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   AG Essen, 02.08.2007 - 11 C 245/07   

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https://dejure.org/2007,23972
AG Essen, 02.08.2007 - 11 C 245/07 (https://dejure.org/2007,23972)
AG Essen, Entscheidung vom 02.08.2007 - 11 C 245/07 (https://dejure.org/2007,23972)
AG Essen, Entscheidung vom 02. August 2007 - 11 C 245/07 (https://dejure.org/2007,23972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Weiternutzung eines beschädigten Fahrzeuges für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten als ausreichende Bekundung des Integritätsinteresses durch einen Geschädigten; Abrechnung eines Kfz-Schadens auf fiktiver Reparaturkostenbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Haftpflicht - Dauerbrenner "130 Prozent" - sechs Monate

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus AG Essen, 02.08.2007 - 11 C 245/07
    Die Frage, welcher Zeitablauf erforderlich ist, damit ein Geschädigter sein Integritätsinteresse ausreichend bekundet hat, hat der BGH nunmehr nach Auffassung des Gerichtes im Urteil vom 23.05.2006 (MDR 2006, 1403) dahingehend entschieden, dass eine Weiternutzung des Fahrzeuges für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten nach dem Unfall erforderlich ist.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Essen, 02.08.2007 - 11 C 245/07
    Nach einhelliger Rechtsprechung ist zudem zur Bejahung des Integritätsinteresses erforderlich, dass der Geschädigte sein Fahrzeug nach durchgeführter Reparatur weiter nutzt (vgl. BGH r+s 2005, 172; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1436; OLG Hamm Versicherungsrecht 2001, 257).
  • OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99

    Verkehrsunfall; Schuldhaftes Fehlverhalten; Schadensersatz; Anschlussberufung;

    Auszug aus AG Essen, 02.08.2007 - 11 C 245/07
    Nach einhelliger Rechtsprechung ist zudem zur Bejahung des Integritätsinteresses erforderlich, dass der Geschädigte sein Fahrzeug nach durchgeführter Reparatur weiter nutzt (vgl. BGH r+s 2005, 172; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1436; OLG Hamm Versicherungsrecht 2001, 257).
  • OLG Hamm, 26.04.1993 - 13 U 266/92

    Reparatur des beschädigten Fahrzeuges; Wiederbeschaffungswert; Späterer Verkauf

    Auszug aus AG Essen, 02.08.2007 - 11 C 245/07
    Nach einhelliger Rechtsprechung ist zudem zur Bejahung des Integritätsinteresses erforderlich, dass der Geschädigte sein Fahrzeug nach durchgeführter Reparatur weiter nutzt (vgl. BGH r+s 2005, 172; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1436; OLG Hamm Versicherungsrecht 2001, 257).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08

    Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze

    c) Den genannten Senatsurteilen kann entgegen der vom Beschwerdegericht sowie teilweise in Rechtsprechung (LG Hagen, VersR 2007, 1265 f.; AG Essen, Urteil vom 2. August 2007 - 11 C 245/07 - Juris Rn. 29; weitere Nachweise bei Kallweit, VersR 2008, 895) und Literatur (Kallweit, aaO; Mergner, VersR 2007, 1266; Staab, NZV 2007, 279, 281) vertretenen Auffassung nicht entnommen werden, dass der Ersatzanspruch des Geschädigten erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist fällig wird.
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