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VGH Bayern, 22.11.2007 - 11 C 07.2942 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 01.07.2008 - 11 C 08.678
Keine Differenzierung nach den Umständen des Einzelfalls wie Länge der Linie, …
Einen solchen Ausnahmefall hat der Senat z.B. angenommen, wenn lediglich über die Erweiterung einer bereits erteilten Linienverkehrsgenehmigung zu befinden ist (vgl. BayVGH vom 22.11.2007 Az. 11 C 07.2942). - VGH Bayern, 01.07.2008 - 11 C 08.679
Keine Differenzierung nach den Umständen des Einzelfalls wie Länge der Linie, …
Einen solchen Ausnahmefall hat der Senat z.B. angenommen, wenn lediglich über die Erweiterung einer bereits erteilten Linienverkehrsgenehmigung zu befinden ist (vgl. BayVGH vom 22.11.2007 Az. 11 C 07.2942). - VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 K 07.1357
Linienverkehrsgenehmigung; Konkurrentenantrag; vorhandener Unternehmer; …
Dieser Wert ist nicht nur für die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer solchen Genehmigung heranzuziehen, sondern auch für die Drittanfechtungsklage eines Konkurrenten (BayVGH vom 6.8.2007, 11 ZB 06.298, vom 22.11.2007, 11 C 07.2942). - VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 K 07.1358
Linienverkehrsgenehmigung; Konkurrentenantrag; vorhandener Unternehmer; …
Dieser Wert ist nicht nur für die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer solchen Genehmigung heranzuziehen, sondern auch für die Drittanfechtungsklage eines Konkurrenten (BayVGH vom 6.8.2007, 11 ZB 06.298, vom 22.11.2007, 11 C 07.2942). - VGH Bayern, 18.08.2008 - 11 C 08.1542
Streitwertbeschwerde; Erweiterung einer Linienverkehrsgenehmigung
Da das Interesse an einer Modifizierung einer bereits erteilten Linienverkehrsgenehmigung in der Regel geringer ist als an der Erteilung oder am Fortbestand einer Linienverkehrsgenehmigung, hat es der Senat hier - vorbehaltlich abweichender Besonderheiten - als angemessen angesehen, den Streitwert auf die Hälfte des in Nr. 11 47.6 des Streitwertkatalogs genannten Betrages zu veranschlagen (vgl. BayVGH vom 22.11.2007 11 C 07.2942).