Rechtsprechung
   BSG, 04.10.1996 - 11 BAr 47/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12308
BSG, 04.10.1996 - 11 BAr 47/96 (https://dejure.org/1996,12308)
BSG, Entscheidung vom 04.10.1996 - 11 BAr 47/96 (https://dejure.org/1996,12308)
BSG, Entscheidung vom 04. Oktober 1996 - 11 BAr 47/96 (https://dejure.org/1996,12308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 04.10.1996 - 11 BAr 47/96
    Diese Vorschriften begründen keinen Anspruch auf ein Rechtsgespräch und keine Frage- und Aufklärungspflicht in bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (BVerfGE 71, 1, 5 [BVerfG 09.10.1985 - 1 BvL 7/83]; 86, 133, 144 f [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).

    Anders liegt es nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - mit der vom Berufungsgericht vertretenen Rechtsauffassung oder angewandten Verfahrensweise nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133, 144 f) [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91].

    Es besteht für das Gericht jedoch nicht die Pflicht, auf Vorbringen eines Beteiligten einzugehen, wenn es nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich war (vgl BVerfGE 47, 182, 189; 86, 133, 146) [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91].

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BSG, 04.10.1996 - 11 BAr 47/96
    Es besteht für das Gericht jedoch nicht die Pflicht, auf Vorbringen eines Beteiligten einzugehen, wenn es nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich war (vgl BVerfGE 47, 182, 189; 86, 133, 146) [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91].
  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvL 7/83

    Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20.

    Auszug aus BSG, 04.10.1996 - 11 BAr 47/96
    Diese Vorschriften begründen keinen Anspruch auf ein Rechtsgespräch und keine Frage- und Aufklärungspflicht in bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (BVerfGE 71, 1, 5 [BVerfG 09.10.1985 - 1 BvL 7/83]; 86, 133, 144 f [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 04.10.1996 - 11 BAr 47/96
    Daß der Rechtsstreit - wie die Klägerin im Kern geltend macht - (angeblich) falsch entschieden worden ist, begründet keinen Verfahrensmangel und kann in der Nichtzulassungsbeschwerde nicht als Zulassungsgrund gerügt werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, st Rspr).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 04.10.1996 - 11 BAr 47/96
    Darüber hinaus hat die Klägerin auch nicht dargelegt, aus welchen Gründen sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus - auf den allein für die Prüfung des Verfahrensmangels abzustellen ist - sich zu weiterer Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, st Rspr).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 04.10.1996 - 11 BAr 47/96
    Bezeichnet ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert, dh schlüssig dargetan werden (ständige Rechtsprechung, vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 2/91
    Auszug aus BSG, 04.10.1996 - 11 BAr 47/96
    Dies gilt selbst dann, wenn der Betreffende den Ablehnungsgrund erst nach Erlaß der Endentscheidung des Gerichts, dem der abgelehnte Richter angehört, erfahren hat (vgl BSG-Urteil vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 2/91 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06

    Krankenversicherung - Als "Ruhegeld" bezeichnete Abfindung nicht

    Es handelte sich um einen Fall der sog "falsa demontratio non nocet", die nach allgemeiner Meinung das wirklich Gewollte unberührt lässt (Bundesgerichtshof -BGH-, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht -NJW-RR- 1988, 265 ; BGH, NJW 2002, 1038, 1039; BGHZ 168, 35; BSG, Beschl. vom 04.10.1996, Az.: 11 BAr 47/96, www.juris.de).
  • BSG, 13.07.2022 - B 7 AS 21/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Dies gilt selbst dann, wenn der Betreffende den Ablehnungsgrund erst nach Erlass der Endentscheidung des Gerichts, dem der abgelehnte Richter angehört, erfahren hat (vgl BSG vom 27.1.1993 - 6 RKa 2/91; BSG vom 4.10.1996 - 11 BAr 47/96) .
  • BSG, 06.06.2007 - B 8 KN 8/07 B

    Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit nach Beendigung der

    Nach Beendigung der Instanz kann ein Ablehnungsgesuch nicht mehr gestellt werden; es ist dann prozessual überholt (vgl BSG vom 27.1.1993 - 6 RKa 2/91 - USK 93135 und vom 13.7.1998 - B 9 VS 8/98 B sowie vom 4.10.1996 - 11 BAr 47/96 - jeweils mwN).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B

    Verlust des Rügerechts sozialgerichtlichen Verfahren

    Dies gilt selbst dann, wenn der Betreffende den Ablehnungsgrund erst nach Erlaß der Endentscheidung des Gerichts erfahren hat (vgl BSG Beschluß vom 4. Oktober 1996 - 11 BAr 47/96 - mwN).
  • BSG, 13.07.1998 - B 9 VS 8/98 B

    Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit nach Beendigung der

    Dementsprechend kann auch eine Revision nicht auf einen derartigen, im Berufungsverfahren nicht vorgebrachten Ablehnungsgrund gestützt werden (Beschluß vom 4. Oktober 1996 - 11 BAr 47/96 -, unveröffentlicht; Urteil vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 2/91 -, USK 93135).
  • LSG Niedersachsen, 01.06.1999 - L 3 U 145/98

    Ausfall des Geruchssinns (Anosmie) bei einem Tischler nicht Folge einer BK -

    Dies gilt selbst dann, wenn der Betreffende den Ablehnungsgrund erst nach Erlaß der Endentscheidung des Gerichts erfahren hat (vgl BSG Beschluß vom 4. Oktober 1996 - 11 BAr 47/96 - mwN).
  • BSG, 04.10.2022 - B 4 AS 44/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auf die Frage, ob die Klägerin von dem aus ihrer Sicht bestehenden Ablehnungsgrund erst nach Erlass der Entscheidung des LSG erfahren hat, kommt es nicht an (vgl BSG vom 27.1.1993 - 6 RKa 2/91 - juris RdNr 35 mwN; BSG vom 4.10.1996 - 11 BAr 47/96 - juris RdNr 8; BSG vom 6.6.2007 - B 8 KN 8/07 B - juris RdNr 5) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht