Rechtsprechung
AG Gummersbach, 27.08.2010 - 11 C 237/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,52514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Gummersbach, 27.08.2010 - 11 C 237/10
- LG Köln, 29.12.2010 - 9 S 252/10
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 29.12.2010 - 9 S 252/10
Klageweise Geltendmachung von auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 27.08.2010 - 11 C 237/10 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 895, 22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2010 sowie 101, 40 EUR außergerichtliche Kosten zu zahlen.unter Abänderung des am 27.08.2010 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Gummersbach - 11 C 237/10 - die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 895, 22 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2010 sowie 101, 40 Euro und außergerichtliche Kosten zu zahlen.