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   VGH Bayern, 12.10.2011 - 11 C 11.2099   

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https://dejure.org/2011,65140
VGH Bayern, 12.10.2011 - 11 C 11.2099 (https://dejure.org/2011,65140)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2011 - 11 C 11.2099 (https://dejure.org/2011,65140)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 11 C 11.2099 (https://dejure.org/2011,65140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung; besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen; Straftaten mit hohem Aggressionspotenzial

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765

    Vorläufige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Straftat mit Anhaltspunkten für

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2011 - 11 C 11.2099
    Klärungsbedürftig erscheint zudem, ob angesichts der unterschiedlichen Formulierungen in § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und § 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV nach dem Willen des Verordnungsgebers bezüglich dieser Voraussetzung im Erteilungsverfahren andere Regeln gelten sollten, als im Verlängerungsverfahren, denn beide Male geht es darum, dass der Bewerber ermächtigt wird, (weiterhin) Fahrgäste zu befördern (vgl. BayVGH vom 6.3.2008 Az. 11 CE 07.1765).
  • VG Mainz, 05.01.2016 - 3 L 1528/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Aggressives Verhalten, wie der Antragsteller es in hohem Maße gezeigt hat, zumal in einer Situation mit unmittelbarem Bezug zur entgeltlichen Fahrgastbeförderung, gibt somit sehr wohl Anlass zu Zweifeln an der Eignung bzw. daran, ob er die Gewähr dafür bietet, Fahrgäste nicht zu gefährden und den besonderen Anforderungen bei der Personenbeförderung gerecht zu werden (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - 11 C 11.2099 - juris Rn. 18 und vom 6. März 2008 - 11 CE 07.1765 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CE 15.1556

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Die Forderung nach besonnenem und gelassenem Verhalten eines Taxifahrers gerade in schwierigen Situationen dient vor allem dem Schutz der Fahrgäste, die durch aggressives und unbeherrschtes Vorgehen des Fahrers in Gefahr geraten können (BayVGH, B.v. 12.10.2011 - 11 C 11.2099 - juris Rn. 18; B.v. 6.3.2008 - 11 CE 07.1765 - juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 13.06.2018 - B 1 S 18.454

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Insbesondere vorsätzliche Körperverletzungsdelikte und Beleidigungen geben Grund zu der Befürchtung, dass in Konfliktlagen, wie sie im Berufsalltag eines Taxifahrers häufig auftreten können, nicht situationsangemessen reagiert wird (Dauer, a.a.O., Rn. 26 zu § 48 FeV; BayVGH, B.v. 12.10.2011 - 11 C 11.2099 - juris Rn. 18; B.v. 6.3.2008 - 11 CE 07.1765 - juris Rn. 15; B.v. 3.9.2015 - 11 CE 15.1556 - juris Rn. 12).
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