 1992, 4 C 42/89, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 18 = NVwZ 1992, 877 mwN).
  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15

    Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und in diesem Zusammenhang auf Vertretung durch einen Anwalt in der mündlichen Verhandlung beinhaltet nur einen Anspruch auf anwaltliche Vertretung an sich, nicht aber durch einen bestimmten Rechtsanwalt der eigenen Wahl (vgl. BSG, Beschlüsse vom 31.05.1990, Az.: 11 BAr 153/89, vom 15.06.1992, Az.: 7 BAr 90/91, vom 25.11.1992, Az.: 2 BU 159/92, und Urteil vom 22.09.1999, Az.: B 5 RJ 22/98 R).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 22/98 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren bei Ablehnung

    Ein Anspruch darauf, daß der Rechtsanwalt der eigenen Wahl den Gerichtstermin persönlich wahrnimmt, besteht grundsätzlich nicht (BSG Beschlüsse vom 31. Mai 1990 - 11 BAr 153/89 - nicht veröffentlicht und vom 25. November 1992 - 2 BU 159/92 - SGb 1993, 645; BVerwG Urteil vom 9. Dezember 1983 - 4 C 44/83 - NJW 1984, 882 sowie Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - 9 B 1/95 - NJW 1995, 1231 und vom 19. Mai 1998 - 7 B 95/98 - RÜ BARoV 1998, 12, 41).

    a) Die Rechtsprechung stellt bei Verhinderung des Prozeßbevollmächtigten für die Frage, ob ein erheblicher Grund iS des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO vorliegt, darauf ab, ob die Vertretung durch einen anderen Anwalt in der verbliebenen Zeit noch sichergestellt werden kann (BSG Urteile vom 6. Dezember 1983 - 11 RA 30/83 - SozR 1750 § 227 Nr. 2 und Beschlüsse vom 31. Mai 1990 - 11 BAr 153/89 - nicht veröffentlicht, vom 25. November 1992 - 2 BU 159/92 - SGb 1993, 644 und vom 26. Januar 1994 - 6 BKa 12/92 - nicht veröffentlicht; BVerwG Urteil vom 9. Dezember 1983 - 4 C 44/83 - NJW 1984, 882; BVerwG Beschluß vom 26. April 1999 - 5 B 49/99 - nicht veröffentlicht).

  • LSG Bayern, 01.03.2001 - L 9 AL 185/98

    Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung eines Verlegungsantrags;

    Auch im sozialgerichtlichen Verfahren kann ein Beteiligter grundsätzlich darauf verwiesen werden, einen anderen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung des angesetzten Termins zu beauftragen, wenn sein Prozessbevollmächtigter hierzu nicht in der Lage oder nicht willens ist, vgl. BSG, Beschlüsse vom 31.05.1990, 11 BAr 153/89, vom 25.11.1992, 2 BU 159/92.

    Die Rechtsprechung hat daher auch in den Fällen, in denen der Bevollmächtigte unvermeidbar verhindert war, einen Verhandlungstermin wahrzunehmen, entscheidend darauf abgestellt, ob bei Eintritt des Verhinderungsgrundes genügend Zeit verblieb, einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen, vgl. BSG SozR 1750 § 227 Nr. 2, Urteil vom 06.12.1983, 11 RA 30/83; BSG, Urteil vom 29.03.1984, 2 RU 71/82, Beschluss vom 31.05.1990, 11 BAr 153/89, Beschluss vom 25.11.1992, 2 BU 159/92.

  • BSG, 25.11.1992 - 2 BU 159/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an das

    Auch im sozialgerichtlichen Verfahren kann ein Beteiligter grundsätzlich darauf verwiesen werden, einen anderen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung des angesetzten Termins zu beauftragen, wenn hierzu sein Prozeßbevollmächtigter nicht in der Lage oder nicht willens ist (BSG Beschluß vom 31. Mai 1990 - 11 BAr 153/89 -).

    Die Rechtsprechung hat daher auch in den Fällen, in denen der Prozeßbevollmächtigte unvermeidbar verhindert war, einen Verhandlungstermin wahrzunehmen, entscheidend darauf abgestellt, ob bei Eintritt des Verhinderungsgrundes genügend Zeit verblieb, einen anderen Rechtsanwalt zu finden (BSG Beschluß vom 31. Mai 1990 - 11 BAr 153/89 - mwN).

  • BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann auch im sozialgerichtlichen Verfahren ein Beteiligter grundsätzlich darauf verwiesen werden, einen anderen Rechtsanwalt, insbesondere einen von diesem Beteiligten ebenfalls bevollmächtigten Kollegen aus derselben Kanzlei, mit der Wahrnehmung des angesetzten Termins zu beauftragen, wenn hierzu sein die Streitsache bearbeitender Prozeßbevollmächtigter nicht in der Lage oder nicht willens ist (BSG Beschluß vom 31. Mai 1990 - 11 BAr 153/89 - sowie Beschluß des Senats vom 25. November 1992 - 2 BU 159/92 -).

    Die Rechtsprechung hat daher auch in den Fällen, in denen der Prozeßbevollmächtigte unvermeidbar verhindert war, einen Verhandlungstermin wahrzunehmen, entscheidend darauf abgestellt, ob bei Eintritt des Verhinderungsgrundes genügend Zeit verblieb, einen anderen Rechtsanwalt zu finden (BSG Beschluß vom 31. Mai 1990 - 11 BAr 153/89 - mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2020 - L 7 AS 498/19
    Als erheblicher Grund anzuerkennen ist grundsätzlich nur eine plötzliche Verhinderung iS einer unvorhergesehen Erkrankung eines Beteiligten oder seines Bevollmächtigten (BSG Beschlüsse vom 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B und vom 31.05.1990 - 11 BAr 153/89; BGH Beschluss vom 19.02.2019 - VI ZB 43/18; BFH Beschluss vom 09.04.2018 - X R 9/18).
  • LSG Bayern, 13.05.2002 - L 5 AR 62/02

    Ablehnung eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit; Besorgnis der Befangenheit;

    Auch im sozialgerichtlichen Verfahren kann ein Beteiligter grundsätzlich darauf verwiesen werden, einen anderen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung des angesetzten Termins zu beauftragen, wenn hierzu sein Prozessbevollmächtigter nicht in der Lage oder nicht willens ist (vgl. BSG, Beschluss vom 31.05.1990, 11 BAr 153/89; BSG, Beschluss vom 25.11.1992, 2 BU 159/92).
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